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Argentinien: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
 
Innenpolitische Lage
In Argentinien gibt es immer wieder Streiks und Demonstrationen, sogenannte „Piquetes“. Veranstaltungen führen häufig zu spontanen Straßensperrungen und erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr. Auch der Flugverkehr kann davon betroffen sein. Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Ausschreitungen.
In und um Fußballstadien kann es zu schweren Ausschreitungen rivalisierender Fangruppen kommen, die auch vor Waffeneinsatz nicht zurückschrecken.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
 - Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
 - Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
 - Halten Sie Abstand zu Straßenblockaden und versuchen Sie nicht, diese zu durchbrechen.
 - Informieren Sie sich über die lokalen Medien, z.B. über die App Infobae sowie bei Ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern.
 - Besuchen Sie Fußballspiele möglichst in Begleitung Ortskundiger und meiden Sie Fanblocks und Stehplätze.
 
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Argentinien recht hoch. Landesweit ist Vorsicht und Wachsamkeit angebracht. Selbst tagsüber und auch in besseren Wohngegenden kommt es zu Überfällen. Die Täter können bewaffnet sein und schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück.
An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind Trickdiebstähle (Beschmutzertrick) gängig. In den öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) von Hotels aller Kategorien kommen häufig Diebstähle vor. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum angebracht. Nach Einbruch der Dunkelheit ist überall besondere Vorsicht geboten.
Besondere Vorsicht ist bei Zufallsbekanntschaften (über Onlinedating bzw. in Bars, Restaurants etc.) geboten. Nachdem Reisende ihre Bekanntschaften in ihre Ferienunterkunft eingeladen hatten, sind Fälle bekannt, in denen es zu Raubdelikten kam, teilweise unter Verabreichung von Betäubungsmitteln in Getränken etc.
Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann: Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás), Tel. 0054 115050-3293/-9260 oder über den allgemeinen Notruf 911, E-Mail: divsegcorredoresturisticos@gmail.com bzw. serv.turista@gmail.com bzw. policiaturistica@buenosaires.gob.ar
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Schicken Sie Kopien wichtiger Dokumente per Mail an sich selbst. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
 - Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld – ggf. in einem einfachen Zweitgeldbeutel - und keine unnötigen Wertsachen mit.
 - Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
 - Leisten Sie keinen unnötigen Widerstand bei Überfällen.
 - Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
 
Natur und Klima
Die Andenkette liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es insbesondere in den Provinzen von San Juan und Mendoza zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Mehrere Vulkane in der Grenzregion zu Chile sind aktiv; dies kann zu Evakuierungsmaßnahmen und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen. Der Vulkan Copahue zeigt des Öfteren verstärkte Aktivität.
Das Klima reicht von subtropisch im Norden mit extrem heißen und feuchten Sommern über gemäßigt im Zentrum bis subarktisch im Süden. Im ganzen Land kann es zu abrupten und großen Temperaturschwankungen kommen.
      In den nördlichen Landesteilen einschließlich Buenos Aires kann Starkregen Überflutungen und Erdrutsche verursachen.
- Verfolgen Sie die Wettervorhersagen.
 - Beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
 - Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
 
