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Australien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 08.10.2024
(Unverändert gültig seit: 12.08.2024)

Letzte Änderungen:
Sicherheit - Terrorismus
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Die australische Regierung verfügt über ein Terrorwarnsystem mit fünf Stufen. Für terroristische Anschläge gilt zurzeit Stufe 3 („Probable“ = Anschlagswahrscheinlichkeit in den nächsten 12 Monaten über 50 Prozent). Für die Bevölkerung sind damit keine spezifischen Vorsichtsmaßnahmen verbunden.

Innenpolitische Lage

Die Lage in Australien ist stabil.

  • Informieren Sie sich dennoch über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist insgesamt zwar niedrig. Es kommt aber auch in Australien zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an für Touristen attraktiven Plätzen, sowie gelegentlich zu Fällen versuchten Kreditkartenbetrugs durch das Klonen von Karten. Rucksacktouristen sollten sich besonders in einfachen Unterkünften der Diebstahlsgefahr bewusst sein.

Vereinzelt kommt es zu Überfällen auf Touristen, die nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt haben.
Übergriffe erfolgten insbesondere bei Dunkelheit auch in Alice Springs im Northern Territory, an der Gold Coast und in Cairns in Queensland sowie an touristisch beliebten Orten Sydneys wie z.B. Kings Cross, auch auf ausländische Touristen.
Täter sind häufig bewaffnet und verüben vereinzelt auch Vergewaltigungen.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch einfachen Unterkünften sowie Bars und Cafés besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Handtaschen, Rucksäcke oder dergleichen nicht unbeaufsichtigt und keine Wertgegenstände im Auto zurück.
  • Benutzen Sie mit Wohnmobilen nur bewachte Campingplätze.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Wirbelstürme und Überschwemmungen

Das Klima ist im Süden und Osten gemäßigt, im Norden tropisch und im Zentrum wüstenhaft.
In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Insbesondere in den nördlichen Küstengebieten von Queensland, des Northern Territory und Western Australia kann es von November bis April zu tropischen Zyklonen kommen, die zerstörerische Winde mit Orkanstärke und Starkregen mit sich bringen. Aber auch in allen anderen Bundesstaaten sind ganzjährig heftige Regenfälle möglich. In der Folge kommt es regelmäßig zu über die Ufer tretenden Flüssen, weitreichenden Überschwemmungen (in Städten auch durch überlastete Regenwasser-Abflusskanäle) und Erdrutschen sowie zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr. Reisen in betroffene Gebiete sollten vermieden, die Medien aufmerksam verfolgt und den Anweisungen der örtlichen Behörden Folge geleistet werden.

Busch- und Waldbrände

In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht nicht, solange Sicherheitshinweise von Polizei und Feuerwehr beachtet werden.
Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben.

Erdbeben

Australien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen.

In Australien herrscht Linksverkehr. Dieser erfordert, insbesondere auf weniger befahrenen Straßen, selbst bei erfahrenen Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr, besondere Aufmerksamkeit und birgt Gefahrenpotenzial.

Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und 100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet.

Überlandfahrten bergen ein gewisses Unfallrisiko, das oftmals unterschätzt wird. Insbesondere wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens können Übermüdung, Unkonzentriertheit oder Ablenkung zu schweren Verkehrsunfällen führen. Auch können plötzlich auftauchende Wildtiere, wie z.B. Kängurus, sowie deren Entfernungen zum eigenen Kfz, unterschätzt werden. Fahrzeuginsassen erliegen häufig am Unfallort ihren schweren Verletzungen, da Rettungssanitäter in abgelegenen Gebieten die Unfallstelle z. T. erst nach Stunden erreichen.

In Australien sieht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (green slip) nur die Kompensation von Personenschäden (Todesfälle und Verletzungen) bei Dritten vor. Sachschäden - z. B. auch am gegnerischen Fahrzeug - werden nicht abgedeckt. Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verursacht hat, sind nicht automatisch eingeschlossen; die Leistungen der verschiedenen Anbieter variieren erheblich. Für Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verschuldet hat, sowie für alle Sachschäden und den Fall des Diebstahls muss daher bei Bedarf eine zusätzliche Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Rechtsstreitigkeiten bei Verkehrsunfällen sind in der Regel sehr zeit- und kostenintensiv.

In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Für Reisende gibt es bisher keine drastischen Auswirkungen.

  • Erkundigen Sie sich sorgfältig über die australischen Verkehrsregeln.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Reisen ein und unterschätzen Sie die großen Entfernungen nicht, machen Sie ausreichend Pausen.
  • Informieren Sie sich als Nutzer von Kraftfahrzeugen rechtzeitig über die Konditionen der verschiedenen Versicherungspolicen und ergänzen Sie ggf. den Schutz.
  • Gehen Sie überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser um.

