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Laos: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Sicherheit – Kriminalität
Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten
Abschnitt Gesundheit
Redaktionelle Änderungen
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die politische Lage ist insgesamt stabil.
Nicht explodierte Sprengkörper – Unexploded Ordnances (UXO)
Im zweiten Indochina-Krieg (1964-1973) wurden mehr als zwei Millionen Tonnen Streumunition über Laos abgeworfen. Von den 270 Millionen abgeworfenen Sprengsätzen sind nach Schätzungen 80 Millionen nicht explodiert („unexploded ordnances“, UXO). Diese kontaminieren große Flächen des Landes. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern abseits der markierten Wege noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper.
Provinz Attapeu
Im Zusammenhang mit Grenzverlaufsverhandlungen zwischen Laos und Kambodscha ist es in der Vergangenheit in der Grenzregion zwischen den Distrikten Phouvong und Sanamxay zu Spannungen gekommen. Auf beiden Seiten wurden militärische Einheiten stationiert. Das laotische Militär hat Zugangsbeschränkungen für den Bereich des Grenzstreifens auf einer Länge von 140 Kilometer verhängt.
Provinz Bokeo (Distrikt Paktha)
Nach Berichten über Zusammenstöße zwischen der laotischen Armee und bewaffneten Gruppen an der laotisch-thailändischen Grenze im Distrikt Paktha (Provinz Bokeo) kommt es zu verstärkter Präsenz des Militärs sowie Kontrollen.
Provinz Xaisomboun
In der Provinz Xaisomboun gab es bis 2021 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften. Einzelne Protestaktionen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege nicht.
- Vermeiden Sie Fahrten in die Provinzen Bokeo oder Sainyabuli (auch bekannt als Xayabouly).
- Vermeiden Sie Fahrten, die in die Nähe des Grenzstreifens zu Kambodscha führen.
- Zur Sicherheit auf der kambodschanischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Durch ansteigenden Drogenmissbrauch kommt es zu einer Zunahme der Kriminalität, auch mit tödlichem Ausgang. Beim Konsum mit Drogen versetzter Lebensmittel und Getränke drohen schwere gesundheitliche Schäden.
In den von Reisenden stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng können Überfälle, Handtaschen- und Moped-Diebstähle vorkommen. Oftmals nähern sich Diebe auf dem Moped von hinten ihren Opfern und entreißen ihnen im Vorbeifahren Handtaschen und Rucksäcke; Verletzungen der Opfer werden in Kauf genommen.
Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen als Sicherheit regelmäßig den Reisepass und geben diesen auch bei geringen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl oftmals nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück.
In vielen Mietverträgen ist kein Schadensausgleich im Falle eines Diebstahls vorgesehen, die Vermietungen verlangen in diesen Fällen meist mindestens die Zahlung des Neuwerts. In Einzelfällen sprechen sich Vermieter und Diebe zum Nachteil des Mieters ab, sog. „Scooter Scams“.
Bei Streitigkeiten mit Zweiradvermietungen greift die Polizei in der Regel nicht ein. Die Deutsche Botschaft Vientiane kann in solchen Fällen höchstens vermittelnd tätig werden.
In der Sonderwirtschaftszone „Goldenes Dreieck“ im Distrikt Ton Pheung in der Provinz Bokeo, die an Thailand und Myanmar grenzt, kommt es zu erheblichen kriminellen Aktivitäten in den Bereichen Drogen- und Menschenhandel sowie Arbeitsbetrug. Ausländer werden mit Angeboten vorgeblich lukrativer Arbeit nach Thailand gelockt und anschließend illegal in die Nachbarländer (u.a. Laos) geschleust. Dort werden sie zu Dienstleistungen auf dem Gebiet des Computer- und Telefonbetrugs gezwungen, in sog. „Scam Compounds“ festgehalten und in vielen Fällen misshandelt.
Es besteht die Gefahr einer Methanolvergiftung durch selbstgebrannten/gepanschten Alkohol in einfacheren Unterkünften und überall dort, wo kostenloser Alkohol angeboten wird, siehe auch Gesundheit – Methanolvergiftungen.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr.
- Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Drogen.
- Achten Sie beim Kauf von Alkohol auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole). Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol, auch wenn dieser Ihnen kostenlos angeboten wird.
- Lassen Sie bei Aufenthalten in der Provinz Bokeo äußerste Vorsicht walten.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Vermeiden Sie möglichst die Hinterlegung Ihres Reisepasses bei Motorrad- oder Mopedvermietern und prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen für den Verlustfall, verzichten Sie ggf. auf die Anmietung.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Prüfen Sie angebliche Arbeitsangebote sorgfältig und seien Sie sich der Gefahr bewusst, dass es sich um kriminelle Unternehmungen handeln könnte.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Kontaktieren Sie im Notfall die Polizei unter folgenden Nummern:
- Polizeinotrufnummer: 1191
- Tourist Police: +856 (0)21 212 520
- Tourist Police Vientiane: +856 (0)21 251 128.
