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Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 06.02.2026
(Unverändert gültig seit: 05.02.2026)

Letzte Änderungen:
Aktuelles – Festnahmen und Einreiseverweigerungen
Sicherheit – Terrorismus
Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten
Einreise und Zoll – Doppelstaater; Tiere
Gesundheit – Medizinische Versorgung
Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Irak und zu Syrien in den Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri wird abgeraten.

Sicherheit

In allen Teilen der Türkei muss grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Beachten Sie die ausführlicheren Informationen im Abschnitt Sicherheit/Terrorismus.

Demonstrationen

Seit mehreren Monaten kommt es in größeren Städten vermehrt zu Demonstrationen, in deren Verlauf in Istanbul wichtige Metrostationen im Stadtzentrum gesperrt wurden.

  • Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage, etwaigen Versammlungsverboten und möglichen Einschränkungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie in deren Umfeld äußerst vorsichtig, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Geld-/Kreditkarten

Ende November 2024 sind vor allem im Großraum Istanbul vermehrt Fälschungen ausländischer Banknoten aufgetaucht. Teilweise wurden auch gefälschte 50- und 100-USD-Noten in Geldautomaten entdeckt, die eine ungewöhnlich große Nähe zum Original aufweisen.

Festnahmen und Einreiseverweigerungen

Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zugrunde, z. B. der PKK oder „Gülen-Bewegung“, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.

Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Gemäß dem türkischen „Anti-Desinformationsgesetz“ kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland, die Unterzeichnung von Petitionen an die Bundesregierung (z.B. Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014) oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, auch wenn die entsprechenden Betätigungen teils jahrelang zurückliegen.

Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund von Vorwürfen der Präsidentenbeleidigung oder terroristischer Aktivitäten. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Diese Maßnahmen treffen insbesondere (aber nicht ausschließlich) deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings können auch ausschließlich deutsche Staatsangehörige betroffen sein.

Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angabe von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
  • Beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung Sie nicht vor strafrechtlicher Verfolgung schützen kann.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.

Sicherheit

Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Irak und zu Syrien in den Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri wird abgeraten.

Terrorismus

In der Türkei kam es, insbesondere seit 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen. Dabei waren z.B. auch die Innenstädte von Istanbul und Ankara Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. 2022 wurde auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren. 2023 gab es einen Bombenanschlag auf das Innenministerium der Türkei in der Nähe des Parlaments in Ankara mit Verletzten. Im Januar 2024 kam es durch zwei Täter zu einem bewaffneten Angriff auf die katholische Kirche Sankt Marien in Sariyer-Istanbul, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde.

Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen immer wieder Anschläge. Weitere Entwicklungen im Rahmen des Ende 2024 angestoßenen Lösungsprozesses (auch „Friedens-Prozess“ oder „Prozess für eine Terror-freie Türkei“) zur Kurdenfrage bleiben abzuwarten.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak

Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien (Provinzen Şanlıurfa und Mardin) und zu Irak bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen. Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Irak und zu Syrien in den Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri wird abgeraten.

  • Beachten Sie die Reisewarnung für Syrien sowie die Teilreisewarnung für Irak.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen aufmerksam.
  • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuelles und Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten.

Aufgrund des andauernden Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in der Türkei zu spontanen, pro-palästinensischen Protestkundgebungen und gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Auch anderweitige Proteste und Demonstrationen mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.

Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen.

Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Auch Minderjährige, z.B. auf dem Weg zu den Toiletten in Lokalen, sind Ziel sexueller Übergriffe geworden.

Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per internationalem Zahlungsdienstleister in die Türkei veranlasst. Ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung (meist per E-Mail) zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben.

Vor allem im Großraum Istanbul sind vermehrt Fälschungen ausländischer Banknoten aufgetaucht. Teilweise wurden auch gefälschte 50- und 100-USD-Noten in Geldautomaten entdeckt, die eine ungewöhnlich große Nähe zum Original aufweisen.

  • Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.
  • Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole); schlechte Druckqualität (auf der Banderole) bzw. falsche Schreibweisen können auf Fälschungen hindeuten. Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol (Gefahr der Methanolvergiftung, siehe auch Gesundheit - Aktuelles).
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Ein großer Teil der Türkei, unter anderem auch Großstädte wie Istanbul, liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt. Mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben ist ggf. zu rechnen.

