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Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Die Reisemöglichkeiten werden dann zum Teil stark eingeschränkt, z. B. durch Straßenblockaden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien zur aktuellen Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden.
- Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
- Nehmen Sie zusätzlich Essen, Trinken, warme Kleidung und notwendige Medikamente mit, um bei längeren Reiseverzögerungen ausreichend versorgt zu sein.
- Beachten Sie die stark eingeschränkte Treibstoffversorgung bei Benzin und Diesel, siehe Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr.
Kriminalität
Die Sicherheitslage in Bolivien ist vergleichsweise gut; gewalttätige Übergriffe auf Reisende sind eher selten. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Straftaten (wie Trickdiebstählen oder, im Einzelfall, bewaffneten Überfällen), vor allem an von Reisenden frequentierten Orten. Besondere Vorsicht gilt in El Alto und bestimmten Gegenden von La Paz, Santa Cruz und in der Region Chapare, sowie für Los Yungas, Uyuni und generell bei Reisen in abgelegene Gebiete. Es wird empfohlen, sich in der Unterkunft nach den Orten zu erkundigen, die aus Sicherheitsgründen gemieden werden sollten.
In Grenzgebieten Boliviens wird wegen gewaltbereiter Drogen- und Schmuggelbanden zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt v.a. für das Grenzgebiet zu Brasilien.
Es ist bereits vorgekommen, dass Reisende z.B. bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von angeblichen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden. Dort wurden sie von Personen in Uniform, die sich als Polizisten ausgeben, unter dem Vorwand, eine Drogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummern gezwungen.
Blitz- bzw. Expressentführungen mit demselben Ziel gibt es landesweit, aber insbesondere in Cochabamba, La Paz und Santa Cruz und auf den Verbindungsstrecken.
In Zusammenarbeit mit Kriminellen, die vortäuschen, z.B. südamerikanische Touristen zu sein, kontrollieren Personen, die sich als Polizisten ausgeben, Ausweise und/oder bringen Reisende unter einem Vorwand an einen anderen Ort, um sie dort auszurauben. Personenkontrollen auf offener Straße oder offenen Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.
Nicht vorbestellte Taxis bergen ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. In der Öffentlichkeit gezeigte Bargeldsummen, Ausweispapiere, Schmuck und teure technische Geräte erregen unnötig die Aufmerksamkeit Krimineller. Auch werden Fahrzeuge aufgebrochen und gestohlen.
Besuchern von Bars und Diskotheken werden K.-o.-Tropfen verabreicht, um sie dann auszurauben. Ähnliches ist auch bei Bekanntschaften über Dating-Apps bekannt geworden. Auch sind Vergewaltigungen während der Bewusstlosigkeit der Opfer bekannt.
Drogenkriminalität ist weit verbreitet, und Reisende werden gelegentlich in Unkenntnis und gegen ihren Willen als Drogenkuriere missbraucht.
Bei Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Immobilien o. Ä. ist wie bei allen größeren Investitionen stets Vorsicht geboten. Vor Vertragsabschlüssen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Der Diebstahl persönlicher Daten über QR-Codes (z.B. auf gefälschten Strafzetteln, beim Abrufen der Speisekarte in Restaurants oder Cafés) sowie mit Hilfe von Messenger-Nachrichten (z.B. WhatsApp) nimmt zu.
- Tragen Sie keinen teuren Schmuck und Uhren und zeigen Sie keine teuren technischen Geräte und Handys in der Öffentlichkeit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie sich von Polizisten immer den Dienstausweis zeigen.
- Winken Sie keine Taxis auf der Straße heran, sondern bestellen Sie sog. Radio-Taxis (erkennbar am Leuchtschild auf dem Dach mit Namen und Telefonnummer der Gesellschaft), ggf. mithilfe des Hotels oder des Restaurants vor.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere wegen der erhöhten Unfallgefahr.
- Nehmen Sie grundsätzlich keine von Fremden angebotenen offenen Getränke oder Speisen an; lassen Sie Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
- Halten Sie sich von Drogen fern.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen, lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück und parken Sie nur auf bewachten Parkplätzen.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
- Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
- Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks sorgfältig.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Waldbrände
Zum Ende der Trockenzeit kommt es regelmäßig zu Bränden, deren Rauchentwicklung den (Flug-)Verkehr und bei sensiblen Personen die Gesundheit beeinträchtigen kann.
