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Rede von Staatsminister Hoyer in der Aktuellen Stunde des Bundestags zum ungarischen Mediengesetz

20.01.2011 - Rede

-- es gilt das gesprochene Wort --

Frau Präsidentin,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie alle waren wahrscheinlich noch mit dem Aufhängen der Weihnachtskugeln befasst, als ich in den Tagen vor Heiligabend in deutlicher Form zu den Sorgen über das ungarische Mediengesetz Stellung genommen und damit in Budapest zweifellos nicht nur Freude ausgelöst habe. Aber ich war der Auffassung, dass es erforderlich ist, frühzeitig darauf hinzuweisen, wenn man Bedenken hat. Man muss kein endgültiges Urteil abgeben, aber man muss Fragen stellen, und die müssen vom Adressaten befriedigend beantwortet werden. Wenn sie nicht befriedigend beantwortet werden, muss man gegebenenfalls etwas ändern. Das ist deutlich geworden.

Ich möchte mich bei all denen bedanken ‑ Sie eingeschlossen ‑, die das Thema, über das wir heute diskutieren, in einen größeren Rahmen stellen. Der große Rahmen ist durch das geprägt, was wir an den Ungarn bewundern und was wir ihnen zu verdanken haben. Ich spreche von dem unbändigen Freiheitswillen, der in Ungarn als dem ersten Land zum Ausdruck gekommen ist, als es zu einem großen Aufstand kam. Er ist auch dadurch zum Ausdruck gekommen, dass die Ungarn Deutschen den Weg über Österreich in die Freiheit ermöglicht haben. Das war eine großartige Leistung. Wir haben in den 90er-Jahren immer gesagt: Wir werden euch das nie vergessen. ‑ Nach einiger Zeit haben mir ungarische Freunde gesagt: Wir können es nicht mehr hören. Ihr müsst einmal konkret werden. Ihr dürft nicht immer nur Worte machen. ‑ Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, dass wir die Ungarn, die jetzt erfreulicherweise in unserer Wertegemeinschaft der aufgeklärten, rechtsstaatlichen europäischen Demokratien angekommen sind, darauf hinweisen, dass wir wegen einer möglichen Fehlentwicklung Sorge haben. Wir sollten das aber bitte in einem Umgangston tun, der diesem besonderen Verhältnis Deutschlands zu Ungarn angemessen ist.

Wir haben ‑ auch das ist bereits gesagt worden ‑ ein Interesse an einer starken und erfolgreichen ungarischen Ratspräsidentschaft, zumal in einer für die Europäische Union herausfordernden Zeit. Bei den im letzten Jahr gestellten Weichen ist jetzt Entschlossenheit das Gebot der Stunde, Entschlossenheit bei der Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates, zum Beispiel um unsere Währung sturmfest zu machen, Entschlossenheit, um den zum Teil sehr schmerzlichen Weg der Konsolidierung, auch der Haushaltskonsolidierung, fortzusetzen, und Entschlossenheit, neue Wege bei der Vertiefung und bei dem Zusammenwachsen Europas zu gehen. Daher ist die Ratspräsidentschaft wichtig.

Eine Ratspräsidentschaft ist aber kein Orden, den man sich ans Revers heftet, sondern Ratspräsidentschaft heißt: gründliche Vorbereitung und sehr viel Arbeit. Wir wünschen unseren ungarischen Freunden viel Erfolg bei dieser kräftezehrenden Aufgabe, und wir werden sie nach Kräften unterstützen.

Die Durchführung der Ratspräsidentschaft bringt eine besondere Verantwortung mit sich. Trotz des Inkrafttretens des Vertrages von Lissabon ist das jeweilige Mitgliedsland, das die Ratspräsidentschaft wahrnimmt, die Stimme Europas. Ungarn spricht in diesem ersten Halbjahr für die ganze Europäische Union, für uns alle. Es ist daher leicht nachvollziehbar, dass sich der Fokus in dieser Zeit auf die Ratspräsidentschaft richtet. Niemand kann ein Interesse daran haben, dass sich auf die exzellent vorbereitete Ratspräsidentschaft ein Schatten legt, der die bisherigen Bemühungen überlagert.

Europa ‑ das ist Einheit in Vielfalt: Vielfalt im Sinne eines toleranten Miteinanders, das pluralistische Strömungen zulässt und die Rechte der Minderheiten ganz besonders schützt. Dies war das Leitmotiv der Antrittsrede von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Europäischen Parlament zu Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft 2007. Es sollte uns auch heute noch leiten.

Vereint sind wir in Europa auch als Gemeinschaft der Werte, auf die wir alle verpflichtet sind: Freiheit, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit. Das sind die Säulen. Sie wurden vor langer Zeit erkämpft und tragen Europa. Eines ist klar: Die Freiheit der Presse ist ein fundamentaler Wert in diesem Kontext.

Nicht für Pressefreiheit einzustehen, hieße, dieses Fundament zu gefährden. Wir würden an Glaubwürdigkeit verlieren, auch und gerade im Gespräch mit Staaten, die wir von diesen Werten zu überzeugen versuchen.

Wenn Bedenken aufkommen, dass die Freiheit der Presse in einem Mitgliedsland der Europäischen Union irgendeiner inhaltlichen Kontrolle unterworfen sein könnte ‑ sei es auch nur in Form einer antizipierten Selbstzensur, gewissermaßen einer Schere im Kopf ‑, dann ist das für die Union als Ganzes Grund zur Besorgnis, ganz besonders, wenn dieses Land die Ratspräsidentschaft innehat. Dieser Anspruch, den wir hier erheben, richtet sich an ein bereits in Kraft getretenes und damit in seinem Anwendungsbereich allgemeingültiges Gesetz und nicht erst an mögliche Formen der konkreten Anwendung. Es zeugt übrigens von einem merkwürdigen rechtsstaatlichen Verständnis, wenn man das anders sieht. Die Bundesregierung hat sich von daher klar positioniert. Wir haben unserer Erwartung Ausdruck verliehen, dass die Stellen im Mediengesetz geändert werden, die mit fundamentalen Werten in Konflikt stehen.

