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Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine
Deutschland unterstützt im Rahmen seiner humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe das Minenräumungsprojekt „Humanitarian Demining Ukraine“ © picture alliance / Photoshot
Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine – mit umfangreicher militärischer, ziviler, finanzieller, humanitärer und diplomatischer Unterstützung. Lesen Sie hier, was Deutschland konkret tut.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat unfassbares Leid über Millionen Menschen gebracht. Unmittelbar betroffen sind nicht nur die ukrainischen Soldatinnen und Soldaten, die an der Front ihr Heimatland und die Sicherheit Europas verteidigen, sondern auch die Zivilbevölkerung, darunter ältere Menschen, Frauen und Kinder. Besonders perfide sind die gezielten Angriffe der russischen Streitkräfte auf zivile Ziele wie Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten oder Wohnhäuser ebenso wie auf zivile Infrastruktur wie Kraftwerke zur Erzeugung von Wärme und Strom oder die Wasserversorgung. Zuletzt hat Russland seine Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur in einem der schwersten Winter der Ukraine nochmals massiv intensiviert und versucht, die Menschen in der Ukraine zu zermürben und sie ihrer Lebensgrundlagen zu berauben. Für die Bundesregierung hat schnelle und zielgerichtete Hilfe für die Versorgung der Ukrainerinnen und Ukrainer daher auch weiterhin höchste Priorität.
Damit die Ukraine sich und unseren Frieden in Europa schützen kann, hat die Bundesregierung bislang bilaterale zivile Unterstützung in Höhe von rd. 39 Mrd. EUR geleistet und militärische Unterstützung in Höhe von rd. 55 Mrd. EUR geleistet bzw. für die kommenden Jahre bereitgestellt (Stand: 31.12.2025). Zu den Unterstützungsleistungen zählen z.B. Luftverteidigung, umfangreiche Winterhilfsprogramme und Energiehilfe, die Unterstützung von Menschen, die innerhalb oder aus der Ukraine geflohen sind, humanitäre Hilfe und Minenräumen sowie Stabilisierungsprojekte, die dringend benötigte Hilfsgüter für zivile Sicherheitskräfte bereitstellen und durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen die Resilienz der ukrainischen Gesellschaft stärken. Im kältesten Winter seit Kriegsbeginn hat Deutschland rund 400 Mio. EUR für ein „Winterpaket“ gezielt für die Energieunterstützung und humanitäre Hilfe bereitgestellt. Zur Unterstützung gehört auch Deutschlands Begleitung des Beitrittsprozesses der Ukraine zur Europäischen Union, mitsamt des dafür notwendigen Reformprozesses. Zudem haben die Ukraine und Deutschland am 16. Februar 2024 eine umfassende bilaterale Sicherheitsvereinbarung geschlossen.
Zur Unterstützung gehört auch Deutschlands Begleitung des Beitrittsprozesses der Ukraine zur Europäischen Union, mitsamt des dafür notwendigen Reformprozesses. Zudem haben die Ukraine und Deutschland am 16. Februar 2024 eine umfassende bilaterale Sicherheitsvereinbarung geschlossen.
Politische Unterstützung und Friedensbemühungen
Wir sind überzeugt: Nachhaltigen Frieden kann es nur mit einer starken Ukraine geben. Dafür ist unsere anhaltende Unterstützung essentiell. Gemeinsam arbeiten wir mit unseren Partnern und mit aller Kraft für eine diplomatische Friedenslösung. Wir unterstützen das Ziel von US-Präsident Trump, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu beenden. Unser Ziel bleibt ein gerechter und dauerhafter Frieden. Die Ukraine hat wiederholt ihre Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Europa unterstützt dies ausdrücklich und steht dabei fest an der Seite der Ukraine. Deutschland ist bereit, im Falle eines Waffenstillstands und eines Friedensschlusses weiter Verantwortung für die Sicherheit der Ukraine zu übernehmen - beispielsweise durch Sicherheitsgarantien und Beiträge im Rahmen einer Koalition der Willigen. Die Fragen eines Waffenstillstands, der Sicherheit im Schwarzen Meer, des Wiederaufbaus und der Ahndung von russischen Kriegsverbrechen diskutieren wir zudem in verschiedenen internationalen Formaten – sei es im Rahmen der Vereinten Nationen, bei der NATO, dem Europarat, der OSZE, den G7, in der EU und in eigens zusammengestellten Foren wie der Koalition der Willigen und dem Berliner Format.