- Bei Verkehrsunfällen kontaktieren Sie die Polizei unter +856 21212703.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches Monsunklima.
Vor allem in der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong-Flusses und in gebirgigen Regionen verursachen. Laos liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
- Verfolgen Sie in der Regenzeit Vorhersagen zu erhöhten Pegelständen und Überschwemmungen z.B. bei der Mekong River Commission und beim National Disaster Management Office (NDMO).
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Maschinen der nationalen Fluggesellschaften für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert. Problematisch bleiben die Flugverbindungen in die entlegenen Provinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis November) sollten diese Strecken gemieden werden. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.
Die Schnellboote (Speed Boats) sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Auf fast allen Strecken verkehren auch normale Boote (sog. Slow Boats).
In vielen Provinzen kann das Straßen- und Brückennetz durch starke Regenfälle erheblich beeinträchtigt werden. Viele Straßen befinden sich dann in einem noch schlechteren Zustand als normalerweise. Insbesondere in der Regenzeit kommt es häufig vor, dass ganze Straßenabschnitte, gerade in ländlichen Gegenden, überflutet oder weggespült werden und kaum oder gar nicht mehr befahrbar sind. In der Dunkelheit sind Gefahren unkalkulierbar.
Zudem birgt der Straßenverkehr aufgrund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch.
Nutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen.
Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird in der Regel sein Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld verlangt. Es kann schwierig bis unmöglich sein, auch in offensichtlich berechtigten Fällen, vom Veranstalter von Touren im Land Schadensersatz einzufordern.
Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren nur unzureichend versorgt werden.
- Verzichten Sie möglichst auf die Benutzung von Schnellbooten.
- Unternehmen Sie Wanderungen und Besuche in Nationalparks nur mit ortskundiger Begleitung.
- Bitte beachten Sie in Ihren Reiseplänen bei geplanten Überlandfahrten die lokale Berichterstattung und die Anweisungen der örtlichen Behörden. Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
- Klären Sie vor einer Tour mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern die Haftungsfrage im Fall von Sach- oder Personenschäden
Führerschein
Der internationale Führerschein wird empfohlen; dieser ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise
In Laos leben zahlreiche unterschiedliche Ethnien, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere für die Bekleidung beim Betreten buddhistischer Klöster oder bei der Teilnahme an traditionellen Zeremonien. Beim Baden an öffentlichen Stellen wird Frauen empfohlen, ein T-Shirt und eine kurze Hose über der Badekleidung zu tragen.
LGBTIQ
Es gibt keine strafrechtliche Verfolgung von LGBTIQ. Gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Ausländern werden verhalten akzeptiert, solange sie nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Diskriminierungen im täglichen Leben sind kaum zu erwarten; entsprechende Clubs oder Diskotheken werden seitens der Behörden meist geduldet.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Rauschgiftdelikte wie der Erwerb, Konsum, die Verteilung und die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden strafrechtlich streng verfolgt
Für Drogendelikte drohen lange Haftstrafen, bei schweren Vergehen lebenslängliche Haft oder die Todesstrafe (die in der Regel nicht vollstreckt wird). Drogenerwerb und -konsum ist strafbar. Selbst der Besitz bereits geringer Mengen von Rauschmitteln, auch im Transitbereich von Flughäfen, kann zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen, die unter sehr harten Haftbedingungen verbüßt werden müssen. Das Rauchen eines Joints ist oft ausreichend für eine Festnahme und - in der Regel - eine erhebliche Geldstrafe. Allein der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten kann als strafrechtlich relevant gewertet werden und wird teilweise zur Erpressung der Betroffenen genutzt. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu nächtlichen Durchsuchungen von Unterkünften, nachdem der offene Konsum und Erwerb zuvor in der Stadt beobachtet wurde.
Inhaftierungen und Verfahren aufgrund von Drogenschmuggel in Gepäckstücken nehmen zu. Reisende sind für den Inhalt von Gepäckstücken verantwortlich.
Strafrechtliche Verfahren dauern in Laos erfahrungsgemäß sehr lange, rechtsstaatliche Grundsätze werden oft missachtet (u.a. jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung). Die Haftbedingungen sind sehr hart und nicht mit deutschen Standards vergleichbar.
