Egal ob Frieden und Sicherheit, Klimaschutz, Wirtschaft oder Digitalisierung: Europa steht heute vor vielseitigen Herausforderungen, die unsere Zukunft prägen werden. In der Europäischen Union werden genau diese Entscheidungen für die Zukunft Europas getroffen. Wer diesen Herausforderungen begegnen und die Themen aktiv mitgestalten möchte, kann sich vom 05. Februar bis 10. März bei der EU bewerben!
Zum ersten Mal seit 2019 findet wieder ein allgemeines Auswahlverfahren der EU („Concours“) für Hochschulabsolventinnen und -absolventen statt. Dieses Auswahlverfahren ebnet den Weg für eine unbefristete Anstellung als Beamtin bzw. Beamter bei der EU – ein spannender Job mit vielen Möglichkeiten.
Alle Informationen zum Concours sowie die Bekanntmachung finden Sie hier.
Aktuelle Infoveranstaltungen
12.3. und 13.3. Webinar „Die AD5-Prüfungsvorbereitung“
- Wie bereite ich mich am besten auf die Prüfungen des Concours vor? Was ist die richtige Lernstrategie? Marcus Delacor vom Seminarbüro euphorum gibt Tipps zur gezielten Vorbereitung auf die vier verschiedenen Tests des Concours.
- Anmeldung hier
17.3. 18:15 – 19:45 Uhr: Infoveranstaltung in Brüssel: „Nach der Bewerbung ist vor dem Test: Informationen und Tipps zum weiteren Verfahren des AD5-Concours“
- Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU informiert gemeinsam mit der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der EU über die nächsten Schritte im Auswahlverfahren und beantwortet Deine Fragen. Die Veranstaltung findet in Präsenz statt, die Plätze sind begrenzt.
- Anmeldung hier
23.3. 13:00 – 14:30 Uhr: Infoveranstaltung in Brüssel: „Nach der Bewerbung ist vor dem Test: Informationen und Tipps zum weiteren Verfahren des AD5-Concours“
- Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU informiert gemeinsam mit der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU über die nächsten Schritte im Auswahlverfahren und beantwortet Deine Fragen. Die Veranstaltung findet in Präsenz statt, die Plätze sind begrenzt.
- Anmeldung per eMail unter: rsvp.outreach@brue.auswaertiges-amt.de
Was ist ein Concours?
Die Auswahlverfahren („Concours“) sind das zentrale Instrument zur Personalgewinnung für die Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union. Das größte und bekannteste dieser Verfahren ist der Concours für Hochschulabsolventinnen und -absolventen („Graduates“, früher Generalisten), welches sich an Berufseinsteigerinnen und -einsteiger aus allen Fachrichtungen richtet. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber beginnen ihre EU-Beamtenlaufbahn als Administrator bzw. Administratorin (AD) in der Einstiegsbesoldung AD5. Der Concours wird vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) durchgeführt, dem Dienstleister der EU-Institutionen für die Personalgewinnung.
Warum sollte ich mich bewerben?
Eine Karriere bei der Europäischen Union ist mehr als irgendein Beruf. Sie wirken an politischen Entscheidungen mit, die den Alltag von 450 Millionen Menschen in ganz Europa prägen. Mit über 60.000 Beschäftigten aus allen 27 Mitgliedstaaten arbeitet die EU-Verwaltung an Lösungen für zentrale Zukunftsfragen von Sicherheit und Klimaschutz über Digitalisierung bis hin zu wirtschaftlichem Wohlstand. Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Europäischen Kommission oder einer anderen EU-Institution zu werden bedeutet, aktiv am diesem Gestaltungsprozess mitzuwirken. Dies verlangt neben der fachlichen Qualifikation ein hohes Maß an Bereitschaft und Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation. Es gilt, tagtäglich komplexe grenzüberschreitende Fragen mit Menschen aus vielen verschieden EU-Mitgliedstaaten gemeinsam zu bearbeiten - eine spannende Herausforderung.
Wer kann sich bewerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um am Concours für Absolventinnen und Absolventen 2026 teilzunehmen, müssen Sie nur wenige Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats im Besitz ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein, den Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein und
- den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen.
- Sie müssen mindestens zwei EU-Amtssprachen beherrschen, davon eine auf Niveau C1 und eine auf Niveau B2. Darunter kann Ihre Muttersprache sein, Sie müssen also nicht zwei Fremdsprachen nachweisen können.
- Sie müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens drei Jahre) in einem beliebigen Fachgebiet nachweisen können bzw. sich im letzten Studienjahr befinden.
Vorherige Berufserfahrung ist nicht erforderlich, Sie können sich aber selbstverständlich auch bewerben, wenn Sie bereits beruflich tätig sind.
Es gibt keine Altersgrenze für die Teilnahme.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Bewerbungsfenster für den Concours für Hochschulabsolventinnen und -absolventen (AD5) ist vom 5. Februar bis 10. März (12 Uhr) geöffnet. Anschließend werden Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, zu den Auswahltests eingeladen, welche einige Monate später stattfinden werden.
In der Grafik ist der genaue Ablauf eines EU-Concours dargestellt.