Der ukrainische Präsident Selenskyj hat die ukrainische Verhandlungsbereitschaft regelmäßig betont und ist zu einem bedingungslosen Waffenstillstand ausdrücklich bereit. Russland hingegen hält an Maximalforderungen fest und intensiviert die Angriffe auf die Ukraine. Wir setzen unsere Unterstützung der Ukraine darum fort, denn für uns gilt: Wenn Russland mit seinen Angriffen aufhört, ist der Krieg zu Ende. Wenn die Ukraine aufhört sich zu verteidigen, ist dies das Ende der Ukraine.
Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht der bilateralen Unterstützungsleistungen finden Sie hier.
Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine
Die Ukraine muss sich gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg verteidigen können. Deutschland unterstützt die Ukraine daher mit Ausrüstungs- und Waffenlieferungen, aus Beständen der Bundeswehr und durch Lieferungen der Industrie, die aus deutschen Haushaltsmitteln finanziert werden. Dabei orientiert sich die Bundesregierung an dem Bedarf der Ukraine und prüft ständig, in welchen Bereichen weitere Unterstützungsleistungen sinnvoll und möglich sind, beispielsweise bei der Flugabwehr. Bilateral hat Deutschland seit Beginn des russischen Angriffskrieges 55 Mrd. EUR militärische Unterstützung geleistet bzw. für die kommenden Jahre bereitgestellt.
Im EU-Kreis wurde seit 2021 die Einrichtung von Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Friedensfazilität (European Peace Facility, EPF) zugunsten der ukrainischen Streitkräfte im Wert von 6,1 Mrd. Euro vereinbart. Diese Maßnahmen sind als Refinanzierungsmechanismus für bilaterale Materiallieferungen und Instandsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten aufgesetzt. Die Mitgliedstaaten tragen hierzu gemäß einem Beitragsschlüssel auf Basis des Bruttonationaleinkommens bei. Der deutsche Beitragsanteil beträgt ca. 25 Prozent, deutsche Pflichtbeiträge in Höhe von 645 Mio. Euro wurden bereits gezahlt. Im März 2024 wurde zudem die Einrichtung des sog. Ukraine Assistance Fund in der EPF beschlossen, der mit zusätzlichen 5 Mrd. Euro bis 2027 ausgestattet sein soll. Im Rahmen der EU-Mission EUMAM wurden insgesamt über 87.000 ukrainische Kräfte ausgebildet, davon fast 25.000 in Deutschland.
Deutschland hat neben anderen NATO-Alliierten und Partnern dringend benötigte Waffenlieferungen aus US-Lagerbeständen an die Ukraine über den PURL-Mechanismus (Prioritized Ukraine Requirements List) der NATO mit bislang 700 Mio. USD finanziert, darunter moderne Patriot-Lenkflugkörper zur Abwehr ballistischer Raketen. Die PURL-Unterstützungspakete umfassen militärische Güter, die entweder nicht von der europäischen Industrie produziert werden oder in dem beabsichtigten Umfang von den Vereinigten Staaten schneller geliefert werden können als von europäischen Partnern oder Kanada. Dazu gehören beispielsweise auch kritische Fähigkeiten zur Luftverteidigung. Diese werden dringend für die Abwehr der anhaltenden Luftangriffe Russlands benötigt, die in der gesamten Ukraine immer mehr Zivilistinnen und Zivilisten töten.