Regenzeit, Überschwemmungen und Erdrutschgefahr
Das Klima reicht vom Hochgebirgsklima in den Anden über subtropisches Klima in Los Yungas bis zu tropischem Klima in Beni und der Trockenzone in Chaco.
Während der Regenzeit, die normalerweise von November bis April dauert, kommt es insbesondere in gebirgigen Regionen regelmäßig zu Überflutungen und Erdrutschen. Straßen werden oft für mehrere Tage unpassierbar, Brücken sind häufig beschädigt. In den letzten Jahren forderten anhaltende Regenfälle mehrere Todesopfer. Auch die große Salzwüste von Uyuni birgt - nicht nur, aber insbesondere - in der Regenzeit erhebliche Gefahren, sich darin zu verfahren oder festzufahren.
Erdbeben
Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich genau über die aktuelle Lage und verfolgen Sie Wettervorhersagen (Servicio Nacional de Meterología e Hidrología).
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erhebliche Verspätungen beeinträchtigt. Das Busnetz ist gut ausgebaut und günstig. Jedoch bergen Überlandfahrten per Bus die Gefahr schwerer Busunglücke mit Todesopfern. Daher sollten Überlandreisen per Bus nur mit bekannten Busunternehmen unternommen und Nachtfahrten vermieden werden. Die Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ist aufgrund der stark eingeschränkten Treibstoffversorgung (Benzin und Diesel) begrenzt.
Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.
Das Land ist verkehrsmäßig wenig erschlossen. Nur auf Hauptverkehrsrouten gibt es asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege und Brücken) sind während der Regenzeit (November bis April) oft tagelang nicht passierbar.
Autofahrer agieren Fußgängern gegenüber häufig rücksichtslos.
Trotz gesetzlicher Vorgaben sind nur wenige Straßen, Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei. Bürgersteige und Rampen sind häufig in schlechtem Zustand. Barrierefreie Verkehrsmittel in La Paz sind die Seilbahn Teleférico und der Puma-Katari-Bus.
Überlandfahrten per Pkw
Blockaden oder Proteste können zu längeren, kaum vorhersehbaren Wartezeiten führen. Reisende sollten für diese Fälle ausreichend Wasser und Proviant mit sich führen. Unverbindliche Informationen zu aktuellen Protesten und Straßenblockaden können auf der Webseite der Bolivianischen Fernstraßenbehörde (ABC: Administradora Boliviana de Carreteras) eingesehen werden.
Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation wird auch von Überlandfahrten im Pkw bei Dunkelheit abgeraten. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet und vielfach in schlechtem Zustand. Viele Verkehrsteilnehmer, oft auch Busse, fahren ohne Licht oder mit nur unzureichender Beleuchtung. Andere Fahrzeuge sind mit stark blendender Beleuchtung ausgestattet. Bei der Anmietung eines Pkw für Überlandfahrten ist es – auch im Hinblick auf das Vorgehen bei Verkehrsunfällen – ratsam, einen Pkw mit Fahrer anzumieten. Dies gilt insbesondere für Fahrten abseits der Hauptverkehrsstrecken, da sich in abgelegenen Gebieten ohne befestigte Straßen und mit nur unzulänglicher Beschilderung die Orientierung extrem schwierig gestalten kann. Auch handelsübliche Navigationssysteme und Landkarten bieten häufig keine ausreichende Sicherheit. Ohne ortskundigen Fahrer sind Gefahren (z.B. während der Regenzeit, auf dem „Salar de Uyuni“ u.a.) nur schwer einzuschätzen.
Eine gesetzliche Regelung schreibt Tankstellenbetreibern vor, dass mit ausländischen Kennzeichen registrierte Fahrzeuge für Benzin höhere Preise zahlen müssen als mit bolivianischen Kennzeichen registrierte Fahrzeuge. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellenbetreiber nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher zum Teil weigern, Kraftstoff an ausländische Fahrzeuginhaber zu verkaufen.
Generell wird Diesel nicht an Privatpersonen mit Dieselfahrzeugen unter vier Liter Hubraum verkauft. Vor allem bei Überlandfahrten, zunehmend aber auch in den Städten kommt es immer wieder zu wochenlangen Engpässen bei der Versorgung mit Benzin und Dieselkraftstoff. Auch Rettungs- und Sicherheitskräfte sind teilweise vom Treibstoffmangel betroffen und nur eingeschränkt mobil.