Die Deutsche Botschaft Vientiane wird in den meisten Fällen, entgegen den Verpflichtungen aus der WÜK, von den laotischen Stellen nicht über Verhaftungen (auch in Zusammenhang mit Drogendelikten) informiert. Konsularische Betreuung ist u.a. aufgrund der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich.
- Nehmen Sie keinerlei Pakete, Taschen, Gepäckstücke etc. für Dritte mit.
Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Das offizielle Strafmaß liegt bei 500 bis 5.000 USD; in Einzelfällen wurden auch unbewiesene Verstöße bereits mit Geld- oder Haftstrafen geahndet. Dies betrifft auch das bloße Zusammenleben nicht miteinander verheirateter Personen. Nächtliche Razzien in Hotels und Privatunterkünften sowie Fälle von Erpressung sind keine Seltenheit.
Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch deutsche Staatsangehörige wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.
Es besteht ein Verbot für die Ein-/Ausfuhr, Verwendung und Herstellung von E-Zigaretten und sogenannten Verdampfern. Besitz, Handel und Vertrieb sind ebenfalls untersagt und werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Es ist vorgekommen, dass Reisende im Zug festgenommen wurden, weil sie Karten gespielt haben. Dabei spielte es keine Rolle, dass es sich bei dem Kartenspiel nicht um ein Glückspiel handelte.
Sog. „Rowdytum“ ist verboten und wird mit Geldstrafe geahndet. Gemeint ist der Verstoß gegen die Regeln und die Disziplin des sozialen Lebens unter gleichzeitiger Anwendung von Gewalt, Drohungen, beleidigender Sprache oder anderer Aktivitäten, die der sozialen Ordnung widersprechen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der laotische Kip (LAK). LAK, THB (thailändische Baht) und USD können mit Kreditkarte (VISA und teils Mastercard) in verschiedenen Banken in Vientiane abgehoben werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5%, zuzüglich der Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten verschiedene Formen von Blitzüberweisungen an.
Der an Geldautomaten auszahlbare Höchstbetrag ist von Bank zu Bank verschieden und liegt in der Regel bei 2 Mio. LAK. Bei einigen Banken sind mehrere Abhebungen an einem Tag möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Registrierung bei Ein- und Ausreise
Seit 1. September 2025 müssen sich Reisende – zusätzlich zu ggf. bestehenden Visumerfordernissen - jeweils innerhalb von drei Tagen vor der Ein- und Ausreise nach bzw. von Laos online über die Lao Digital Immigration Form registrieren, siehe Einreise und Zoll. Dies gilt bei Nutzung der folgenden Grenzübergänge:
- Wattay International Airport
- Luang Prabang International Airport
- Pakse International Airport
- Lao-Thai Friendship Bridge I
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann. Zudem ist ggf. eine Registrierung vor der Ein- und Ausreise erforderlich.
Visum vor der Einreise
Grundsätzlich ist das Visum vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin, die laotische Botschaft in Bangkok (520.502/1-3 Soi Sahakarnpramoon, Phacha-Uthit Road, Wangthonglang, Bangkok 10310, Tel.: (+662) 539 3642, (+662) 539 3827, E-Mail: laoembassyinbkk@gmail.com) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (512/2 Tombon Sila Amphae Mueang Khonkaen 4000, Tel.: (+6643) 393 402, E-Mail: Ckklao@hotmail.com).
Online-Visum (E-Visa)
Für Touristen ist es möglich, für einen Aufenthalt von 30 Tagen vor Einreise ein elektronisches E-Visum zu erhalten. Derzeit berechtigt das elektronische Visum nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane, Luang Prabang International Airport, Pakse International Airport und Lao-Thai Friendship Bridge II in Savannakhet. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Die Visumgebühr beträgt 50 USD. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage. Bei einem E-Visum besteht die Möglichkeit, die Dauer des Aufenthalts von 30 Tagen auf 60 Tage zu verlängern; es bleibt bei einer Einreise.
Visum bei Einreise (Visa on Arrival)
Sogenannte „Visa on Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an einigen internationalen Grenzübergängen zum Preis von 40 USD gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei aktuellen Lichtbildern beantragt werden. Da es vorkommen kann, dass das Verfahren an einem Landgrenzübergang auch vorübergehend nicht verfügbar ist, sollten sich Reisende vor Anreise vergewissern, dass an dem Grenzübergang Visa bei Einreise erteilt werden. Die laotische Einwanderungsbehörde veröffentlicht eine Liste von Checkpoints mit Informationen zu Visa bei Einreise. Bei einem Visum bei Einreise (Visa on Arrival) besteht die Möglichkeit, die Dauer des Aufenthalts von 30 Tagen auf 60 Tage zu verlängern; es bleibt bei einer Einreise.