Führerschein

Für kurzfristige Aufenthalte in Australien gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung. Weitere Informationen sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten für die einzelnen Bundesstaaten erteilen die deutschen Vertretungen in Australien erhältlich.

Wanderungen und Trekking-Touren im Outback

Reisende, die abgelegene Strecken im Outback befahren wollen, können sich und ihre geplante Reiseroute bei den örtlichen Behörden registrieren. Dies ermöglicht es den Behörden, in Notfällen schneller reagieren zu können.
Es gab mehrere tragische Todesfälle Reisender, die bei Wanderungen im Outback an Flüssigkeitsmangel und Hitzeschlag verstarben.

Die insgesamt sehr dünne Besiedelung Australiens bringt es mit sich, dass das Mobilfunknetz außerhalb von Ballungsräumen nur wenig ausgebaut ist. Die in Australien vielfach vorherrschende Hügellandschaft schränkt die Reichweite des Mobilfunknetzes zusätzlich ein. Außerhalb größerer Städte bzw. abseits der wichtigen Verkehrsachsen ist daher davon auszugehen, dass es keinen oder nur sporadischen Mobilfunkempfang gibt. Dies gilt auch für Buschwanderungen in Nationalparks und auch in der unmittelbaren Nähe größerer Städte oder Ballungsräume.

  • Registrieren Sie sich für abgelegene Strecken zu Ihrer Sicherheit bei der Polizei, in Tankstellen oder Geschäften.
  • Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen in der Mittagshitze und nehmen Sie bei Wanderungen Sonnenschutz und große Mengen Trinkwasser mit.
  • Seien Sie sich bewusst, dass sie ggf. längere Zeit nicht per Handy erreichbar sein können.
  • Nehmen Sie möglichst ein Satellitentelefon mit bzw. erkundigen Sie sich beim Veranstalter, ob und ggfs. wo ein Satellitentelefon für Notfälle verfügbar ist.
  • Informieren Sie Angehörige über Ihre Reisepläne vorab und regelmäßig, um unnötige Besorgnis und daraus resultierende Suchaktionen zu vermeiden.

LGBTIQ

Australien kann als eines der am meisten LGBTIQ-akzeptierenden Länder der Welt angesehen werden. Sydney mit seinem jährlichen Mardi-Gras-Festival gilt als eine der LGBTIQ-freundlichsten Städte Australiens. LGBTIQ-Personen in Australien sind durch den Sex Discrimination Act 2013 vor dem Gesetz vor Diskriminierung geschützt und haben gleichermaßen dieselben Rechte und Pflichten wie andere. Australien hat die Ehe für alle eingeführt. Gleichgeschlechtliche Adoption von Kindern und Stiefkindern ist seither landesweit legal. Transgender- und Intersex-Rechte variieren je nach Bundesstaaten und Territorien. Nicht-binäre Australier können legal ein „nicht-spezifisches“ Geschlecht in föderalen Rechtsdokumenten und in den Aufzeichnungen einiger Bundesstaaten und Territorien registrieren.

Rechtliche Besonderheiten

Die Gesetze können sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden. Dies gilt auch z.B. für den Alkoholkonsum, Verkehrsvorschriften und das Rauchen in der Öffentlichkeit.

In öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft, auch sonst werden Gesetzesverstöße strenger geahndet als in Deutschland.

  • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort, z.B. im Hotel, bei Geschäftspartnern oder Bekannten nach den lokalen Gesetzen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der australische Dollar (AUD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Australiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land ist oft eine Mindestgültigkeit des Passes von sechs Monaten vorgeschrieben.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum bzw. eine ETA. Die Beantragung muss vor Reiseantritt und kann nicht erst bei Einreise erfolgen.

eVisitor

Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern wird das eVisitor-Visum (Subclass 651) angeboten. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses einen Jahres zu beliebig vielen Aufenthalten in Australien von jeweils maximal drei Monaten. Es kann kostenlos online beantragt werden. Antragsteller werden über die erfolgreiche Ausstellung des eVisitor-Visums per E-Mail benachrichtigt. Das eVisitor-Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert.

Electronic Travel Authority ETA

Das vor Einführung des eVisitor-Visums bestehende Electronic Travel Authority ETA (Subclass 601) kann weiterhin beantragt werden, die Einreisegenehmigungen entsprechen denen des eVisitor-Visums. Das ETA kann über Reisebüros oder Fluggesellschaften beantragt werden und kostet 20 AUD plus eventuelle Gebühren des Dienstleisters.

