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Antworten auf Fragen zum Auswärtigen Dienst, die uns häufig von Bewerberinnen und Bewerbern gestellt werden

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Antworten auf Fragen, die häufig von Bewerberinnen und Bewerbern zum Auswärtigen Dienst gestellt werden

Höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst, Fremdsprachenassistenz - Was sind die Unterschiede und welche Laufbahn ist für mich geeignet?

Im höheren Auswärtigen Dienst gestalten Sie deutsche Außenpolitik mit, beginnend mit einer Tätigkeit als Referentin oder Referent im In- oder Ausland. Wesentliche Voraussetzung für den Einstieg ist ein mindestens mit einem Master oder gleichwertigem Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium und der 14-monatige Vorbereitungsdienst an der Akademie Auswärtiger Dienst.

Im gehobenen Auswärtigen Dienst sind Sie als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter an den deutschen Auslandsvertretungen und in der Zentrale des Auswärtigen Amts in den verschiedensten Bereichen tätig. Das Auswärtige Amt bietet für diese Laufbahn ein eigenes duales Studium an der Fachhochschule des Bundes im Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten am Campus der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin Tegel und weiteren Standorten an. Wesentliche Voraussetzung für den Einstieg ist das Abitur oder eine Fachhochschulreife.

Ein Quereinstieg in den gehobenen Auswärtigen Dienst ist für bereits auf Lebenszeit verbeamtete Personen des gehobenen nichttechnischen Dienstes der Statusämter A9-A11 nach Bundes- oder Landesrecht grundsätzlich möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Im mittleren Auswärtigen Dienst sind Sie schwerpunktmäßig in der Verwaltung und im Rechts- und Konsularbereich der deutschen Auslandsvertretungen oder in der Verwaltung im Ausland oder in der Zentrale des Auswärtigen Amts eingesetzt. Wesentliche Voraussetzung für diese Laufbahn ist ein mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss) oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung (z.B. im kaufmännischen Bereich).

Das Auswärtige Amt bildet für diese Laufbahn seinen eigenen Nachwuchs in einer zweijährigen Ausbildung in Berlin-Tegel, in der Zentrale des Auswärtigen Amts und an einer Auslandsvertretung aus.

Ein Quereinstieg in den mittleren Auswärtigen Dienst ist für Beamtinnen und Beamte des mittleren Verwaltungsdienstes bis Statusamt A7 nach Bundes- oder Landesrecht grundsätzlich möglich. Informationen zur Qualifizierungsmaßnahme finden Sie hier.

In der Fremdsprachenassistenz sind Sie hauptsächlich für das Sekretariatsmanagement der deutschen Auslandsvertretungen und der Arbeitseinheiten in der Zentrale des Auswärtigen Amts zuständig. Wesentliche Voraussetzungen sind mindestens mittlere Reife oder entsprechende Vorbildung sowie vorzugsweise eine Ausbildung als Europasekretär/in, Fremdsprachenkorrespondent/in (m/w/d) o.ä..

Über die rein formalen Vorbildungsvoraussetzungen hinaus sollte bei der Entscheidung, für welche Laufbahn Sie sich bewerben, vor allem das Berufsbild ausschlaggebend sein. So erwarten Sie z.B. im gehobenen Dienst im Vergleich zum mittleren Dienst ein anderes Tätigkeitsfeld, mehr Personalführungsaufgaben und mehr Kontakte nach außen. Die Beschäftigten der oben genannten Laufbahnen unterliegen alle der sogenannten Rotation, das bedeutet, sie wechseln im Abstand von etwa drei bis vier Jahren das Land, in dem sie arbeiten und den Arbeitsplatz.

Überlegen Sie sich Ihre Entscheidung deshalb gut, informieren Sie sich gründlich und vergleichen Sie die Darstellungen der Berufsbilder der verschiedenen Laufbahnen.

Auswärtiger Dienst ohne Rotation, geht das?