- Planen Sie Wartezeiten aufgrund von Blockaden oder Protesten ein und führen bei Überlandfahrten einen ausreichenden Wasservorrat und Proviant mit sich.
- Vertrauen Sie insbesondere bei länger anhaltendem Regen bzw. in der Regenzeit auf ortskundige Fahrer, die mögliche Gefahren bzw. die Vorgehensweise bei einem Unfall besser einschätzen können. Autovermietungen bieten die Möglichkeit, Pkw mit ortskundigen Fahrern anzumieten.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Möglichkeiten, Dieselkraftstoff zu tanken und führen Sie ggf. einen vollen Extrakanister Diesel mit sich.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Wanderungen, Touren, Besuch von Nationalparks
Wanderungen und Gebirgstouren sind im ganzen Land möglich. Insbesondere die Regionen um La Paz, nahe Rurrenabaque in den bolivianischen Anden, Los Yungas und der Inka-Trail sind beliebt.
Nicht alle Reiseveranstalter in Bolivien sind offiziell akkreditiert oder überhaupt als Unternehmen angemeldet. Vor einer Buchung (vor allem im Bereich Abenteuertourismus) sollten genaue Informationen eingeholt werden, ob der Anbieter offiziell registriert ist und ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Zusätzlich kann überprüft werden, ob der Anbieter Mitglied der Vereinigung „Asociación Boliviana de Agencias de Viaje y Turismo“ ist und über in erster Hilfe geschultes Personal, einwandfrei funktionierendes Material sowie, bei Reisen in großer Höhe, über Sauerstoffflaschen verfügt. Weitere Informationen bietet die Webseite des bolivianischen Ministeriums für Tourismus. Bei Reisezielen außerhalb der großen Städte (Uyuni, Madidi, Coroico und die sog. „Todesstraße“ (El Camino de la Muerte, offiziell Camino a Los Yungas)) sind im Falle eines Unglücks oft keine oder kaum Rettungswagen vorhanden. In bei Reisenden wegen der Salzwüste besonders beliebten Uyuni wurde die Touristenpolizei als Anlaufstelle für Touristen, die Opfer von Verbrechen geworden sind, abgezogen.
Im Hochgebirge kommt es aufgrund der extremen Höhenlage und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenem Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Es gibt in Bolivien jedoch keine Gebirgsrettung, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich. Vor Aufbruch sollten Sie beim Veranstalter bzw. lokalen Führern Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall einholen, im Zweifel mit Nachdruck. Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung (SENAP) zu den einzelnen Gebieten sollten unbedingt beachtet werden.
Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien
Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, an schamanischen Zeremonien - wie z.B. Ayahuasca zur spirituellen Reinigung - teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogene Substanzen angeboten werden. Diese sind in Bolivien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht möglich. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt.
LGBTIQ
Die bolivianische Verfassung schließt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Neigung aus. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität wächst, trotzdem sind große Teile der Bevölkerung eher konservativ eingestellt und es kann zu Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität kommen. Im Andenhochland ist dies stärker ausgeprägt als im als liberaler geltenden Santa Cruz. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind grundsätzlich möglich, eine Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist jedoch ausgeschlossen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogendelikte wie der Erwerb, Besitz und die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden in Bolivien streng geahndet. Es drohen langjährige Haftstrafen in bolivianischen Gefängnissen. Alkoholkonsum ist in der Öffentlichkeit verboten.
- Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Boliviano (BOB). Neben dem Boliviano wird auch der USD vor allem in den größeren Städten als Zahlungsmittel akzeptiert. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) kann an vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten Bargeld in Landeswährung abgehoben werden. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Bargeld in EUR oder USD kann in Wechselstuben größerer Städte meist problemlos gewechselt werden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen.
An bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird, sowie für den internationalen Flughafen in El Alto.
- Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet.
Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum. Deutschen Touristen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.
Bei Einreise auf dem Landweg muss unbedingt ein Einreisestempel im Pass durch die Grenzkontrolle erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen gelegentlich durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Personen dann nicht registriert sind und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Bei Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden. Daher sollte auf dem Einreisestempel am Grenzübergang bestanden werden.
Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gibt es folgende Sonderregelung: der argentinische Ausreisestempel gilt als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel als Ausreisenachweis für Bolivien. Dieser kann auch in Form eines Blattvisums erteilt werden.
Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vor Einreise nach Bolivien bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum (visa de objeto determinado) beantragt werden.
