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Auswärtiges Amt kritisiert Todesurteile in Ägypten
Zum Todesurteil eines ägyptischen Gerichts gegen 188 Angeklagte erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (03.12.) in Berlin:
Die Bundesregierung ist tief besorgt über die erneuten Entscheidungen eines ägyptischen Gerichtes, gegen bis zu 188 Personen die Todesstrafe zu verhängen. Wir haben die klare Erwartung, dass die Entscheidung nicht in dieser Form vollzogen wird und die Angeklagten einen fairen Prozess nach international anerkannten Standards erhalten. Derartige Massenurteile tragen nicht dazu bei, die Stabilität Ägyptens zu fördern.
Deutschland lehnt die Todesstrafe als eine unmenschliche Form der Bestrafung ab.
Hintergrund:
Nach der gewaltsamen Räumung von Protestlagern im August 2013 hatte eine Gruppe Bewaffneter eine Polizeistation in Kerdasa gestürmt. Dabei wurden 11 Polizisten und zwei Zivilisten getötet. Laut Medienberichten sollen einige der Polizisten Folterspuren aufgewiesen haben.
Ein Gericht in Giza hat am 02.12.2014 entschieden, dass bis zu 188 wegen Terrorismus, Mord und Waffenbesitz Angeklagten zum Tode verurteilt werden sollen. Unter den Angeklagten sind zwei bereits Verstorbene sowie ein Minderjähriger. Gegen mindestens 43 Personen wurde in Abwesenheit verhandelt.
Noch handelt es sich formell nicht um ein Urteil. Als nächster Schritt muss der Mufti ein Rechtsgutachten vorlegen, dass allerdings nicht bindend ist.