Transit

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Transitvisum für einen Transitaufenthalt am Flughafen, wenn dieser acht Stunden übersteigt, auch wenn sie den Transitbereich nicht verlassen. Bei bis zu acht Stunden Aufenthalt im Transitbereich und gebuchtem Weiterflug ist kein Visum nötig, siehe Travellers eligible to transit without visa.

Working Holiday-Visum

Zahlreiche junge Menschen aus Deutschland reisen jährlich mit einem „Working Holiday-Visum“ nach Australien, um Urlaub zu machen, Land und Menschen kennen zu lernen und nebenher etwas Geld zu verdienen. Ihnen stehen dieselben Rechte zu wie anderen Arbeitnehmern in Australien. Beispielsweise gilt für alle Branchen und Berufe ein Mindestlohn. Einen guten Überblick zu den Arbeitnehmerrechten bietet der Fair-Work-Ombudsman.

Der Ombudsmann steht auch ausländischen Jobbern mit Working-Holiday-Visum für Informationen und bei Bedarf auch Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte als Arbeitnehmer zur Verfügung.

Einreisekontrolle/Körperscanner

Fluggäste müssen an vielen Flughäfen in Australien mit dem Einsatz von Köperscannern rechnen. Eine Weigerung, sich der Überprüfung mittels Körperscanner zu unterziehen, führt zu einer Verzögerung bei der Sicherheitsüberprüfung und Zugang zum Transitbereich erst nach einer Frist von 24 Stunden. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des australischen Department of Home Affairs zur Verfügung.

Minderjährige

Alleinreisende Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als minderjährige Reisende (unaccompanied minor) angemeldet werden. Alleinreisende Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren können als minderjährige Reisende angemeldet werden; sollten jedoch immer als junge Reisende (young passenger) identifiziert sein. Weitere Informationen stellt beispielsweise Qantas zur Verfügung.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von mehr als 10.000 AUD aber deklariert werden.

Für bestimmte, nach Australien eingeführte Waren ist eine Einfuhr- und Verkaufssteuer zu entrichten.
Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und steuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen:
Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc.:

  • für Reisende über 18 Jahren bis zu je 900 AUD;
  • für Reisende unter 18 Jahren bis zu je 450 AUD;
  • Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen, unabhängig davon, wo sie erworben wurde:
  • für Reisende über 18 Jahren bis zu je 2,25 l Alkohol;
  • Zigaretten, Zigarren oder Tabak, unabhängig davon, wo sie erworben wurden:
  • für Reisende über 18 Jahren bis zu je 25 Zigaretten oder 25 g Tabak.

Stets aktuelle Informationen zu Freimengen bietet die Australian Border Force.

Eine gemeinsam reisende Familie kann ihre erlaubten Mengen an zollfreien Gütern zusammenlegen. Waren, die im Ausland oder vor der Abreise in Australien zoll- oder steuerfrei (duty free/sales tax free) gekauft wurden, werden mit angerechnet, wenn der Zollfreibetrag errechnet wird.

Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr vieler, insbesondere bedrohter Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor dem Erwerb und der Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren.

Eine Zusammenstellung der australischen Einfuhrbeschränkungen finden Sie bei der Australian Border Force.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Heimtieren findet das australische Quarantäneregime Anwendung. Der Prozess der organisatorischen Vorbereitung ist sehr zeitaufwendig. Es ist mit Vorlaufzeiten von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Vor der Ausreise sind mehrmalige Tierarztbesuche vorgeschrieben (Microchip, Tollwutimpfung, Zeckenbehandlung, Wurmkur, Bluttests). Weiterhin muss eine Einreisegenehmigung und ein Gesundheitszeugnis bei den australischen Behörden beantragt werden. Nach der Einreise in Australien wird das Heimtier bis zu 30 Tage in einer Quarantänestation untergebracht. Es gilt zu beachten, dass bestimmte Hunderassen nicht nach Australien eingeführt werden dürfen, darunter Pit-Bull-Terrier. Weitergehende Informationen bietet das australische Ministerium für Landwirtschaft.

Einfuhrbestimmungen innerhalb Australiens

Beim Überschreiten von Bundestaats- und anderen Quarantänegrenzen innerhalb Australiens gibt es Beschränkungen für die Mitnahme von Waren. Dazu gehören Lebensmittel, wie pflanzliche und tierische Produkte, sowie biologische Materialien. Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen der Bundesstaaten und den Quarantänegrenzen bietet die Webseite des australischen Landwirtschaftsministeriums.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt nicht bei Einreise von den Galapagosinseln in Ecuador. Australien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Japanische Enzephalitis (Reisen in die Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia und die Inseln der Torres-Straße) und Dengue-Fieber (Vorkommen in Nordqueensland und Inseln der Torres-Straße) empfohlen.
  • Impfungen gegen Meningokokken (ACWY und B) sind in Australien Teil des normalen Impfschemas und können bei Schul- oder Universitätsbesuch u. U. vorausgesetzt werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden hauptsächlich von Dezember bis Juni im Norden Australiens durch tag- und dämmerungsaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung für Reisende (Qdenga®) ist in Europa verfügbar, in Australien aber nicht zugelassen und dort nicht erhältlich, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Ross-River-Fieber