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz und gute (klimatisierte) Überlandbusverbindungen. Vereinzelte veraltete Eisenbahnverbindungen im Inland sind nur für Reisende mit viel Zeit geeignet.
      Flugverspätungen und Streiks sind an der Tagesordnung, was in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden muss.
Der Grenzübergang am Pass „Cristo Redentor“ (Direktverbindung Mendoza-Santiago) sowie weitere Pässe nach Chile sind während der Wintermonate von Mai bis September wegen starker Schneefälle häufig gesperrt.
In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz sowie Schnellbahnen und Busse rund um die Uhr. Für die Benutzung ist eine SUBE-Guthabenkarte erforderlich, erhältlich z.B. am U-Bahnschalter und an zahlreichen Kiosken.
Schlechte Straßenverhältnisse, Schlaglöcher, streunende Tiere und innerorts schlecht gekennzeichnete Geschwindigkeitsbarrieren (lomadas) stellen eine erhöhte Unfallgefahr dar. Hinzu kommt eine geringe Disziplin von Autofahrern, was insgesamt zu einer sehr hohen Unfallrate führt. Aktuelle Informationen zum Straßenzustand bietet Vialidad Nacional.
Warndreieck, Feuerlöscher, Warnweste und Verbandskasten müssen mitgeführt werden.
Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten können zeitweise Lieferengpässe in der Treibstoffversorgung an den Tankstellen vorkommen.
      Polizeikontrollen sind häufig. Die Möglichkeit eines Grenzübertritts z.B. nach Chile oder Uruguay mit einem Mietwagen ist vorab mit der jeweiligen Autovermietung zu klären.
- Bestellen Sie nach Einbruch der Dunkelheit Taxis/Fahrdienstleister etc. telefonisch oder per App, in Buenos Aires z. B. App Travel Buenos Aires.
 - Nutzen Sie Fahrdienste wie Uber oder Cabify von den Flughäfen aus. Diese gelten als zuverlässig und sicher. Alternativ werden am internationalen Flughafen Ezeiza „Remis“-Dienste (im Ankunftsbereich an festen Ständen) angeboten und Busse der Firma „Tienda León“.
 - Fahren Sie besonders vorsichtig und vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit.
 - Rechnen Sie immer mit Kontrollen und achten Sie strikt auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen.
 - Fahren Sie mit geschlossenen Fenstern und verriegelten Türen.
 - Halten Sie Fahrzeugpapiere, Führerschein und Versicherungsunterlagen griffbereit.
 - Achten Sie bei der Anmietung von Mietwagen auf ausreichenden Versicherungsschutz einschließlich einer Haftpflichtversicherung.
 - Reisen Sie nicht per Anhalter und nehmen Sie keine Anhalter mit.
 - Machen Sie nach Möglichkeit nur an belebten Rastplätzen und Tankstellen Halt.
 - Stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab.
 - Lassen Sie kein Gepäck sichtbar im Fahrzeug.
 
Führerschein
Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Wanderungen/Trekking-Touren
Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Veranstalter führen nicht immer reguläre Sicherheitsüberprüfungen durch.
- Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nicht allein, sondern nur in Begleitung anerkannter örtlicher Führer.
 - Achten Sie auf eine gute Ausstattung und eine ausreichende Reiseversicherung, die eine Bergrettung per Helikopter und medizinische Evakuierung mit abdeckt.
 - Informieren Sie sich vor Touren genau auch über die Wetterlage und melden Sie sich online beim Besuch des Nationalparks Nahuel Huapi in einem Trekking-Register an. Zum Nationalpark Aconcagua bietet Mendoza Gobierno aktuelle Informationen.
 - Hinterlassen Sie Informationen über die geplante Route und Ankunftszeiten bei Veranstaltern oder Angehörigen.
 - Benutzen Sie nur bewachte Campingplätze.
 
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften sowie die gleichgeschlechtliche Elternschaft sind rechtlich möglich. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen ist hoch.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
 
Rechtliche Besonderheiten
Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind erheblich schlechter als jene in deutschen Gefängnissen.
Es ist verboten, ohne Genehmigung bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der argentinische Peso (ARS). Mit Debit- (Girocard) und Kreditkarten kann an Geldautomaten gegen hohe Gebühren Bargeld abgehoben werden. Bedingt durch die hohe Inflation im Land, kann sich der mögliche Höchstbetrag relativ schnell ändern. Eine günstige Alternative sind Online-Transferdienste.
USD lassen sich in der Regel im ganzen Land tauschen, EUR außerhalb von Buenos Aires dagegen seltener.
Die Akzeptanz von Debit-/Kreditkarten ist insbesondere in Buenos Aires weit verbreitet. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich, ausreichend Bargeld mitzuführen.
In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden, besonderes Risiko besteht aber durch Trickbetrug („Umtausch“ gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können).
      In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sollte umgehend bei der entsprechenden Bank vorgesprochen werden.
- Tauschen Sie Geld nie auf offener Straße, sondern nur in Wechselbüros oder mit Hilfe von örtlichen Bekannten.
 
