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Gemeinsame Außen- und Sicherheits­politik (GASP)

31.01.2020 - Artikel

In einer enger zusammenrückenden Welt müssen die Staaten in Europa ihre Außen- und Außenwirtschaftspolitiken bündeln, um ihre Interessen wirksam durchsetzen zu können.

Internationale Handelsfragen, sicherheitspolitische Herausforderungen im Mittleren Osten, globale Migrationsbewegungen, der Aufstieg neuer Mächte: In einer enger zusammenrückenden Welt können die Staaten in Europa ihre Interessen ohne die Bündelung ihrer Außen- und Außenwirtschaftspolitiken immer weniger wirksam durchsetzen.

Zwar ist es mühsam, jede Frage der europäischen Außenpolitik in einem Kreis von 27 Staaten täglich miteinander abzustimmen; aber das Ziel, die Europäische Union zu einem globalen Schwergewicht zu machen, ist wichtig und erfolgreich: Die EU und ihre Mitgliedstaaten waren eine treibende Kraft bei der Verhandlung des Pariser Klimaabkommens; der Gemeinsame umfassende Aktionsplan (JCPoA) von 2015, im Wesentlichen ein Ergebnis der Europäischen Diplomatie, hat die Gefahr einer iranischen Atombombe bereits für mehrere Jahre wirksam gebannt; und auch in multilateralen Foren, etwa dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, werfen die EU-Mitgliedstaaten immer wieder ihr gemeinsames Gewicht als Verfechter von Menschenrechten und demokratischen Prinzipien in die Waagschale. Die Festlegung und Koordination der gemeinsamen europäischen Position zu den außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen erfolgt im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Neben den tagesaktuellen außenpolitischen Geschehnissen stehen zudem die langfristiger angelegte Krisen- und Konfliktprävention im Fokus: in Europas unmittelbarer Nachbarschaft, etwa dem Nahen und Mittleren Osten und Mittel-/Osteuropa, wie auch in anderen strategisch wichtigen Regionen der Welt, etwa Afrika und Südostasien.

Kennzeichnend für die GASP ist ihr „intergouvernementaler“ Charakter: Das heißt, dass es die GASP parallel neben den Außen- und Sicherheitspolitiken der EU-Mitgliedsstaaten existiert und nicht vergemeinschaftet ist. Dies bedeutet auch, dass Entscheidungen, etwa der Beschluss von Sanktionen oder die Einsetzung einer GSVP-Mission, bis auf wenige Ausnahmen einstimmig durch die Mitgliedsstaaten getroffen werden. Zentrales Organ hierfür ist der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RfAB).

Josep Borrell, der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
Josep Borrell, der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik© picture alliance/Alexander Shcherbak/TASS/dpa

Im RfAB hat der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (seit 1. Dezember 2019 der Spanier Josep Borrell) den Vorsitz inne. Dieses 2009 geschaffene Amt koordiniert und vertritt das Außenhandeln der Union nach außen. Der Hohe Vertreter ist damit Schaltstelle, Umsetzerin und Gesicht der europäischen Außenpolitik zugleich. Unterstützt wird er vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Der EAD koordiniert die GASP und leitet in dieser Funktion die den Rat vorbereitenden EU-Gremien, insb. das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) und die verschiedenen Ratsarbeitsgruppen.

Die 27 EU-Mitgliedstaaten über ihre Ständigen Vertretungen (d.h. die „Botschaften“) bei der EU, der EAD und die Kommission stehen in Brüssel in Dauerkontakt, um auf die internationalen Entwicklungen zu reagieren. Dabei wird die Lage gemeinsam analysiert und bewertet. Darauf aufbauend werden Handlungsoptionen erarbeitet. Auch die EU-Hauptstädte stehen im regen Kontakt miteinander und sind in den ständigen Kommunikationsprozess einbezogen. Trotz unterschiedlicher Interessenlagen und eines unter so vielen Akteuren aufwändigen Abstimmungsprozesses arbeiten die Mitgliedstaaten und der EAD tagtäglich daran, tragfähige gemeinsame Handlungsansätze zu entwickeln: damit die Außen- und Sicherheitspolitik der EU effektiv und erfolgreich zu Frieden, Sicherheit und Wohlstand der Bürger Europas beiträgt.

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