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Mauritius: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 18.04.2026
(Unverändert gültig seit: 17.04.2026)

Letzte Änderungen:
Gesundheit

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist ruhig. Vereinzelte Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere auf den Märkten in der Hauptstadt Port Louis, Grand Baie und Flic en Flac vor.
Gewaltkriminalität ist selten, in letzter Zeit haben jedoch auch bewaffnete Raubüberfälle auf Touristen und auch Einbrüche in Ferienwohnungen leicht zugenommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; schließen Sie diese auch in Hotels und Ferienwohnungen für Dritte unzugänglich ein und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Meiden Sie ärmere Wohngebiete und wenig frequentierte Strandabschnitte.
  • Lassen Sie beim Verlassen einer Bank oder nach Bargeldabhebung an einem Geldautomaten erhöhte Vorsicht walten.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht subtropisches Klima mit warmen, trockenen Wintern und heißen, feuchten Sommern.
Vor allem von November bis Mai können in Mauritius Zyklone auftreten. Diese können Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen und in der Folge zu Behinderungen in der Infrastruktur und im Reiseverkehr führen.

Vor der Küste gibt es häufig starke und ständig wechselnde Meeresunterströmungen. Durch Nichtbeachtung der markierten Badestrände und der Grundregeln des Schnorchelns oder Tauchens (immer mit Partner) kommt es immer wieder an den Riffen und außerhalb der markierten Badezonen zu Todesfällen sowie zu Unfällen mit Schnellbooten. Um Schnorchler besser sichtbar zu machen, stellen manche Hotels Bojen zur Verfügung. Am Strand, im Flachwasser in der Nähe von großen Steinen, an Stellen mit schlammigem Sand und an Riffen können sich unter anderem giftige Steinfische im Sand oder zwischen Steinen verstecken.

  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Unterschätzen Sie die Strömungen und Gefahren der Umgebung nicht und beachten Sie die jeweiligen lokalen Hinweise und markierten Badestrände.
  • Tragen Sie am Strand und im Wasser Badeschuhe, um Verletzungen zu vermeiden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Mauritius gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Antananarivo/Madagaskar.

In Notfällen können sich Reisende vor Ort an den deutschen Honorarkonsul in Ébène und außerhalb seiner Bürozeiten an den Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Antananarivo wenden.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Taxis und Autobusse, die normalerweise zwischen 5 und 21 Uhr verkehren.

In Mauritius herrscht Linksverkehr. Der allgemeine Zustand des Straßennetzes ist relativ gut. Außerhalb der Ortschaften sind die Straßen oft eng und unübersichtlich; es ist stets mit freilaufenden Hunden und anderen Tieren zu rechnen. Viele Fahrrad- und Motorradfahrer sind im Dunkeln ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs. Es gibt eine Vielzahl mobiler und fest installierter Radarkontrollen.

Fahrzeuge können für Selbstfahrer ab einem Alter von 21 Jahren und alternativ mit Chauffeur angemietet werden.

  • Lassen Sie Vorsicht walten, besonders dann, wenn Sie nicht an den Linksverkehr gewöhnt sind.
  • Halten Sie sich strikt an die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
  • Fahren Sie nicht nach dem Genuss von Alkohol; es gilt eine Promillegrenze von 0,2.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Dabei muss der deutsche Führerschein mindestens ein Jahr gültig gewesen sein.

Ersatzweise können Reisende ohne Internationalen Führerschein auch den nationalen deutschen Führerschein bei der Verkehrsabteilung des Polizeihauptquartiers in Port Louis, Line Barracks, vorlegen und dort eine temporäre Fahrerlaubnis erhalten. Der deutsche Führerschein im Kartenformat wird in der Praxis toleriert.

LGBTIQ

Obwohl Paragraph 250 des mauritischen Strafgesetzbuchs, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt, mit höchstrichterlichem Urteil vom Oktober 2023 für verfassungswidrig erklärt wurde, ist er bisher noch nicht formal abgeschafft worden. Man kann daher bislang noch nicht von einer tatsächlichen Entkriminalisierung ausgehen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr unterschiedlich ausgeprägt: in weiten Teilen des Landes herrschen konservative Werte vor; vereinzelte Bedrohungen wurden berichtet.