Ich halte auch nichts, dass wir zulassen, dass das ungarische Gesetz mit Gesetzen verglichen wird, die im Bundestag oder in unseren Landesparlamenten verabschiedet wurden. Damit tun wir uns selbst unrecht.

Ich habe mir heute die Mühe gemacht, das nordrhein-westfälische Mediengesetz noch einmal genau zu lesen. Es ist zwischen 1966 und 2008 von 27 auf sympathische 17 Paragrafen reduziert worden. Das ungarische Mediengesetz ist dagegen im Original ein richtiger Wälzer. Kein Wunder, dass noch nicht jeder die Übersetzungen gelesen hat. Im nordrhein-westfälischen Mediengesetz kann ich wirklich nichts Angreifbares bezüglich des Sachverhaltes finden, über den wir hier sprechen.

Wir müssen ehrlich mit uns selbst sein. Ich finde es nicht angemessen, den Kolleginnen und Kollegen aus Nordrhein-Westfalen, gleich welcher Fraktion, solche Vorwürfe zu machen.

Ich möchte deutlich machen, dass durchaus einzelne Elemente des ungarischen Mediengesetzes in verschiedenen Gesetzen der Europäischen Union vorhanden sein können und dort möglicherweise sogar Sinn machen. Datenschutzvorschriften zum Beispiel nehme ich außerordentlich ernst. Diese wurden auch beim nordrhein-westfälischen Gesetz inkriminiert; das kann ich überhaupt nicht verstehen. Erst die Kumulation von Einzelvorschriften zu einem Gesamtwerk kann Bedenken auslösen oder Probleme verschärfen.

Ich möchte einige unserer Zweifel konkret benennen. Dazu gehören die umfassenden Kompetenzen des neu geschaffenen Medienrates zur Kontrolle von Inhalten der Berichterstattung, die einseitige personelle Besetzung dieses Gremiums für einen Zeitraum von immerhin neun Jahren, die im Gesetz verankerte Pflicht zur Offenlegung von Quellen ‑ das ist ein im Hinblick auf die Freiheit von Journalisten ganz elementarer Satz ‑, die inhaltlichen Vorgaben durch zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, verknüpft mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten, und der den öffentlich-rechtlichen Sendern obliegende Zwang zur Übernahme der Nachrichten einer einzigen staatlichen Nachrichtenagentur.

Unser Rat an unsere guten ungarischen Freunde ist, die bestehenden Zweifel in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und der OSZE auszuräumen. Die OSZE hat gestern durch ihre Medienbeauftragte eine erste, weitgehend mit unseren vorsichtigen Analysen übereinstimmende Bewertung abgegeben. Ich finde, dies ist nicht nur vor dem Hintergrund der im Befreiungsprozess von Mittel- und Osteuropa begründeten historischen Kompetenz der OSZE von besonderer Bedeutung. Wir sind nicht nur den Grundsätzen der Europäischen Union, sondern auch denen der OSZE verpflichtet.

Die Kommission wird in den nächsten Tagen zu den Punkten, an denen sie Nachbesserungsbedarf vermutet, Fragen stellen. Ehrlicherweise muss man mit Offenheit an diese Prüfung herangehen; denn wir bewegen uns auf dem Gebiet einer sehr schwierigen Rechtsmaterie. Es ist weiß Gott viel zu früh, endgültige Festlegungen zu treffen. Aber die richtigen Fragen müssen von der Kommission gestellt werden.

Wir sind zuversichtlich, dass es hier zu substanziellen Verbesserungen kommen kann. Gleichzeitig sehen wir natürlich das Problem des maßgeblichen Prüfungsmaßstabes. Eine solche Einschränkung der Pressefreiheit wäre eben nicht nur eine Verletzung sekundärrechtlicher Vorschriften. Eine solche Einschränkung würde den Kern unserer Grundwerte und Grundrechte berühren. Sie muss daher auch unter diesem Gesichtspunkt, das heißt primärrechtlich, behandelt werden.

Auch hier ist die Kommission als Hüterin der Verträge gefordert. Übrigens ist und war die Beachtung dieser Grundwerte auch Voraussetzung für einen Beitritt zur Europäischen Union.

Meine Damen und Herren, Sie sehen: Die Bundesregierung hat die Dimension und das Gewicht dieser Problematik erkannt, zumal die innenpolitische Entwicklung in Ungarn nicht nur von diesem Gesetzgebungsvorhaben geprägt ist. Als große und überzeugte Freunde Ungarns stehen wir jederzeit zur Unterstützung bereit. Wir bitten unsere Freunde in Ungarn, das nicht als Angriff auf Ungarn misszuverstehen. Das ist eine ganz konkrete Hilfe unter Partnern und Freunden in der Europäischen Union, bei der es darum geht, Fehlentwicklungen zu vermeiden und Schaden von Ungarn und der Europäischen Union abzuwenden.

Jetzt ist die Kommission am Zuge. Ich habe Vertrauen darauf, dass die Kommission ihrer Pflicht zur sorgfältigen Analyse vollumfänglich nachkommt. Und: ich begrüße die von Außenminister Martonyi geäußerte Bereitschaft, auf den Rat guter Freunde einzugehen.

Vielen Dank.

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