Neben den Rotationslaufbahnen bietet das Auswärtige Amt im Inland eine eigene Laufbahn für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte an, die im Auswärtigen Dienst tätig sein, aber nicht zwischen In- und Ausland wechseln möchten. Voraussetzung ist die langjährige spezialisierte Erfahrung, zum Beispiel im Dolmetsch- und Übersetzungsdienst, in der IT oder der Gebäude- und Haustechnik , als Juristin oder Jurist oder mit einer spezialisierten Ausbildung beispielsweise im Gesundheits- und dem Sprachendienst.

Teilweise gibt es auf diesen Positionen Gelegenheit, Dienstreisen oder kürzere Abordnungen ins Ausland zu absolvieren.

Ein Wechsel aus dieser Laufbahn in die Diplomatenlaufbahnen des Auswärtigen Diensts ist grundsätzlich nicht vorgesehen und würde in jedem Fall die erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Auswahlverfahren und Vorbereitungsdienst voraussetzen.

Alle offenen Stellenanzeigen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts. Dort werden auch Stellenausschreibungen der deutschen Auslandsvertretungen veröffentlicht, zum Beispiel für nach Ortsrecht beschäftigte Mitarbeitende in den Pass- und Visastellen. Konsultieren Sie hierfür bitte ggf. auch die Webseiten der deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland.

Werden bei der Rotation ins Ausland persönliche Interessen oder familiäre Belange berücksichtigt?

Ja. Das Personalreferat bemüht sich, bei der Postenplanung im Rahmen des Möglichen die familiären Rahmenbedingungen sowie die konkreten fachlichen und örtlichen Postenwünsche zu berücksichtigen. Auch schulische Bedürfnisse von Familien mit Kindern oder berufliche Möglichkeiten von Partnerinnen und Partnern werden beispielsweise in den Planungsprozess mit einbezogen.

Gleichzeitig gilt: Jeder Posten im Inland und an den mehr als 220 Auslandsvertretungen weltweit muss optimal besetzt werden. Daher verpflichten sich die Mitarbeitenden bei Eintritt in den Auswärtigen Dienst zu weltweiter Versetzungsbereitschaft.

Auch Posten mit schwierigeren Lebensbedingungen, schlechterer Sicherheitslage oder anderen gesundheitlichen oder klimatischen Rahmenbedingungen als in Deutschland gehören zur Lebensrealität der Beschäftigten im Auswärtigen Dienst. Das Auswärtige Amt ist bemüht, durch zahlreiche Angebote und Modelle die negativen Auswirkungen der Rotation so gering wie möglich zu halten. Wir empfehlen jeder Person, die sich für eine Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessiert, die Vor- und Nachteile dieser Berufsentscheidung gründlich abzuwägen.

Wie läuft eine Rotation ab?

Die Mitarbeitenden des Auswärtigen Dienstes erhalten etwa ein Jahr vor dem Rotationstermin (jeweils im Sommer) eine Liste mit den im kommenden Jahr zu besetzenden Posten. Aus dieser Liste wählen sie nach allgemein gültigen Regeln eine Anzahl an Posten im Inland und Ausland aus, für die sie sich bewerben möchten.

Das Auswärtige Amt bietet für diesen Bewerbungsprozess zahlreiche Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen am Wohnort, auch zu den mehr als 150 Dienstorten, an denen Abkommen über die Berufstätigkeit von Partnerinnen und Partnern bestehen, sowie zu den 135 anerkannten Auslandsschulen weltweit. Etwa zu Beginn des Jahres erhalten die Beschäftigten Rückmeldung über den für sie vorgesehenen Posten. Dann beginnt die Umzugs- und Postenvorbereitung, Gesundheitsuntersuchungen, und die Wohnungssuche am neuen Dienstort.

Der einheitliche Rotationstermin ist im Juli. Dann rollen bei etwa einem Viertel der Beschäftigten weltweit die Umzugswagen an, das Umzugsgut wird verpackt, Haustiere vorbereitet und Abschiedsfeste gefeiert – und neue Dienstposten entdeckt. Gleichzeitig beginnen die Vorbereitungen für die nächste Rotation.

