13.10.2020
Artikel
Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2018 bis 2020 in einem Monitoring überprüft, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, wie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert ist.