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Die deutsch-französische Zusammenarbeit
Mit keinem anderen Land ist Deutschland so eng verbunden wie mit Frankreich: Wir sind füreinander die wichtigsten Partner und Verbündeten.
Täglich zeigen wir das in den verschiedensten Bereichen und Ebenen – zwischen unseren Regierungen, zwischen den Bundesländern und den Regionen bzw. Départements und vor allem auch im engen Austausch zwischen Städten und Kommunen, Vereinen, Schulen und Hochschulen – also zwischen den Menschen. Die enge Zusammenarbeit drückt sich auch in einer wachsenden Zahl gemeinsamer außenpolitischer Initiativen beider Länder aus.
Auch die sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich ist sehr eng und hat sich seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 noch weiter intensiviert. Zusätzlich zu anderen Gesprächen bietet der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)– auch im Sinne der Umsetzung des Vertrags von Aachen – die Gelegenheit, sich in besonderem Format zu aktuellen sicherheitspolitischen und strategischen Fragen auszutauschen. Zuletzt hat der DFVSR am 29. August 2025 in Toulon (Frankreich) getagt.
Die Regierungen beider Länder treffen sich jährlich zu bilateralen Regierungskonsultationen, dem sogenannten Deutsch-Französischen Ministerrat (DFMR). Zuletzt empfing Staatspräsident Macron Mitglieder der Bundesregierung im Format des DFMR in Toulon (29. August 2025). Im Vordergrund stand die deutsch-französische Wirtschaftsagenda: Sie umfasst die Bereiche Energie, Handel und Wirtschaftssicherheit, Industriepolitik, Spitzentechnologien, Digitale Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung, Konvergenz und Arbeitsmarkt-/Sozialpolitik sowie Finanzpolitik. Im Rahmen der deutsch-französischen Wirtschaftsagenda wurden 27 konkrete Leuchtturmprojekte vereinbart.
Grundlagen der Partnerschaft: Der Élysée-Vertrag und der Vertrag von Aachen
Am 22. Januar 1963 wurde die Versöhnung beider Länder und deren bilaterale Zusammenarbeit mit dem Élysée-Vertrag auf eine eigene vertragliche Grundlage gestellt. Die enge Zusammenarbeit beider Regierungen sowie die Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerks für die Förderung des Jugendaustauschs (5. Juli 1963) sind wichtige Eckpunkte des Vertrags, die sich bis heute bewährt haben. Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Aachen durch die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und den französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron wurde 2019 die Partnerschaft weiter vertieft und intensiviert, auf neue Herausforderungen ausgerichtet und in den Dienst Europas und der Europäischen Union gestellt. Der Vertrag verleiht den Beziehungen beider Länder neue Impulse, unter anderem in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, Wirtschaft, Digitalisierung, Kultur, Zivilgesellschaft, grenzüberschreitenden Fragen sowie in der Klimapolitik.
Im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrags von Aachen wurde 2019 eine Liste von 15 prioritären Vorhaben beschlossen, die inzwischen mehrheitlich umgesetzt wurden. Dazu gehört bspw. der Deutsch-Französische Bürgerfonds, der seit seiner Gründung im April 2020 bereits mehr als 4.000 Projekte für eine aktive europäische Zivilgesellschaft gefördert hat. Kulturpolitischer Pfeiler des Vertrags von Aachen sind die Deutsch-Französischen Kulturinstitute (DFKI): Ziel ist die Errichtung von Instituten mit einer integrierten lokalen Struktur, mit einem mehrsprachigen Mitarbeiterstab, gemeinsamer deutsch-französischer Programmarbeit und unter einer gemeinsamen Leitung. Aktuell existieren drei DFKI: Palermo (2021 eröffnet), Ramallah (2022 eröffnet) und Atlanta (2022 eröffnet). Weitere DFKIs sind in Planung. Zur Zusammenarbeit in den Grenzregionen wurde der deutsch-französische Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) geschaffen, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Regierungen, der nationalen Parlamente, der Bundesländer bzw. Regionen und der in sogenannten Eurodistrikten grenzüberschreitend verbundenen kommunalen Gebietskörperschaften zusammensetzt. Seine Aufgabe ist es, Hindernisse für das grenzüberschreitende Zusammenleben zu identifizieren und abzubauen.
Neue Netzwerke für junge Generation schaffen
Das enge Netz an deutsch-französischen Verbindungen gilt es insbesondere bei jüngeren Generationen immer wieder zu erneuern. Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz und Staatspräsident Emmanuel Macron haben dazu auf dem DFMR 2023 das deutsch-französische Nachwuchsnetzwerk „Generation Europa“ ins Leben gerufen. In diesem Rahmen sollen junge Menschen bis zu 35 Jahren aus den verschiedensten Bereichen ihre persönlichen Stärken und Erfahrungen in die deutsch-französische Zusammenarbeit einbringen. Im Januar 2026 hat der mittlerweile vierte Jahrgang von „Generation Europa“ seine Arbeit aufgenommen.