- Bestehen Sie auf dem Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.
Doppelstaater
Deutsch-bolivianische Doppelstaater müssen mit einem bolivianischen Reisepass ein- und ausreisen.
Staatsangehörige, die ihre bolivianische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung in Deutschland verloren haben, erwerben gemäß der bolivianischen Verfassung die bolivianische Staatsangehörigkeit automatisch wieder, wenn sie bolivianisches Staatsgebiet betreten.
Minderjährige
Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, wird alleinreisenden Minderjährigen empfohlen, Vollmachten der gesetzlichen Vertreter mit sich zu führen. Auch bei einer Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist angeraten, die Vollmacht des mitsorgeberechtigten Elternteils mit sich zu führen. Diese Vollmacht sollte ins Spanische übersetzt sein.
Bei Aufenthalten über 90 Tagen müssen alleinreisende Minderjährige zusätzlich zur o.g. Vollmacht bei der Wiederausreise eine Genehmigung des örtlichen bolivianischen Jugendgerichts vorlegen. Die Beantragung dieser Genehmigung erfolgt durch den Minderjährigen, gemeinsam mit zwei Zeugen, unter Beibringung der Geburtsurkunde im Original mit Apostille und Übersetzung in die spanische Sprache.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) bis 10.000 USD ist ohne Genehmigung möglich, höhere Beträge (bis 20.000 USD) müssen bei Ankunft deklariert werden. Für Beträge zwischen 20.000 und 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilt die Banco Central de Bolivia.
Die (versuchte) Einfuhr von Mate de Coca (Coca-Tee) bei Rückreise nach Deutschland stellt einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar, auch wenn der Erwerb, Besitz, Konsum und die Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind.
Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein.
- Führen Sie bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mit.
Einreise mit dem Fahrzeug
Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Ein- und Ausreise ist das sog. SIVETUR-Formular vorzulegen. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verbleiben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.
Tiere
Für die Einfuhr von Haustieren müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis sowie dessen Übersetzung und der Nachweis einer Tollwutimpfung vorliegen.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen
Ausschließlich bei Einreise in bolivianische Gelbfiebergebiete (Departments Beni und Pando, Teile der Departments Chuquisaca, La Paz, Cochabamba, Tarija und Santa Cruz) ist eine Gelbfieberimpfung verpflichtend. Der Impfnachweis ist ab dem zehnten Tag nach Impfung gültig.
Reiseimpfungen
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A und bei Reisen in Gebiete östlich der Anden unterhalb von 2.300 Höhenmetern (Departments Beni und Pando, Teile der Departments Chuquisaca, La Paz, Cochabamba, Tarija und Santa Cruz) eine Impfung gegen Gelbfieber empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht vielerorts nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Über das beste Versorgungsniveau verfügen die privaten Kliniken von La Paz. Auf dem Land nimmt die Versorgungsqualität z.T. dramatisch ab. Es ist damit zu rechnen, dass Patienten für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Alle Gebiete in Bolivien östlich der Anden unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 89%. 11% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:
- Hohes Risiko: im Amazonasbecken (Department Pando und nördliche Gebiete der Departments Beni und La Paz)
- Mittleres Risiko: ≤ 2500 Hm: Regionen westlich und südlich der Hochrisikogebiete in den Departements Pando und Beni sowie nördlich des Departements La Paz und in Grenzgebieten von Brasilien (Ausnahmen s. o.)
- Geringes Risiko: in ländlichen Gebieten im Rest des Landes ≤ 2500 Hm, in den südlichen Regionen des Departments Beni und den nördlichen Regionen des Departments Santa Cruz sowie den östlichen Teilen des Departments Tarija (Ausnahmen s. o.)
- Malariafrei: Städte La Paz, Sucre, Oruro; Titicacasee, zentrale und südliche Landesteile (Ausnahmen s. o.), Höhenlagen > 2500 Hm
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, Oropouche-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
- Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe Schutz vor Insekten.
- Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen, Leptospirose und seltene Infektionen mit Machupo-Virus/Chapare-Virus werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In Bolivien kommt eine Vielzahl an Schlangen vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Bei der Höhenkrankheit (Soroche) handelt es sich um eine gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe ab 2.500 Höhenmetern, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Aufgrund der ausgeprägten Höhenlage von La Paz (Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. Gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikamente sind verschreibungspflichtig. Sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden.
- Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.