Stabilisierung, Humanitäre Hilfe, Unterstützung des Energiesektors und Winterhilfe
Deutschland hat seit Kriegsbeginn 39 Mrd. EUR zivile Unterstützung für die Ukraine geleistet. Um das Durchhaltevermögen des ukrainischen Staates und seine Handlungsfähigkeit zu stärken, wurden von den Mitteln, die das Auswärtige Amt seit Beginn des russischen Angriffskriegs zur Verfügung gestellt hat, 245,9 Mio. EUR für Stabilisierungsarbeit eingesetzt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den befreiten und frontnahen Gebieten, da der Krieg diese in besonderem Maße betrifft. Dorthin werden zum Beispiel dringende benötigte Fahrzeuge, Generatoren oder Schutzausrüstung für zivile Sicherheitskräfte geliefert. Mit unserer Hilfe werden russische Kriegsverbrechen dokumentiert und Vertriebene in der Ukraine unterstützt, was die Durchhaltefähigkeit der Ukraine stärkt.
Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative leistet die Bundesregierung zudem Unterstützung für die Resilienz von Grenzschutz, Nationalgarde, Polizei sowie Zivilschutz mit Mitteln des Auswärtigen Amts in Höhe von bislang insgesamt 317 Mio. EUR. Zusätzliche Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung.
Zudem unterstützt das Auswärtige Amt die engagierte ukrainische Zivilgesellschaft, die einen wesentlicher Faktor für den sozialen Zusammenhalt des Landes darstellt. Wir begleiten außerdem den eingeleiteten Prozess des EU-Beitritts sowie die Justizreform.
Das Auswärtige Amt unterstützt als einer der größten Geber weltweit und größter Geber in der EU humanitäre Partnerorganisationen in der Ukraine und Nachbarländern im Bereich der humanitären Hilfe, um das durch den russischen Angriffskrieg geschaffene akute Leid der Bevölkerung zu mindern. Insgesamt hat das Auswärtige Amt seit dem Februar 2022 mehr als 1,57 Mrd. EUR humanitäre Hilfe umgesetzt und damit der Ukraine in vier harten Wintern geholfen.
Insbesondere auch Menschen, die in Frontnähe zurückbleiben müssen – wie Ältere, Schwerkranke oder Menschen mit Behinderung – sowie Binnengeflüchtete in allen Teilen der Ukraine werden durch uns und unsere Partner versorgt. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auch auf mentale und psychosoziale Unterstützung der Ukrainerinnen und Ukrainer sowie die Hilfe bei genderspezifischer und sexualisierter Gewalt und der Rückkehr und Reintegration verschleppter ukrainischer Kinder.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Unterstützung liegt im ukrainischen Energiesektor, der im Fokus russischer Angriffe steht. Deutschland ist größter bilateraler Geber für den „Ukraine Energy Support Fund“ der europäischen Energiegemeinschaft. Insgesamt hat die Bundesregierung seit Kriegsbeginn über 1,2 Mrd. EUR an Unterstützung für den Energiesektor geleistet und ist damit zweitgrößter Geber nach den USA. Zum einen wird dadurch Energienothilfe bereitgestellt, damit Strom, Heizung und Wasserversorgung weiter für die Bevölkerung zur Verfügung stehen. Hier geht es etwa um Reparaturen, zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung und Schutz der Infrastruktur. Zum anderen arbeiten wir gemeinsam mit unseren ukrainischen Partnern an einem dezentralen Wiederaufbau der Energieinfrastruktur mit Schwerpunkten bei Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Weitere Finanzierung der Unterstützung über Windfall Profits, G7-Kredit und IWF
Als Reaktion auf den russischen völkerrechtswidrigen Überfall auf die Ukraine wurden staatliche russische Vermögenswerte in der EU immobilisiert. Es ist klar, dass Russland für die Schäden zahlen muss, die es mit seinem Krieg in der Ukraine verursacht hat. Diese auf dem völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Prinzip der Staatenverantwortlichkeit basierende Pflicht hat die VN-Generalversammlung in einer Resolution am 14. November 2022 ausdrücklich bekräftigt.