2023 ereigneten sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben. Besonders betroffen waren die Provinzen Adana, Adiyaman, Diyarbakir, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanliurfa. Es gab zehntausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt. Auch das Beben im April 2025 im Marmara-Meer südwestlich von Istanbul hatte zahlreiche Verletzte zur Folge.

Das Klima ist an der Süd- und Westküste mediterran und im anatolischen Hochland kontinental.
Vor allem in den Sommermonaten kann es in der Türkei aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Starkregenfälle können Überflutungen und Erdrutsche verursachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.

Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; bei Fahrten mit Anhängern 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.

Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.

Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen.

Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten das Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.

In den letzten Jahren kam es zu Zwischenfällen (bis hin zu Todesfällen) im Zusammenhang mit unsachgemäß eingesetzten Reinigungs- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln in Unterkünften (in Hotels wie auch in Mietwohnungen). Über Lüftungsanlagen/ Lüftungsschächte verbreiteten sich giftige Dämpfe auch über angrenzende Stockwerke.

Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.

  • Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.
  • Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außerorts.
  • Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Park- oder Campingplätzen.
  • Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand der Fahrzeuge. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.
  • Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie auf Einschaltung des Taxameters.
  • Achten Sie auf einen gepflegten Gesamteindruck der Unterkunft; wenden Sie sich bei ungewöhnlichen Gerüchen oder (unklaren) gesundheitlichen Beschwerden unverzüglich an die Rezeption oder suchen Sie ärztliche Hilfe auf.
  • Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern“. Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird bei touristischen Aufenthalten anerkannt.

Besondere Verhaltenshinweise

Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen werden tagsüber ggf. nicht geduldet.

Das Fotografieren militärischer und anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr gepanschten Alkohols aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.

  • Informieren Sie sich bei Reisen im Land über Besonderheiten des Lebens in der Türkei und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie tagsüber außerhalb der Touristengebiete während des Ramadan zurückhaltend mit Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend, vergewissern Sie sich, ob Sie fotografieren dürfen, oder fragen Sie um Erlaubnis.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in der Türkei nicht strafbar. Die „Pride Parade“ wird von den türkischen Behörden jedoch regelmäßig untersagt; Teilnehmenden droht strafrechtliche Verfolgung. Auch 2025 kam es am Rande nicht genehmigter Pride-Veranstaltungen in der Türkei zu zahlreichen Festnahmen, auch ausländische Staatsangehörige waren betroffen. Nicht-genehmigte Demonstrationen/Versammlungen werden von den türkischen Behörden ggf. unter Einsatz von Wasserwerfern, Gummigeschossen oder Tränengas aufgelöst. Zudem sind gewalttätige Übergriffe auf LGBTIQ-Personen von nicht-staatlicher Seite bekannt. Es sollte mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der türkischen Gesellschaft gerechnet werden.

  • Meiden Sie größere Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese ohne behördliche Genehmigung stattfinden - siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden.
Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der sogenannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihnen verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.

Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen zu von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung staatlicher Institutionen und hochrangiger Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda“ oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den Sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder Liken eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z. B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und Angehöriger der Sicherheitskräfte oder in militärischer Sicherheitszonen ist verboten.

In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, es drohen zehn bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis zwölf Jahre für die Ausfuhr von Drogen - dies gilt auch für Aufenthalte im Transitbereich türkischer Flughäfen.

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Fällen, in denen Personen (auch Minderjährige) Gepäck für Dritte transportiert haben, in dem Drogen gefunden wurden. Auch in einem solchen Fall des unwissentlichen Drogen-Transports besteht die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung mit teils gravierenden Konsequenzen (Untersuchungshaft oder Ausreisesperre von erheblicher Dauer).

Auch die Ein-/Ausfuhr sowie der Gebrauch von (medizinischem) Cannabis oder anderer CBD-Produkte sind in der Türkei weiterhin verboten. Medizinisches Cannabis oder anderen CBD-Produkte können für einen Aufenthalt in der Türkei ausschließlich durch in der Türkei registrierte und zur Ausstellung von sog. „roten Rezepten“ befugten Ärzte verschrieben werden.

Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.

Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messern, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.

Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.

  • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.
  • Vermeiden Sie jede Mitnahme von Substanzen, die vor Ort als unerlaubte Betäubungsmittel angesehen werden könnten.
  • Transportieren Sie nie Gepäckstücke, Pakete oder andere Gegenstände für Dritte ohne eigene Kenntnis des Inhalts; Unkenntnis schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.

Geld/Kreditkarten

Siehe Aktuelles

Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Debitkarte (Girocard) kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die türkischen Banken verlangen jedoch überwiegend eine Gebühr, die von deutschen Banken nicht erstattet wird.
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen bei Einreise in die Türkei
Die Einreise in die Türkei ist mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz nicht möglich.

Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.

Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

  • Beachten Sie bei Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziellandes, u.a. im Hinblick auf eine dort ggf. erforderliche Mindestrestgültigkeit des Reisedokuments.
  • Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.

Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer

Beachten Sie bei Transit/Weiterreise über einen türkischen Flughafen, dass das Zielland ggf. eine Mindestrestgültigkeit Ihres Reisedokumentes verlangt. Eine Verlängerung Ihres Reisepasses durch das zuständige deutsche Konsulat am Transitflughafen ist nicht möglich. Es sind daher Fälle bekannt geworden, in denen die Weiterbeförderung am Transitflughafen in der Türkei verweigert wurde und Passagiere an den Ausgangsflughafen zurückreisen mussten, wenn Reisedokumente nicht die erforderliche Mindestrestgültigkeit für das Zielland aufwiesen.

Einreise in die Türkei aus Syrien

Eine Einreise in die Türkei aus Syrien ist auf dem Landweg für nicht-türkische Staatsangehörige nur mit einer vorab einzuholenden Sondergenehmigung des Gouverneursamts Hatay und nur für den Grenzübergang Hab el Hawa möglich. Der Antrag auf Grenzübertritt muss schriftlich bei der Zivilverwaltungsbehörde Cilvegözü (Cilvegözü Mülki İdare Amirliği, Tel.: +90 326-432 30 67) gestellt werden.

Die Flughäfen in Aleppo und Damaskus sind wieder in Betrieb, werden bislang jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften (u.a. Turkish Airlines) angeflogen. Es kann weiterhin zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb kommen.

  • Beachten Sie die Reisewarnung für Syrien.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.

Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.
Die Befreiung von der Visumspflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein.

Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.

Einreisekontrolle und Zurückweisungen

In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten).

Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, ist seit 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert worden. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang zu anonymen Denunziationen besteht. Ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen wies einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund auf.

Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen.

  • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Ingewahrsamnahme, einer Ausreisesperre oder einer Zurückweisung bei Einreise.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
  • Achten Sie auch und insbesondere bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass der Einreisestempel angebracht wird, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden.
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.

Längerfristiger Aufenthalt

Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Doppelstaater

Deutsch-türkische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in der Türkei ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt - mit der Folge, dass eine konsularische Betreuung durch die deutschen Auslandsvertretungen in aller Regel nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist.
Deutsch-türkische Doppelstaater, die mit einem deutschen Reisepass in die Türkei einreisen, sollten auch mit diesem Pass ausreisen.

Minderjährige

Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.

Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

Weiterreise in Nachbarländer

Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.

Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.

Grenzgebiete zu Syrien, Iran und Irak

Beachten Sie die Reisewarnungen für Syrien und Iran sowie die Teilreisewarnung für Irak.

Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich.

Im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien besteht Minengefahr.

Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR oder Gegenwert in TRY gestattet. Reisende, die Devisen über den vorgenannten Beträgen ausführen möchten, müssen dazu eine Zollerklärung einreichen. Weitere Informationen erteilt der türkische Zoll.

Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich.

Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):

  • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 EUR,
  • 600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück), 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre),
  • 1 l Getränke mit Alkoholgehalt über 22%, 1 l Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22% (nur für Reisende über 18 Jahre),
  • Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie
  • fünf Stück Hautpflegemittel und Toilettenartikel,
  • 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee,
  • 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.

Einfuhr eines Fahrzeugs

Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Die Aufenthaltsfrist für Fahrzeuge von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung beträgt gemäß den türkischen Zollvorschriften innerhalb 180 Tagen insgesamt 90 Tage. Diese Frist kann auf einmal oder geteilt in Anspruch genommen werden.

