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Persönliche Krisenvorsorge

Schnell kann es im Urlaub zum Verlust von Geld und Reisepass kommen...

Schnell kann es im Urlaub zum Verlust von Geld und Reisepass kommen... © dpa / picture alliance

13.10.2026 - Artikel

Persönliche Krisenvorsorge

Keine Reise ist ohne Risiko - gut vorbereitet zu sein schafft Sicherheit. Ob Naturkatastrophe, Terroranschlag oder Stromausfall: Krisenhafte Situationen können überraschend eintreten.
Schon einfache Maßnahmen helfen Ihnen dabei, vermeidbaren Risiken aus dem Weg zu gehen und für Notfälle gewappnet zu sein.

Nehmen Sie sich vor Ihrer Reise Zeit für unsere Tipps zur persönlichen Krisenvorsorge, damit Ihnen Ihre Reise möglichst nur in guter Erinnerung bleibt!

Antworten zu vielen weiteren Fragen finden Sie außerdem in unseren FAQs. Wir wünschen Ihnen eine gute (und sichere) Reise!

  • Reise- und Sicherheitshinweise bieten Ihnen grundlegende Informationen für eine sichere Reiseplanung. Neben Hinweisen zur Sicherheitslage im Reiseland gibt es hier auch praktische Informationen (Reisehinweise), zum Beispiel zu Einreiseformalitäten und -voraussetzungen. Mit unserem Newsletter oder der App „Sicher Reisen“ bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand!
  • Krisenvorsorgeliste ELEFAND: Registrieren Sie sich und erhalten Sie im Krisenfall schnell Informationen und Unterstützung.
  • Auslandskrankenschutz, inklusive einer Rückholversicherung: Medizinische Behandlungen im Ausland sind oft kostspielig und müssen in vielen Fällen umgehend vor Ort (sogar vor der Behandlung) bezahlt werden. Sichern Sie sich vor Ihrer Reise ab!
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts und die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. In einigen Staaten bieten lokale Zivil-/Katastrophenschutzbehörden Apps an, über die wichtige Informationen und Warnmeldungen kommuniziert werden. Informationen hierzu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
  • Reisepass oder Personalausweis?: Haben Sie noch Fragen zu den Einreisevorschriften an Ihrem Reiseziel? Ist Ihr Reisepass noch gültig? Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vorab bei den Behörden/Botschaften Ihrer Reiseländer zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den jeweiligen Beförderungsbestimmungen. Beachten Sie, dass die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften/Reiseveranstalter an die mitzuführenden Dokumente zum Teil von den staatlichen Regelungen abweichen.
  • Reisemedizinische Hinweise: Je nach Reiseziel und Aufenthaltsdauer können verschiedene Impfungen oder eine Medikamentenprophylaxe, z.B. gegen Malaria, notwendig sein. Staaten können zudem aufgrund besonderer medizinischer Lagen (wie z.B. Ebola oder COVID-19) Einreisebeschränkungen erlassen. Lassen Sie sich ggf. rechtzeitig vor Reiseantritt reise- oder tropenmedizinisch beraten.
  • Medikamente: Nehmen Sie immer ein aktuelles Attest Ihres Arztes mit, falls Sie aus medizinischen Gründen eine größere Menge Medikamente oder Arzneimittel, die als Betäubungsmittel gelten, mit ins Ausland nehmen müssen. Detailliertere Informationen hierzu bieten das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie der Zoll. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu den Vorschriften der jeweiligen Länder ist bei den zuständigen Auslandsvertretungen verfügbar.
  • Doppelstaater: Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), werden von den Behörden des jeweils anderen Staates im Regelfall ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet. Eine konsularische Betreuung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist in Notfällen dann oft nicht möglich, da die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat von den Behörden des jeweiligen Landes nicht oder nur verspätet informiert wird.

… Und wenn das Reiseland zum Krisenherd wird?

Bei einer erheblichen Verschlechterung der Sicherheitslage kann für ein ganzes Land oder für eine einzelne Landesteile/Gebiete eine Reisewarnung ausgesprochen werden.

  • Beachten Sie geltende Reisewarnungen!
  • Wenn Sie trotz bestehender Reisewarnung reisen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst. Vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts und machen Sie sich klar, dass die zuständige deutsche Botschaft Ihnen in Notsituationen nur sehr eingeschränkt helfen kann.
  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Naturkatastrophe oder eines Unfalls Ihre Reise nicht wie geplant fortsetzen können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
  • Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Versicherungen ggf. keine Leistungen erbringen, wenn Sie in ein Gebiet reisen, für das eine Reisewarnung gilt. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen.
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