Wie steht es mit der Gleichstellung von Mann und Frau?

Das Auswärtige Amt fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Seit mehreren Jahren gelingt es, ungefähr gleich viele Frauen wie Männer für die Vorbereitungsdienste der unterschiedlichen Laufbahnen im Auswärtigen Dienst einzustellen. Es gibt einen Gleichstellungsplan und eine Gleichstellungsbeauftragte, die unter anderem darüber wacht, dass Frauen auch in der Karriereentwicklung nicht benachteiligt werden.

Gleichstellung im Auswärtigen Amt

Diversitätsstrategie „Vielfältiges Deutschland – vielfältige Diplomatie“

Was tut das Auswärtige Amt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Das Auswärtige Amt ist seit 2005 Träger des Zertifikats „audit berufundfamilie“ und wurde bereits vier Mal für sein fortdauerndes Engagement für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgezeichnet. Nähere Informationen enthält das Kurzporträt des Auswärtigen Amts im Rahmen des audit berufundfamilie: beruf-und-familie.de

Als öffentlicher Arbeitgeber bietet das Auswärtige Amt den Beschäftigten im Inland flexible Elternzeit- und Teilzeitregelungen. Verstärkt werden dort Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Home Office geschaffen.

Darüber hinaus betreibt das Auswärtige Amt eine amtseigene Kindertagesstätte in unmittelbarer Nähe des Dienstsitzes in Berlin. In Fragen der Kinderbetreuung können sich die Beschäftigten durch den ElternService AWO beraten lassen.

Im Ausland sind entsprechende Maßnahmen zu Gleit- und Teilzeitarbeit in der Erprobungsphase.

Wie unterstützt das Auswärtige Amt die Berufstätigkeit der Partnerinnen und Partner seiner Beschäftigten im Ausland?

Das Auswärtige Amt unterstützt die Berufsausübung der von Partnerinnen und Partnern seiner entsandten Beschäftigten in vielfältiger Weise, z.B. durch Gegenseitigkeitsvereinbarungen mit den Empfangsstaaten oder durch Vereinbarungen mit Nicht-Regierungsorganisationen und Kulturmittlern im jeweiligen Aufenthaltsland.

Auch ist das Auswärtige Amt bemüht, an seinen Auslandsvertretungen geeignete Arbeitsplätze zu identifizieren, die dem örtlichen Arbeitsrecht unterliegen und vorrangig mit mitausreisenden Partnerinnen und Partnern zu besetzen sind.

Bundesbeamte oder Angestellte bei einer Bundesverwaltung können sich von ihrem Arbeitgeber zur Begleitung ihres bzw. ihrer vom Auswärtigen Amt ins Ausland entsandten Partners bzw. Partnerin beurlauben lassen. Diese Möglichkeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch für Landesbeamte.

Darüber hinaus fördert das Auswärtige Amt unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Berufsqualifizierung und Arbeitsvermittlung für mitausreisende Partner und bietet spezielle Fortbildungsangebote an.

Dennoch kann die tatsächliche Berufsausübung im Ausland mit Schwierigkeiten verbunden sein, die z.B. im örtlichen Aufenthalts-, Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht liegen können. Auch die erforderlichen berufsspezifischen Sprachkenntnisse und die Anerkennung von berufsqualifizierenden Abschlüssen können ein Problem darstellen.

Grundsätzlich ist die Berufstätigkeit von Partnern und Partnerinnen mit dem diplomatischen oder konsularischen Status des bzw. der Entsandten vereinbar. Nach Art. 31 Abs. 1 c) des Wiener Übereinkommens über Diplomatische Beziehungen (WÜD) entfällt bei Aufnahme einer Berufstätigkeit lediglich die Immunität von der Zivil - und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Empfangsstaates in Bezug auf die konkrete Tätigkeit. Die strafrechtliche Immunität hingegen bleibt vollständig erhalten. Allerdings teilen nicht alle Staaten diese Rechtsauffassung; manche bestehen auf einem weitergehenden Immunitätsverzicht bzw. gehen von einem Verlust auch der strafrechtlichen Immunität aus.