Auch wird seitens der türkischen Zollverwaltung kein Formular mehr ausgehändigt, da die Registrierung des Fahrzeuges nach Überführung in die vorübergehende Verwendung elektronisch erfolgt und mit dem jeweiligen Reisedokument des Fahrers verknüpft wird.

Gesondert wird darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung der Verwendungsfrist nach dem türkischen Zollgesetz geahndet wird.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.

Weitergehende Informationen hierzu sowie ein Leitfaden zur vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen sind im Zollwegweiser der türkischen Zollverwaltung zu finden.

Tiere

Die Einfuhr von bis zu zwei Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisendem ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Hunde müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein; die Einfuhr einiger Rassen („Kampfhunde“) ist verboten. Das Mitführen des EU-Heimtierausweis ist notwendig.

Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft vor Abreise ist dringend zu empfehlen.

Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

HIV/AIDS

Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Weitere Infektionskrankheiten

Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor.

Luftverschmutzung

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den Großstädten und touristischen Regionen des Landes hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. In ländlichen Gebieten ist die Versorgung jedoch oft nicht mit westeuropäischen Standards vergleichbar. Bei einem Unfall oder einer ernsten Erkrankung empfiehlt es sich, die Notaufnahme eines Krankenhauses der Stufe 3 (Unikliniken (üniversite hastanesi)) aufzusuchen.
Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption wird dringend empfohlen.
In Deutschland gesetzlich krankenversicherte Personen finden wichtige Hinweise im Merkblatt zur Kostenübernahme im Rahmen des Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommens. Vor Abreise sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausgestellt werden.

Für Selbstzahler und Patienten mit einer privaten (Auslands)-Krankenversicherung gilt:
Die Kosten für medizinische Behandlungen bei Ärzten und in Privatkliniken können deutlich höher sein als in Deutschland. Es gibt keine allgemeingültige Gebührenordnung. Eine finanzielle Vorleistung der Patienten vor Behandlungsbeginn, z.B. durch die Vorlage einer gültigen Kreditkarte oder Hinterlegung von Bargeld ist üblich. Art und Umfang der Behandlung als auch die Kosten sollten nach Möglichkeit im Voraus besprochen werden. Zahlungen sollten ausschließlich auf Grundlage von detaillierten Rechnungen erfolgen.

In einigen Fällen nutzen Krankenhäuser die Notlage von Patienten aus, stellen überhöhte Rechnungen und üben Druck auf Kunden aus. In vielen Urlaubsregionen bestehen Vereinbarungen zwischen Hotels und bestimmten Kliniken. Es wird empfohlen, im Rahmen der Möglichkeiten Preise zu vergleichen und im Vorfeld verbindliche Kostenvoranschläge anzufordern.

Vor planbaren medizinischen Eingriffen/Behandlungen, vor allem im Bereich der ästhetischen Chirurgie, sollten umfassende und fundierte Informationen aus fachlich kompetenten Quellen eingeholt werden. Es herrschen häufig unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards. Gelegentlich gibt es Berichte über unzureichende Aufklärung vor einem Eingriff, intransparente Kostenstrukturen, kommerziellen Druck sowie Schwierigkeiten bei der Nachsorge. Regressansprüche lassen sich im Ausland oft nur schwer durchsetzen; Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für notwendige Korrekturen. Daher sollten Reisende vor einer Behandlung sorgfältig die Qualifikation des Fachpersonals, die Akkreditierung der Einrichtung, die Transparenz der Kosten und die Seriosität möglicher Vermittler überprüfen.

  • Schließen Sie für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuell zusammengestellte Reiseapotheke mit und schützen Sie diese vor hohen Temperaturen.
  • Klären Sie vor einer Behandlung die voraussichtlichen Kosten.
  • Lassen Sie sich vor Reisebeginn (vor allem bei chronischen Erkrankungen und absehbarem medizinischen Behandlungsbedarf) von Ihrer Krankenversicherung das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausstellen, um die Behandlungskosten in der Regel abzusichern.
  • Lassen Sie sich vor der Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner beraten und passen Sie gegebenenfalls Ihren Impfschutz an. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin (DTG).

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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