Weitere gesellschaftspolitische Initiativen und Strategien zur Förderung der jeweiligen Partnersprache tragen ebenfalls zum gegenseitigen Verständnis bei. Die deutsch-französische Zusammenarbeit ist keine Selbstverständlichkeit, sondern wird täglich neu erarbeitet und gelebt.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich
Wie vielfältig und gewinnbringend die deutsch-französische Zusammenarbeit ist, zeigt sich ganz konkret im Alltag der Menschen in den Grenzregionen. Sowohl zwischen staatlichen Stellen als auch wirtschaftlich nimmt die Verflechtung immer weiter zu. Beispiele sind etwa die gemeinsame Verwaltung und Pflege des Rheins, die Ausweitung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Gesundheitsdiensten oder der Bau der ersten grenzüberschreitenden Tramlinie zwischen Kehl und Straßburg. Auch Zukunftsthemen stehen im Fokus, beim grenzüberschreitenden 5G-Autobahn-Projekt zwischen Saarbrücken und Metz oder dem trilateralen Wissenschaftsverbund „European Campus – EUCOR“ der Universitäten Freiburg, Karlsruhe, Straßburg, Colmar/Mulhouse und Basel.
Seit Mitte der 70er Jahre wurde eine Reihe von Gremien und Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Frankreich geschaffen: Am Oberrhein zusammen mit Frankreich und der Schweiz (als „trilaterale“ Formate: Oberrheinkonferenz, Oberrheinrat und Regierungskommission Oberrhein) und in der sogenannten „Großregion“ um Saar und Mosel mit Frankreich, Luxemburg und Belgien. Durch den Aachener Vertrag von 2019 wurde als weiteres Gremium der deutsch-französische Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) eingerichtet.
Das Bekenntnis zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und konkrete Vorhaben haben Staatsminister Gunther Krichbaum und sein französischer Amtskollege Benjamin Haddad zuletzt am Rande des Deutsch-Französischen Ministerrats in Toulon im Augst 2025 in einem gemeinsamen Aktionsplan zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit verankert.
Vom Reparieren zum Vermeiden von Problemen
Grenzräume leiden immer darunter, dass an der Grenze unterschiedliche rechtliche Regelungen aufeinandertreffen und diese oft nicht kompatibel sind, sei es ganz praktisch beim Arztbesuch auf der anderen Seite der Grenze, beim grenzüberschreitenden Zugang zur digitalen Verwaltung oder auch strukturell bei der unterschiedlichen Umsetzung von EU-Gesetzgebung in nationale Gesetze. Solche grenzüberschreitenden Hindernisse könnten vermieden werden, wenn bei der Vorbereitung neuer Gesetze die Folgen für Grenzräume identifiziert und berücksichtigt würden.
Wie könnte eine solche „Grenzraumfolgenabschätzung“ (Grenzraum-Check) konkret funktionieren? Der Vertrag von Aachen beauftragt den AGZ damit, eine solche Analyse der Folgen neuer Regelungen auf die Grenzregionen zu analysieren. Das Auswärtige Amt hat deshalb im Jahr 2022 in enger Abstimmung mit dem französischen Außenministerium eine Studie in Auftrag gegeben, die erste Antwortelemente für die mögliche Umsetzung einer Grenzraumfolgenabschätzung im deutsch-französischen Verhältnis bietet. Sie können die vom Euro-Institut in Kehl, der Universität Maastricht sowie der französischen Agentur für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Mission operationelle transfrontalière) verfasste Studie gerne auf Deutsch und auf Französisch einsehen oder herunterladen.
Aufbauend auf der Analyse und den Vorschlägen der Studie hat der AGZ eine Gesetzesfolgenabschätzung erarbeitet („Grenzraum-Check). Dieser wird derzeit in Deutschland und Frankreich in einer Pilotphase erprobt und ist auch ein Anknüpfungspunkt zur Modernisierungsagenda der Bundesregierung im Rahmen der besseren Rechtssetzung. Zugleich prüft das Auswärtige Amt mit den zuständigen Fachministerien in einer Reihe von Themengebieten die im Vertrag von Aachen verankerte Möglichkeit, durch angepasste Rechts- und Verwaltungsvorschriften einschließlich Ausnahmeregelungen (“Experimentierklauseln„) Hindernisse des grenzüberschreitenden Alltags abzubauen.
Mehr lesen
- Deutschland und Frankreich: bilaterale Beziehungen
- Deutsche Botschaft Paris
- Deutsch-Französisches Jugendwerk
- Website der Deutsch-Französischen Hochschule
- Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Aachener Vertrag) (ohne Unterschriften, barrierefrei) PDF / 328 KB
Weitere Informationen
Die Website zur deutsch-französischen Zusammenarbeit mit aktuellen Meldungen, wichtigen Grundlagentexten und Übereinkommen.
Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit koordiniert gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Jean-Noël Barrot die deutsch-französischen Beziehungen auf Regierungsebene und fördert die weitere Annäherung der Zivilgesellschaften beider Länder.