Verlängerung des Visums
Visa für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden (20.000 LAK/Tag, ca. 1,50 EUR). Wird die Visumsdauer überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 USD pro Tag „Overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
Einreisekontrolle
Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge erfolgen. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 USD zu deklarieren.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.
Besondere Vorsicht ist geboten bei der Mitnahme von Paketen, Taschen oder Gepäckstücken für Dritte. Reisende sind für deren Inhalt verantwortlich, siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
- Nehmen Sie keinerlei Pakete, Taschen, Gepäckstücke etc. für Dritte mit.
Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt; mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office, Tel.: +856 21 31 66 90) einzuholen.
Tiere
Für die Einfuhr von Haustieren ist die Vorlage eines veterinärärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft von Laos in Berlin.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Laut WHO-Vorgaben muss bei Ausreise die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.
Reiseimpfungen
Es werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus angeraten.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Laos ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlt gut ausgebildetes Englisch oder Französisch sprechendes ärztliches Personal.
In Vientiane ist die medizinische Akutversorgung auch in Notfällen für wichtige Krankheitsbilder (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Trauma) privatärztlich tagsüber gegeben (unter Umständen allerdings nicht der Nacht). In Vang Vieng, das von Touristen häufig besucht wird, ist keine medizinische Versorgung von internistischen, kinderärztlichen und vielen chirurgischen Notfällen möglich. In Luang Prabang, das touristisch stark besucht wird, können Notfälle bis zu einem gewissen Grad ambulant und stationär versorgt werden (Luang Prabang Provincial Hospital und Lao Hospital for Children). Komplexe Notfälle, z. B. schwere kardiologische Notfälle, müssen häufig verlegt werden. Bei Bedarf erfolgt eine Verlegung in ein internationales Krankenhaus im benachbarten Thailand (z. B. Nongkhai, Udon oder Bangkok).
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Das Malariarisiko besteht in Laos ganzjährig. Der Anteil an Malaria tertiana-Fälle (P. vivax) beträgt 84%, Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 16%. Selten kommt P. knowlesi vor. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
- Ganzjährig hohes Risiko: Teile des südlichen Drittels des Landes
- Ganzjährig mittleres Risiko: einzelne Gebiete in der südlichen Hälfte des Landes an der Grenzregion zu Vietnam
- Ganzjährig geringes Risiko: nördliche Landeshälfte und die meisten Gebiete im südwestlichen Teil des Landes (Ausnahmen s. o.)
- Malariafrei: Vientiane (Stadtzentrum)
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Japanische Enzephalitis und Zikavirus-Infektionen.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
- Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Darüber hinaus kommen Rickettsiosen vor und sind eine wichtige Differentialdiagnose bei fieberhaften Erkrankungen.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Laos wurde Poliomyelitis (cVDPV-1) nachgewiesen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Verschiedene giftige Schlangenarten kommen vor allem während der Regenzeit und auch in den Stadtgebieten vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko. Pools in den Hotels sind ungefährlich.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen entlang des Mekong und seiner Seitenarme ab.
Melioidose ist eine bakterielle Infektion, die überwiegend durch Hautverletzungen, durch Inhalation von Bakterien aus dem Boden oder Aufnahme bakterienhaltiger Wassertröpfchen übertragen wird. Schwere Lungenentzündungen, schwere Wundinfektionen und Abszessbildungen sind möglich. Immungeschwächte sind besonders gefährdet. Die Erkrankung ist nicht leicht zu diagnostizieren und erfordert eine besondere Behandlung.
- Reinigen und desinfizieren Sie Hautwunden sorgfältig und decken Sie sie ab.
- Weisen Sie bei entsprechenden Symptomen auf Ihre Reise nach Thailand hin.
Insbesondere in der trockenen Jahreszeit (November bis April) ist in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich. Der Höhepunkt der Luftverschmutzung liegt in der Regel zwischen Mitte März und Mitte April.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Durch Konsum von als alkoholisch gekennzeichneten Getränken unklarer Herkunft kommt es wiederholt zu Fällen von Methanolvergiftung mit z.T. tödlichem Ausgang auch unter Touristen. Methanol lässt sich von Alkohol nicht am Geschmack oder Geruch unterscheiden. Gefahr besteht auch in einfacheren Unterkünften, wenn dort Alkohol kostenlos angeboten wird.
- Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole).
- Meiden Sie selbstgebrannten Alkohol unklarer Herkunft, insbesondere wenn dieser Ihnen in einfacheren Unterkünften oder auf der Straße kostenlos angeboten wird.
- Verzichten Sie insbesondere auf kostenlose Begrüßungsdrinks („Welcome shots“) in Bars oder Clubs.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.