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
 - Vorläufiger Reisepass: Ja
 - Personalausweis: Nein
 - Vorläufiger Personalausweis: Nein
 - Kinderreisepass: Ja
 
Anmerkungen: 
      Das Reisedokument muss bei der Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.
Bei der Einreise ist ein Nachweis einer gültigen Reise- oder Auslandskrankenversicherung vorzulegen. Die Versicherung muss medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und Rückführung beinhalten. Internationale Airlines sind angehalten, diese Dokumente vor dem Boarding zu prüfen. Passagieren, die nicht über die erforderlichen Nachweise verfügen, wird ggf. das Boarding verweigert.
Die Datenerfassung bei Einreise wird sukzessive von Stempeln auf die elektronische Erfassung der Reisedaten umgestellt. Derzeit werden beide Systeme zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten an verschiedenen Grenzübertrittsstellen genutzt.
      Von der Weiterreise mit bereits als gestohlen gemeldeten, aber wieder aufgefundenen Reisepässen wird abgeraten, da eine Sachfahndung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
      Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige (Denuncia) für die Wiederausreise unerlässlich.
Seit Inkrafttreten des Dekrets 366 am 29. Mai 2025 dürfen vorbestrafte Personen unter bestimmten Bedingungen nicht mehr einreisen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
 - Für den Fall eines Passverlustes siehe Informationen der Deutschen Botschaft Buenos Aires.
 
Visum
Deutsche Staatsangehörige mit biometrischem oder vorläufigem Reisepass benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum. Weitere Informationen erteilt die zuständige argentinische Auslandsvertretung in Deutschland.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist vor Ort bei der argentinischen Einwanderungsbehörde Migraciones möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.
Erfassung biometrischer Daten
Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen bzw. Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.
Ein- und Ausreise über die USA
- Bei Ein- und Ausreise über die USA beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.
 
Minderjährige
Folgende Vorschriften gelten für Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt (über sechs Monate); es hat sich jedoch bewährt, dass sich auch Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt daran halten:
Für Minderjährige muss bei der Einreise nach und der Ausreise aus Argentinien das Einverständnis der Sorgeberechtigten nachgewiesen werden. Die Mitnahme einer Original-Geburtsurkunde zur Dokumentierung der Elternschaft ist hierfür erforderlich. Wird das minderjährige Kind von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die schriftliche Reisegenehmigung (Venia de Viaje) des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt (auch bei verwitweten Personen), so muss hierüber ein Nachweis mitgeführt werden. Reist ein minderjähriges Kind allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Reisegenehmigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer der Begleitperson und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter sechs Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.
Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.
Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft Argentiniens.
- Beachten Sie auch die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
 - Informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Argentiniens.
 
Einfuhrbestimmungen
Für die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen gibt es keine Beschränkungen, ab einem Gegenwert von 10.000 USD für Erwachsene bzw. 5.000 USD für Minderjährige unter 16 Jahren muss die Einfuhr deklariert werden.
Bei der Ausreise darf maximal der Gegenwert von 10.000 USD für Erwachsene bzw. 5.000 USD für Minderjährige unter 16 Jahren mitgeführt werden. Die Mitnahme höherer Beträge ist nicht gestattet. Eine Ausfuhr höherer Beträge muss per Banküberweisung erfolgen.
Weitere Informationen bieten die argentinischen Zollbehörden.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei Einreise aus Deutschland wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.
Reiseimpfungen:
Bei Reisen in die Gelbfiebergebiete Argentiniens (Provinzen Corrientes und Misiones - auch Iguaçu-Wasserfälle - sowie unter bestimmten Bedingungen die Provinzen Formosa und Teilgebiete der Provinzen Chaco, Jujuy und Salta) ist für alle Reisenden ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Auch eine Impfung gegen Hepatitis A ist medizinisch sinnvoll. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Argentinien ist in großen Städten und insbesondere Buenos Aires mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Auf dem Lande ist es jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
 - Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
 - Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
 
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Die Provinzen Corrientes und Misiones (inklusive Iguaçu-Wasserfälle) gelten als Gelbfiebergebiete. Unter bestimmten Umständen ist auch für die Provinzen Formosa und Teilgebiete der Provinzen Chaco, Jujuy und Salta eine Gelbfieberimpfung sinnvoll.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Leishmaniasis und Zikavirus-Infektionen.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
 - Es gibt eine Impfung gegen Gelbfieber, Chikungunya-Fieber und Denguefieber.
 - Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
 
Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen. Fleckfieber wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien (adäquate Kleidung, Repellentien) und suchen Sie Ihren Körper anschließend sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden.
 - Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.
 
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
 - Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
 
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
 - Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
 
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
 - Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
 - Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
 - Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline in Großstädten i.d.R. verfügbar sind, es jedoch zu Versorgungsengpässen kommen kann.
 - Sollten Sie von einem Hund gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
 
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
 
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
 
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
 - Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
 - Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
 - Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
 
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.