Darüber hinaus haben sich die Staats- und Regierungschefs der G7 bereits beim G7-Gipfel in Hiroshima im Jahr 2023 darauf verständigt, immobilisierte Vermögenswerte erst dann freizugeben, wenn Russland für den Schaden in der Ukraine bezahlt hat. In der Zwischenzeit hat sich die EU auf eine Regelung verständigt, um die unvorhergesehenen Erträge der Zentralverwahrer (sog. „windfall profits“) abzuschöpfen. Die von der EU beschlossene „windfall profits“-Regelung steht auf einer soliden EU-rechtlichen Grundlage, die völkerrechtskonform ist. Auf dieser Basis haben die G7 am 25.10.2024 verkündet, der Ukraine einen Kredit über rund 45 Mrd. EUR (50 Mrd. US-Dollar) und unter Nutzung der „windfall profits“ zur Verfügung zu stellen.
Der EU-Anteil an dem Kredit wurde in Form einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe von 18,1 Mrd. EUR in Tranchen bis Ende 2025 an die Ukraine ausgezahlt. Daneben einigten sich die Regierungschefs, einschließlich Deutschlands, beim Europäischen Rat am 18.12.2025, der Ukraine für die Jahre 2026-2027 auf der Grundlage von zu diesem Zweck an den Kapitalmärkten begebenen EU-Anleihen ein Darlehen im Umfang von 90 Mrd. EUR zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus hat der Internationale Währungsfonds (IWF) der Ukraine, auch mit deutscher Unterstützung, ein Kreditprogramm bereitgestellt, das seit 2023 insgesamt 11,6 Mrd. USD (ca. 9,8 Mrd. EUR) zur Verfügung stellt. Am 26. Februar 2026 wurde ein neues vierjähriges Kreditprogramm für die Ukraine in Höhe von rund 8,1 Mrd. USD (6,7 Mrd. EUR) verabschiedet, das das bisherige Programm ablöst.
Dokumentation und Ahndung von Verbrechen im Rahmen des russischen Angriffskriegs
Mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine begeht Russland in der Ukraine auch schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und massive Menschenrechtsverletzungen, wie Tötung und Folter von Kriegsgefangenen und Zivilistinnen und Zivilisten. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat umgehend Ermittlungen aufgenommen. Deutschland unterstützt diese Ermittlungen finanziell sowie durch Entsendung von Expertinnen und Experten. Mit ukrainischen Stellen arbeitet die Bundesregierung zudem zur Beweismittelsammlung zusammen, beispielsweise bei der Lieferung von Forensik-Ausrüstung.
Deutschland unterstützt das an den Europarat angegliederte Schadensregister zur Vorbereitung von Reparationsforderungen für durch den russischen Angriffskrieg verursachte Schäden („Schadensregister Ukraine“ mit Sitz in Den Haag), welches Anfang Februar 2024 seine Arbeit aufnahm, finanziell (mit bislang rd. 2 Mio. Euro) sowie durch Entsendung von derzeit einer Expertin. Seit Dezember 2024 werden erste Entscheidungen des Schadensregisters getroffen, insgesamt sind mittlerweile über 100.000 Schadensmeldungen eingegangen. Das Register wird mittelfristig in der Schadensersatzkommission („Claims Commission for Ukraine“) aufgehen, welche die registrierten Forderungen prüfen und die Höhe der Schadensersatzansprüche festlegen. Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern des entsprechenden, im Dezember 2025 aufgelegten, Abkommens. Deutschland setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des russischen Angriffskriegs begangene Völkerrechtsverstöße nicht ungestraft bleiben und unterstützt deshalb maßgeblich die vorgesehene Einrichtung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine.