Bei dieser Erkrankung handelt es sich um die häufigste durch Mücken übertragene Erkrankung in Australien. Typische Symptome sind Fieber, Ausschlag, Müdigkeit und (starke) Gelenkschmerzen sowie Gelenkschwellungen, die monatelang anhalten können. Eine Übertragung ist landesweit möglich, besonders betroffen sind jedoch tropischen Gebiete in Queensland, Northern Territory und Western Australia. Eine Impfung existiert nicht.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Ross-River-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe ganztägig konsequent vor Mückenstichen.

Japanische Enzephalitis

Auf den Inseln der Torres-Straße kann es zu Infektionen mit Japanischer Enzephalitis (JE) kommen. In den Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia besteht seit 2022 ein Risiko für eine Infektion.
Bei der JE handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nacht- und dämmerungsaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich bei Aufenthalten auf den Inseln der Torres-Straße oder den Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia, impfen, wenn ein erhöhtes individuelles Risiko durch einen längeren Aufenthalt in den Übertragungsgebieten und während der saisonalen Übertragungszeiten besteht.

Mpox

Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.

  • Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor Reisebeginn bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
  • Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.

Schlangen, Spinnen, Quallen u.a. Tiere

Es können Erkrankungen und Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Schlangen, Spinnen, Quallen und anderen Meerestieren sowie punktuell auch Krokodilen und Haifischen vorkommen.

  • Befolgen Sie Warnhinweise und nehmen bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch.

Die saisonal auftretende, fußballgroße Qualle „Seewespe“ zählt zu den gefährlichsten Meerestieren Australiens. Sie tritt vor allem in den Monaten Oktober bis Juni an flachen Sandstränden der nordaustralischen Küste zwischen Broome in Western Australia (NW) und Gladstone in Queensland (NO) auf. Bei Kontakt mit den bis zu drei Meter langen Tentakeln kann es innerhalb weniger Minuten zu schweren kardiotoxischen Symptomen bis hin zu Atemstillstand und Herzversagen kommen.

Ebenfalls an den nördlichen und östlichen Küsten Australiens kommen die nur wenige Zentimeter große Qualle „Irukandji“ sowie zuletzt vermehrt die „Portugiesische Galeere“ vor. Nach Vernesselungen treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen nach etwa 30 Minuten starke Schmerzen, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf.

  • Bei Quallenverletzungen sollten sofort alle auf der Haut klebenden Tentakel entfernt und die betroffenen Stellen mit Meerwasser oder Weinessig übergossen oder mit Rasierschaum bedeckt werden. Suchen Sie einen Arzt auf, sollten die Hautreizungen nach einigen Stunden nicht abklingen.

Leptospirose

Leptospiren sind Bakterien, die i.d.R. durch Kontakt mit kontaminiertem Oberflächenwasser übertragen werden. Meist verläuft die Erkrankung wie ein grippaler Infekt, in seltenen Fällen kann es zur schweren Organbeteiligung kommen. Leptospirose kommt vorrangig zwischen Dezember und Juni in Queensland und Victoria vor. Es existiert eine medikamentöse Therapie, jedoch keine Impfung.

  • Meiden Sie den Kontakt mit stehenden Gewässern.
  • Beachten Sie die Hinweise zu Leptospirose.

Melioidose

Hierbei handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die in Nordaustralien vorkommt.

Die Infektion erfolgt überwiegend durch Hautverletzungen oder Inhalation von Bakterien aus dem Boden oder virushaltige Wassertröpfchen. Schwere Lungenentzündungen, schwere Wundinfektionen und Abszeßbildungen sind möglich. Immungeschwächte sind besonders gefährdet. Die Erkrankung ist nicht leicht zu diagnostizieren und erfordert eine besondere Behandlung.

  • Reinigen und desinfizieren Sie Hautwunden sorgfältig und decken Sie sie ab.
  • Informieren Sie Ihren behandelnden Arzt über Ihren Aufenthalt in (Nord-)Australien und weisen Sie bei entsprechenden Symptomen gezielt auf die Verdachtsdiagnose Melioidose hin.

Medizinische Versorgung

Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss unter Umständen auch in Notfällen mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Privatkliniken verfügen in der Regel nicht über Notfallaufnahmen.

Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen. Die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden. Grundsätzlich genehmigungspflichtige Medikament finden Sie unter Can-You-Bring-It-In.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Australien mit, und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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