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Niue: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 26.05.2026
(Unverändert gültig seit: 26.05.2026)

Letzte Änderungen:
Erstveröffentlichung

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist ruhig.

  • Meiden Sie Demonstrationen jeglicher Art.
  • Informieren Sie sich ggf. über lokale Medien zu aktuellen politischen Geschehnissen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Niues Kriminalitätsrate ist niedrig; Gewaltkriminalität ist selten. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an von Reisenden frequentierten Orten vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen - wo möglich - den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und auf Märkten besonders aufmerksam.
  • Achten Sie auf Ihre Wertsachen und lassen Sie diese nicht in Ihrem Fahrzeug zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Vor der Küste gibt es häufig starke und ständig wechselnde Meeresunterströmungen und starken Wellengang, die Schwimmer gefährden können.

Wilde Hunde können aggressiv sein; es sind Fälle bekannt, in denen Hunde Fußgänger und Radfahrer angegriffen haben.

  • Achten Sie auf Ihre Umgebung und vermeiden Sie es, alleine unterwegs zu sein.
  • Erkundigen Sie sich bei der Tourismusbehörde von Niue, an welchen Stränden das Schwimmen sicher ist.
  • Wenn Sie eine Tour oder eine Abenteueraktivität planen, vergewissern Sie sich, dass Ihr Anbieter auf der Webseite von Niue Tourism akkreditiert ist.

Erdbeben und Vulkane

Niue liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu vulkanischer Aktivität, Erdbeben und Tsunamis kommen kann. Niue verfügt über ein Tsunami-Warnsystem.

  • Befolgen Sie bei einem Alarm die Anweisungen Ihres Gastgebers oder Hotels sowie der örtlichen Behörden. Begeben Sie sich auf höher gelegenes Gelände, wenn Sie sich in Strandnähe oder in tief liegenden Gebieten befinden.
  • Informieren Sie sich über den Evakuierungsplan Ihrer Unterkunft und den nächstgelegenen Zufluchtsort.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Tropenstürme

In Niue herrscht gemäßigtes Tropenklima, die Regenzeit geht von Dezember bis März.

Vor allem von Anfang November bis Ende April ist Wirbelsturmsaison. Insbesondere in dieser Zeit ist mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können. Intensive Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und weitere Beeinträchtigungen der Infrastruktur zur Folge haben.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Niue gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington/Neuseeland.

Niue unterhält keine eigene diplomatische Vertretung in Deutschland, sondern ist in einem Assoziierungsvertrag mit Neuseeland verbunden. Ansprechpartnerin für an den Staat Niue gerichtete Fragen ist die Regierung von Niue.

Infrastruktur/Verkehr

Die derzeit einzige internationale Anbindung nach Niue besteht über den Hanan International Airport in Auckland mit Air New Zealand.

Individuelle Mobilität per Mietwagen oder Roller ist in Niue unabdingbar. Der öffentliche Nahverkehr entspricht nicht westlichen Standards. In Niue herrscht Linksverkehr. Die Insel verfügt über ein Straßennetz von ca. 120 km Länge.

Es gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • 20 km/h im Umkreis von 50 Metern um Schulen,
  • 20 km/h in verkehrsreichen Gebieten,
  • 40 km/h in Ortschaften,
  • 60 km/h außerhalb von Ortschaften.

Die Straßen in vielen Ortschaften sind recht schmal und erfordern unter Umständen eine geringere Geschwindigkeit.

  • Achten Sie immer auf spielende Kinder, besonders in Ortschaften.
  • Vermeiden Sie nächtliche Überlandfahrten.

Führerschein

Alle Fahrer in Niue müssen im Besitz eines niueischen Führerscheins sein. Ausländische Führerscheine können bei der Polizei in einen niueischen Führerschein umgeschrieben werden, der ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.

Zur Beantragung des niueischen Führerscheins sind folgende Unterlagen notwendig:

  • eine Kopie des deutschen Führerscheins,
  • ein ausgefülltes, schriftliches Antragsformular,
  • eine Gebühr von 22,50 NZD.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Der Erwerb, der Besitz, die Abgabe sowie die Ein- und Ausfuhr jeglicher Menge von Rauschgiften aller Art sind verboten. Für den Besitz selbst geringer Mengen von Rauschgift sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor.

In Niue gelten konservative und auf Höflichkeit bedachte Kleidungs- und Verhaltensnormen.

  • Achten Sie auf höfliches und zurückhaltendes Verhalten und fragen Sie nach, wenn Sie sich über die lokalen Gepflogenheiten unsicher sind.

Geld/Kreditkarten

Die Landeswährung ist der Neuseeland-Dollar (NZD). Banken vor Ort können in der Regel keine ausländischen Währungen umtauschen.

Geldautomaten sind vereinzelt vorhanden. Zahlungsverkehr per Kreditkarte ist nicht flächendeckend üblich. Gängige Kreditkarten, wie Mastercard oder Visa werden von Geschäften bevorzugt. Kreditkarten werden in den meisten Hotels und Ferienorten angenommen.

  • Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein

Anmerkungen:

Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Flüge nach Niue sind nur über Neuseeland verfügbar.

Visum

Für Aufenthalte unter 30 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.

Die Einfuhr von Waffen ist streng verboten.

Ein- und Ausfuhrbeschränkungen bzw. –verbote, insbesondere für Alkohol, Tabak, Drogen, E-Zigaretten und deren Zubehör und weitere Waren wie z.B. geschützte Tiere und Pflanzen und daraus gefertigte Produkte sind rechtzeitig bei den zuständigen niueischen Behörden zu erfragen.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfiebergebieten wird für Reisende ab dem Alter von neun Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, und Typhus angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Niue ist sehr eingeschränkt.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie unbedingt eine Reisekrankenversicherung ab, die auch u.U. sehr kostspielige Evakuierungen und Behandlungen z.B. in Neuseeland abdeckt.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

In Niue kann Denguefieber auftreten.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Es kommen giftige Seeschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Sollten Sie von einer Schlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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