Rechtliche Besonderheiten

Siehe auch Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen

Die mauritische Regierung hat strenge Regelungen zum Konsum von Tabak in der Öffentlichkeit und der Einfuhr von Tabakwaren, E-Zigaretten, Wasserpfeifen, etc. und deren Bestandteilen/Zubehör erlassen.

Das Rauchen im öffentlichen Raum ist verboten; hierzu zählen unter anderem Bars, Restaurants, öffentliche Gebäude, Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel, Bildungseinrichtungen, Kinos, Märkte, Strände, Gärten und Parkanlagen. Das Rauchen in Fahrzeugen und in der Öffentlichkeit unterliegt strengen Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen oder Haftstrafen.

Drogendelikte und andere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 60 Jahren.

Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht werden streng geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Mauritius Rupie (MUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist vielerorts möglich. Die Mitnahme von EUR oder USD in bar ist dennoch empfehlenswert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens über das Reiseende hinaus gültig sein.

Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben, da sonst ein Papierformular am Flughafen ausgefüllt werden muss. Dies kann zu Wartezeiten führen.

Ausführliche Informationen in deutscher Sprache bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).

Für Flugreisen zwischen der Hauptinsel Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues wird ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis benötigt.

Bei versuchter Einreise in Mauritius mit Reisedokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen und zwischenzeitlich wieder aufgefunden gemeldet worden sind, kommt es regelmäßig zu erheblichen Problemen bis hin zur Einreiseverweigerung.

  • Reisen Sie nicht mit Reisedokumenten, die in der Vergangenheit als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Nutzen Sie stattdessen ein neu ausgestelltes Reisedokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Besuchs- oder Geschäftsreise kein Visum.

Folgende Dokumente sollten bei der Einreise auf Aufforderung vorgelegt werden können:

  • Gültigen Reisepass oder anderes anerkanntes Reisedokument, das über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist.
  • Gültiges Rück- oder Weiterreiseticket in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland.
  • Bestätigte Buchung für eine Unterkunft in Mauritius oder Einladungsschreiben einer in Mauritius ansässigen Person.
  • Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten des Aufenthalts in Mauritius zu decken.
  • Berechtigung zur Wiedereinreise in Ihre Herkunfts- oder Aufenthaltsland.

Für alle anderen Reisezwecke, wie z.B. Arbeitsaufnahme und Studium, ist es erforderlich, vor Einreise die zuständige mauritische Auslandsvertretung zu kontaktieren und das entsprechende Visum zu einzuholen.

Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft der Republik Mauritius in Berlin.
Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt das Passport and Immigration Office der Republik Mauritius.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung kann in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen ab einem Wert von 500.000 MUR (ca. 10.000 EUR) deklariert werden.
Die mauritischen Devisenbestimmungen erlauben keine Barzahlungen über 500.000 MUR, auch keine Bareinzahlungen bei Banken. Verstöße werden streng geahndet.

Drogen aller Art (auch Zigarettenpapier), inklusive Tabakwaren, E-Zigaretten sowie Wasserpfeifen, etc. und deren Bestandteile bzw. Zubehör, Methadonersatzstoffe (wie z.B. Subutex), sind verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen oder Haftstrafen, siehe Government Notice No. 139/2022.

Die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln ist streng verboten.

Die Einfuhr von Waffen, Pfefferspray und Ausrüstungsgegenständen zum Harpunenfischen ist strikt verboten. Außerdem gibt es auch ein Einfuhrverbot für eine Reihe pharmazeutischer Produkte.

Tiere

Für die Einfuhr von Haustieren ist neben einem Mikrochip, einer mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate alten Tollwutimpfung, einem Gesundheitsattest auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.

Gesundheit

Aktuelles

Seit Anfang 2026 werden in Mauritius, insbesondere im Zentrum der Insel, ansteigende Fallzahlen an Chikungunya-Fieber, einer durch tagaktive Mücken übertragenen Erkrankung, verzeichnet.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
    Es gibt eine Impfung gegen Chikungunya-Fieber. Lassen Sie sich diesbezüglich individuell ärztlich beraten.

Impfschutz

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reiseimpfungen

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B und Typhus angeraten.

Standardimpfungen

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Land ist ausreichend.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber und Denguefieber.

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und Typhus-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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