Unter diesen Umständen wäre eine Berufstätigkeit eines Partners oder einer Partnerin nicht möglich. Das Auswärtige Amt ist jedoch bemüht, dieser Problematik durch die oben genannten Gegenseitigkeitsvereinbarungen entgegenzuwirken.

Die Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland oder Ausübung einer solchen in einem Drittland hingegen ist im Empfangsstaat gesandtschaftsrechtlich unproblematisch, da sie das Verhältnis zu ihm nicht berührt.

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass eine Erwerbstätigkeit der Partnerin oder des Partners zu steuer-, besoldungs- und beihilferechtliche Auswirkungen für die Entsandten führen kann.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet die zuständige Arbeitseinheit Referat 102 im Auswärtigen Amt.

Stellt das Auswärtige Amt Menschen mit Migrationshintergrund ein?

Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Menschen mit Migrationshintergrund bringen Sprachkenntnisse und Kenntnisse über andere Kulturen mit, die wir im Auswärtigen Dienst besonders gut gebrauchen können. Die Vielfalt unserer Gesellschaft soll sich auch im Auswärtigen Amt und an den deutschen Auslandsvertretungen widerspiegeln. Im Auswärtigen Amt besteht unter dem Namen Diplomats of Color eine Arbeitsgemeinschaft von Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte.

Diversitätsstrategie „Vielfältiges Deutschland – vielfältige Diplomatie“

Wie geht das Auswärtige Amt mit schwulen und lesbischen Bediensteten und mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften um?


Das Auswärtige Amt begrüßt alle Bewerbungen - unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Migrationshintergrund, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Es gibt Auslandsposten, auf denen schwule Mitarbeiter und lesbische Mitarbeiterinnen aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit rechtlichen und/oder gesellschaftlichen Schwierigkeiten rechnen müssen. Im Rahmen der Versetzungsplanung berät das Auswärtige Amt Beschäftigte über die Bedingungen an solchen Dienstorten und würde sie auf diese Auslandsposten nur versetzen, wenn sie sich dafür in Kenntnis der Umstände ausdrücklich bewerben und Fürsorgeaspekte nicht entgegenstehen.
Unter dem Namen Rainbow besteht eine Arbeitsgemeinschaft von LSBTIQ*-Angehörigen des Auswärtigen Amts.

Diversitätsstrategie „Vielfältiges Deutschland – vielfältige Diplomatie“

Ist die Mitgliedschaft bei einer Partei für die Einstellung im Auswärtigen Dienst erforderlich, vorteilhaft oder von Nachteil?

Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei, die sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt, hat für die Frage der Einstellung in den Auswärtigen Dienst keinerlei Relevanz.

Ist eine fortgesetzte spezielle Verwendung in einem bestimmten Fachbereich des Auswärtigen Dienstes möglich?

Für Bedienstete in den verbeamteten Rotationslaufbahnen im mittleren, gehobenen und höheren Auswärtigen Dienst und in der Fremdsprachenassistenz ist eine Beschränkung auf einen speziellen Fachbereich aufgrund der regelmäßigen Postenrotation nicht möglich.

In den Auswahlverfahren für die Beamtenlaufbahnen werden Generalistinnen und Generalisten gesucht, also Bewerbende, die bereit sind, sich schnell und intensiv auch in bisher unbekannte Aufgabengebiete einzuarbeiten.

Grundsätzlich gilt, dass die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes an jedem Platz der Welt eingesetzt und mit jeder Aufgabe ihrer Laufbahn betraut werden können. Es ist in diesen Laufbahnen durchaus möglich, nach einigen Berufsjahren in der Karriere fachliche Schwerpunkte zu setzen. Die Kenntnis einer schwierigen oder seltenen Sprache kann von Anfang an den häufigeren, aber keineswegs ausschließlichen Einsatz in einem Sprachraum bedeuten.

