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Die Akteure der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP)

02.05.2023 - Artikel

Europäischer Rat

Der Europäische Rat, der zweimal pro Halbjahr zusammen tritt, bestimmt die Grundsätze und die allgemeinen Leitlinien der GASP. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates (Charles Michel) und der Präsidentin der Kommission (Ursula von der Leyen) zusammen.

Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten

Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RfAB) ist das zentrale Entscheidungsgremium im Bereich der GASP und setzt sich aus den Außenministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen, die unter Vorsitz des Hohen Vertreters für die GASP, Josep Borrell, in der Regel einmal monatlich (außer im August) tagen. Er trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien. Jedes Halbjahr tagen unter dem Dach des Rates für Außenbeziehungen einmal die Verteidigungs- und die Entwicklungsminister sowie die Handelsminister.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)

Die einer Ratsentscheidung vorausgehende Abstimmung innerhalb der EU über gemeinsame außen- und sicherheitspolitische Maßnahmen erfolgt in den so genannten GASP-Ratsarbeitsgruppen. Jeder Vorschlag an den Rat muss vor Befassung der Minister- bzw. Chefebene den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV II) passieren, in denen jeder Mitgliedstaat durch seinen EU-Botschafter vertreten ist.

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK)

Das ständig (in der Regel zweimal pro Woche) in Brüssel tagende Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) verfolgt die internationale Lage im außen- und sicherheitspolitischen Bereich und unterstützt den Rat für Außenbeziehungen (Artikel 38 des Vertrages über die Europäische Union, EUV). Es ist das operative Steuerungs- und Kontrollgremium der Mitgliedstaaten, und das wichtigste Instrument zur Festlegung gemeinsamer EU-Positionen im Bereich GASP, zur Vorbereitung von Ratsbeschlüssen und Ratsschlussfolgerungen. Die regionalen und thematischen Ratsarbeitsgruppen bereiten die Arbeit des PSK vor. Gleichzeitig gibt das PSK den Ratsarbeitsgruppen politische Leitlinien vor. Der Vorsitz im PSK wird von einem Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) geführt, die Mitgliedstaaten sind mit einem sogenannten PSK-Botschafter vertreten.

Die Ratsarbeitsgruppen

Im GASP-Bereich arbeiten über 20 Arbeitsgruppen dem PSK zu. Ex existieren Ratsarbeitsgruppen zu Querschnittsthemen aus dem GASP-Bereich, z.B. die Arbeitsgruppe für Rechtsakte und Haushaltsfragen im Bereich der Außenbeziehungen (RELEX) und der Ausschuss für zivile Aspekte der Krisenbewältigung(CIVCOM). Daneben gibt es Gruppen mit einem spezifischen fachlichen oder regionalen Zuschnitt, zum Beispiel die Ratsarbeitsgruppe „Afrika“ (COAFR) oder jene für die Gruppe westliche Balkanstaaten(COWEB). Etwa die Hälfte dieser Arbeitsgruppen sind so genannte „fusionierte Gruppen“, d.h. neben GASP-Themen behandeln sie auch andere Themen wie beispielsweise außenwirtschaftliche Aspekte oder Fragen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Im GASP-Bereich gehört es zu den Aufgaben der Ratsarbeitsgruppen, Analysen und Bewertungen zur politischen Lage in Drittstaaten zu erstellen und sich auf gemeinsame Positionen zu verständigen sowie Vorschläge für gemeinsames Handeln zu erarbeiten. Schließlich bereiten die Arbeitsgruppen Entscheidungen des Rates vor, etwa durch Abstimmung der Inhalte Gemeinsamer Aktionen und Gemeinsamer Standpunkte sowie durch Konsentierung von Entwürfen für Ratsschlussfolgerungen. Häufig werden die Arbeitsgruppen auch gezielt vom PSK mit der Erstellung einer Handlungsempfehlung beauftragt.

Der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik

Durch die Einführung des „Doppelhuts“ des Hohen Vertreters als Vizepräsident der Kommission wurden die GASP und das Außenhandeln der Kommission unter einer koordinierenden Person zusammengefasst, um eine maximale Kohärenz des EU-Außenhandelns zu erreichen. Die Position des Hohen Vertreters für die GASP wurde damit erheblich gestärkt. Die erste Hohe Vertreterin war von 2009-2014 die Britin Baroness Catherine Ashton. Seit 2019 ist der Spanier Josep Borrell Hoher Vertreter für die GASP.
Als Vertreter der EU im Bereich der GASP er folgende Rechte und Pflichten:

  • er sorgt im Zusammenspiel mit dem Rat für ein einheitliches, kohärentes und wirksames Außenhandeln der Union
  • er führt im Rat für Auswärtige Angelgenheiten (RfAB) den Vorsitz (hat aber kein Stimmrecht), trägt durch Vorschläge zur Festlegung der GASP bei und stellt sicher, dass Beschlüsse des RfAB oder des Europäischen Rates durchgeführt werden
  • er führt im Namen der Union den politischen Dialog mit Dritten und vertritt den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen
  • er stützt sich bei der Erfüllung ihres Auftrages auf einen Europäischen Auswärtigen Dienst, der mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammenarbeitet
  • er ist innerhalb der Kommission mit deren Zuständigkeiten im Bereich der Außenbeziehungen und mit der Koordinierung der übrigen Aspekte des auswärtigen Handelns der Union betraut,
  • er kann dem Rat zusammen mit der Kommission Vorschläge vorlegen, wobei der Hohe Vertreter für den Bereich der GASP und die Kommission für die anderen Bereiche des auswärtigen Handelns zuständig ist,
  • er hört und unterrichtet das Europäische Parlament regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der GASP und der GSVP.

Über die Agenda, anstehende Termine, Reisen, Reden, Presseerklärungen etc. des Hohen Vertreters können Sie sich auf der Website des EAD kundig machen.

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD)

Der Europäische Auswärtige Dienst ist eine – vom Ratssekretariat und der Kommission getrennte – funktional eigenständige Einrichtung der Europäischen Union. Er besteht aus einer Zentrale in Brüssel und den circa 140 EU-Delegationen in Drittländern und bei internationalen Organisationen („EU-Botschaften“) und unterstützt den Hohen Vertreter bei der Erfüllung seines Auftrages, d.h. bei der Leitung und Gestaltung der GASP, in seiner Eigenschaft als Präsident des Rates für Außenbeziehungen und als Vizepräsident der Kommission. Daneben unterstützt der EAD auch den Präsidenten des Europäischen Rats, die Kommissionspräsidentin und die Kommission bei ihrer Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der EU-Außenbeziehungen.

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