Präzedenzlose Sanktionen
Solange Russland die Ukraine brutal angreift, muss dies Konsequenzen haben. Die Europäische Union hat mit massiven und präzedenzlosen Sanktionen reagiert und wird den Sanktionsdruck auf Russland auch weiter erhöhen, um dessen Fähigkeit zur Führung seines rechtswidrigen Angriffskriegs mit allen verfügbaren Mitteln einzuschränken, sodass Russland den Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet. Zu den verhängten Sanktionsmaßnahmen gehören Beschneidung des Zugangs von Russland zu Kapitalmärkten, umfassende Ausfuhrverbote, insbesondere in den Bereichen Hochtechnologie, Industrie und Energieinfrastruktur, eine Ölpreisobergrenze für Lieferungen in Drittstaaten, weitreichende Importverbote, u.a. für Kohle, Erdöl, Eisen- und Stahlprodukte sowie Gold und Diamanten aus Russland, harte Maßnahmen gegen den russischen Luftfahrtsektor sowie gezielte Sanktionen gegen den russischen Präsidenten Putin, Außenminister Lawrow, weitere politische und militärische Entscheidungsträger, Kriegsverbrecher, Propagandisten und das Oligarchen-System, das sie stützt. Zudem erlässt die EU Sanktionsmaßnahmen gegen die russische Schattenflotte und Umgehungsnetzwerke über Drittstaaten, um Russlands Einnahmen und Versorgung mit kriegswichtigen Gütern weiter zu beschneiden Hier arbeitet die Bundesregierung auch eng mit dem EU-Sonderbeauftragten für Sanktionen zusammen. Die EU geht zudem aktiv gegen anhaltende hybride Aktivitäten Russlands, insbesondere ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten und Partner, mit Sanktionen vor.
Mehr über die bestehenden Sanktionen erfahren Sie hier.
Wiederaufbau
Die Bundesregierung plant gemeinsam mit der Ukraine sowie unseren Partnern in EU und G7 schon jetzt den Wiederaufbau der Ukraine. Im Dezember 2022 einigten sich die G7-Staaten gemeinsam mit der Ukraine auf die Einrichtung einer internationalen Plattform für die Geberkoordinierung des Wiederaufbaus. Der Wiederaufbau wird eine besondere internationale Kraftanstrengung erfordern, bildet aber gleichzeitig auch eine große Chance, Investitionen in die Zukunft der Ukraine mit der Modernisierung von Staat und Wirtschaft, einer ökologischen Transformation, und nicht zuletzt innerstaatlichen Reformen und dem EU-Beitrittsprozess zu verknüpfen.
Am 11.-12. Juni 2024 richtete Deutschland gemeinsam mit der Ukraine die internationale Wiederaufbau-Konferenz (Ukraine Recovery Conference, URC2024) in Berlin aus. Nach Lugano 2022 und London 2023 fand die URC damit erstmals seit Ausbruch des Angriffskrieges in einem EU-Mitgliedsstaat statt. Über 3.400 Teilnehmende aus 60 Staaten kamen unter dem Konferenzmotto „United in Defense. United in Recovery. Stronger together“ zusammen und trugen u.a. mit der Unterzeichnung von 110 Vereinbarungen und Verträgen zur Unterstützung der Ukraine bei.
Eine detaillierte Liste der Konferenzergebnisse und das Co-Chair’s Summary der deutschen und ukrainischen Regierung finden Sie hier.
Die Folgekonferenz URC25 fand am 10.-11. Juli 2025 in Rom statt. Die Delegation der Bundesregierung wurde von Bundeskanzler Merz geleitet, der gemeinsam mit EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und weiteren europäischen Partnern die Einrichtung des Europäischen Ukraine-Wiederaufbaufonds ankündigte. Für 2026 übernimmt Polen die Ausrichtung der URC, die am 25./26. Juni in Danzig stattfinden wird. Die Konferenz knüpft an die erstmals in Berlin etablierten Dimensionen „Wirtschaft, EU, Humankapital und Regionen“ an. Dazu kommt „Sicherheit und Verteidigung“ als neuer Schwerpunkt.
Große Hilfsbereitschaft
Viele Menschen in Deutschland nehmen Anteil an der Situation der Menschen in der Ukraine. Auch in der Zivilgesellschaft ist die Hilfsbereitschaft enorm. Das große Spendenaufkommen führt zu einem großen Koordinierungsbedarf für die Hilfsorganisationen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb den Appell, statt Sachspenden wann immer möglich Geld an etablierte Hilfsorganisationen zu spenden. Spenden sind über die Aktion Deutschland Hilft oder das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe möglich. Mit dem Betreff „Nothilfe Ukraine“ kommen die Gelder den Menschen in der Ukraine zugute.
Informationen über den Bedarf von Geflüchteten vor Ort und zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Deutschland finden Sie hier.