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Iranische Oppositionelle: Markus Löning verurteilt Hausarrest

14.02.2013 - Pressemitteilung

Am 14.02.2011 wurden die iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi, Mir Hossein Moussavi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard in Iran unter Hausarrest gestellt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Markus Löning, erklärte hierzu heute (14.02.):

Vor zwei Jahren wurden die iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi, Mir Hossein Moussavi und seine Ehefrau unter Hausarrest gestellt. Die iranischen Sicherheitsbehörden handelten dabei ohne Rechtsgrundlage. Sie missachteten damit sämtliche rechtsstaatlichen Grundsätze. Bis heute ist keine objektive gerichtliche Überprüfung des Hausarrests erfolgt.
Ich fordere die iranische Regierung auf, den Hausarrest von Mehdi Karroubi, Mir Hossein Moussavi sowie Zahra Rahnavard unverzüglich aufzuheben und endlich freie und demokratische Wahlen möglich zu machen.
Iran hat den Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterschrieben. Er hat sich damit verpflichtet, die Rechte all seiner Bürger zu respektieren. Willkürlicher Freiheitsentzug ist ein klarer Verstoß dagegen!

Hintergrund:

Bis heute wurde keine formale Anklage durch die iranischen Justizbehörden erhoben, der Hausarrest gegen die drei Oppositionellen jedoch aufrechterhalten. Im Februar 2013 wurde auch die Tochter Mir Houssein Moussavis von iranischen Sicherheitsbehörden vorgeladen. Im Januar wurde der Sohn Karroubis, Mohammad Hossein Karroubi, aufgrund von Kontakten zu ausländischen Medien zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Die Vorfälle verdeutlichen, dass die Situation von politischen Oppositionellen in Iran trotz internationaler Bemühungen kritisch bleibt. Gerade im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen am 14.06.2013 geben die Repressionsmaßnamen gegen politische Oppositionelle Anlass zu großer Sorge.

Menschenrechtspolitik

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