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Timor-Leste: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 14.09.2026
(Unverändert gültig seit: 14.09.2026)

Letzte Änderungen:
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage in Timor-Leste ist grundsätzlich stabil, birgt jedoch angesichts sozialer Spannungen und einer hohen Jugendarbeitslosigkeit Konfliktpotential.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien, das Internet und ortskundige Kontaktpersonen.
  • Meiden Sie Demonstrationen, politische Versammlungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Taschendiebstähle, teilweise auch bewaffnete Überfälle und Einbrüche kommen landesweit gelegentlich vor, am häufigsten in der Hauptstadt Dili.

Insbesondere alleinreisende Frauen sind einer erhöhten Gefährdung durch sexuelle Belästigung und Übergriffe in abgelegenen Stadtteilen, allein am Strand oder an wenig frequentierten Orten, ausgesetzt.

  • Benutzen Sie bei Dunkelheit auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi von Tür zu Tür (Corrotrans Taxi).
  • Seien Sie als alleinreisende Frau besonders vorsichtig und meiden Sie abgelegene Orte.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug, sofern möglich, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Timor-Leste liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erd- und Seebeben sowie Tsunamis kommen kann.

Es herrscht tropisches Klima.
In den Küstenregionen können vor allem von November bis April Zyklone auftreten.
Weite Teile des Landes sind insbesondere während der Regenzeit, die meist von November bis März andauert, von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Timor-Leste gibt es keine deutsche Botschaft. Die zuständige Auslandsvertretung ist die deutsche Botschaft in Jakarta, Indonesien. In dringenden Notfällen können sich deutsche Staatsangehörige im Rahmen der konsularischen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten an die portugiesische Botschaft in Dili wenden.

Infrastruktur/Verkehr

Die Einreisebestimmungen der Transitländer sind ebenfalls zu beachten.

Es herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz in Timor-Leste, vor allem außerhalb Dilis, ist größtenteils in einem sehr schlechten Zustand, nur Hauptstrecken sind asphaltiert. Insbesondere in den Bergregionen Aileu, Manatuto, Ainaro und Manufahi können Straßen in kurzer Zeit durch Unterspülung unbefahrbar werden. Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse, Taxis) sind oft überfüllt und entsprechen nicht internationalen Sicherheitsstandards.

  • Seien Sie bei Überlandfahrten während der Regenzeit besonders vorsichtig.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere mit Motorrädern wie auch die Nutzung öffentlicher Transportmittel.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Es gibt in Timor-Leste keine generelle Diskriminierung oder gar Gefährdung für LGBTIQ-Personen. In Dili finden gelegentlich sog. „Pride“-Veranstaltungen statt, ohne dass es zu Zwischenfällen kommt. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist begrenzt. Öffentliche Zuneigungsbekundungen sollten vermieden werden.

Rechtliche Besonderheiten

Bei Rauschgiftdelikten wie Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgift - auch in kleinen Mengen - drohen empfindliche Strafen.
Vor Mitnahme/Transport oder Aufbewahrung von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts wird gewarnt.

Sexueller Missbrauch Minderjähriger steht unter Strafe und wird auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Timor-Leste begangen wurde.

Bei Verstößen gegen die lokalen Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit schwierigen Haftbedingungen gerechnet werden.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der USD; ergänzend gibt es eigenes Münzgeld. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist nur begrenzt möglich; an Kreditkarten werden Mastercard und VISA akzeptiert, und dies nur an Geldautomaten der BNU (Banco Nacional Ultramarino) bis zu einem Betrag von 300 USD pro Abhebung bei maximal drei Abhebungen pro Tag. Außerhalb der Hauptstadt Dili sind Geldautomaten kaum vorhanden und Kreditkarten werden kaum akzeptiert.. Die Mitnahme von Bargeld in USD ist empfehlenswert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreisebestimmungen der Transitländer sind ebenfalls zu beachten.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Es werden teilweise Rückreisetickets verlangt.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum, sofern keine Arbeitsaufnahme beabsichtigt ist.

Minderjährige

Informationen bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Timor-Leste halten Fluggesellschaften bzw. die Auslandsvertretungen von Timor-Leste bereit.

Einfuhrbestimmungen

Bei einer Einfuhr von über 20. 000 USD wird eine Genehmigung der Zentralbank benötigt. Summen zwischen 5.000 und 20.000 USD müssen bei der Einreise angegeben werden.

Tiere

Informationen bezüglich des Imports von Haustieren nach Timor-Leste halten Fluggesellschaften bzw. die Auslandsvertretungen von Timor-Leste bereit.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reiseimpfungen

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus empfohlen.

Standardimpfungen

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

Die Möglichkeiten der ärztlichen Grundversorgung sind in Timor-Leste beschränkt. Auch in Dili entspricht die medizinische Versorgung vielfach nicht europäischen Standards. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss frühzeitig eine medizinische Evakuierung erwogen werden.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Timor-Leste wurde von der WHO im Jahr 2025 offiziell als malariafrei deklariert. Es gibt folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Darüber hinaus kommen Rickettsiosen vor. Sie werden von Läusen, Milben, Zecken und Flöhe übertragen und sind eine der Hauptursachen für fieberhafte Erkrankungen in der Region.

  • Achten Sie auf Hygienemaßnahmen und schützen Sie sich vor Überträgern, siehe Schutz vor Insekten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Timor-Leste besteht ein Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
  • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Bei Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Es kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

Weitere Gesundheitsgefahren

Die Luftqualität in Timor-Leste ist prinzipiell gut.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. An einigen Stränden und Flüssen Timor-Lestes, auch in der Nähe der Hauptstadt Dili, kommt es vereinzelt zu Angriffen von Salzwasserkrokodilen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

In jüngster Zeit wurden bei Fischen, die in der Hauptstadt Dili am Straßenrand verkauft wurden, Verunreinigungen mit Formaldehyd festgestellt. Dieser bereits in kleinen Dosen giftige Stoff lässt Fische länger frisch aussehen.

  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Fischen, die in Dili bzw. Timor-Leste auf der Straße verkauft werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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