Personen mit spezialisierter Ausbildung (zum Beispiel in der IT oder in der Gebäudetechnik), die nicht zwischen Inland und Ausland wechseln möchten, haben die Möglichkeit, sich auf eigens dafür ausgeschriebene Stellen in einer eigenen Laufbahn in Berlin und Bonn zu bewerben. Alle offenen Stellenanzeigen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Wenn ich im Auswärtigen Amt arbeite, muss ich dann zwingend auch ins Ausland umziehen?

Grundsätzlich gilt, dass die Angehörigen der rotierenden Beamtenlaufbahnen des Auswärtigen Dienstes sowie die Fremdsprachenassistenz an jedem Platz der Welt eingesetzt werden können. Die uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft ist deshalb Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in den rotierenden Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes.

Der überwiegende Teil der Beschäftigten des Auswärtigen Amts befinden sich in der sogenannten Rotation. Sie wechseln alle drei bis vier Jahre ihren Arbeitsplatz, das Fachgebiet und das Land, in dem sie arbeiten - und das ein Berufsleben lang.

Darüber hinaus arbeiten im Auswärtigen Amt in Bonn und Berlin und an den Auslandsvertretungen auch Beschäftigte in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis vor Ort, zum Beispiel als Übersetzerin oder Übersetzer im Sprachendienst, als Fachkraft für Liegenschaften, in der IT-Abteilung, der Bibliothek oder als Schalterkraft in einer Pass- und Visastelle.

Ein Wechsel zwischen Rotation und einem dauerhaften Verbleiben an einem Dienstort ist nicht vorgesehen. Ob eine Stelle für die Rotation vorgesehen ist oder nicht, erfahren Sie in der Regel aus der jeweiligen Stellenausschreibung.

Das Auswärtige Amt veröffentlicht Stellenanzeigen für offene Stellen auf seiner Webseite.

Für Informationen und Ausschreibungen zu Arbeitsmöglichkeiten als lokal angestellte Kraft an Auslandsvertretungen setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Vertretung in Verbindung.

Hinweise für schwerbehinderte Bewerbende

Das Auswärtige Amt berücksichtigt die besondere Situation schwerbehinderter Bewerbender und ermutigt Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen ausdrücklich zur Bewerbung. Sie werden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt und können im Bewerbungsverfahren Nachteilsausgleich beantragen.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung sind vom Erfordernis der weltweiten Versetzungsbereitschaft ausgenommen. Vielmehr genügt je nach Art der Behinderung Einsetzbarkeit in gemäßigten Klimazonen oder an Dienstorten mit ausreichender ärztlicher Versorgung.

Interessierten schwerbehinderten Personen stehen die Mitarbeitenden der Akademie Auswärtiger Dienst sowie die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsdienstes gern für ein vertrauliches Informationsgespräch zur Verfügung.

Muss ich deutscher Staatsangehöriger sein, um im Auswärtigen Dienst zu arbeiten?

In den meisten Fällen ja.

Wenn Sie im Auswärtigen Dienst mit hoheitlichen Aufgaben aus dem Kernbereich der Staatstätigkeit betraut werden, müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz haben. Es ist unerheblich, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt oder Abstammung erworben haben der eingebürgert wurden.

Wenn Sie neben der deutschen noch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates haben, stellt dies in der Regel kein Hindernis dar, ebenso wenig wie die fremde Staatsangehörigkeit eines Familienangehörigen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Beamtenlaufbahn im Auswärtigen Dienst durchlaufen vor ihrer Einstellung eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz, die ggf. auch Partnerinnen und Partner sowie Kinder umfasst. Mehr Informationen zu Sicherheitsüberprüfungen finden Sie hier.

Kolleginnen und Kollegen in der Fremdsprachenassistenz müssen grundsätzlich die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben.

Detaillierte Angaben zu den staatsangehörigkeitsrechtlichen Voraussetzungen können Sie immer auch den jeweiligen Stellenausschreibungen entnehmen.

Welche Unterstützung bekommt die mitausreisende Familie?

Das Auswärtige Amt ist kein gewöhnlicher Arbeitgeber. Der überwiegende Teil der Beschäftigten wechselt alle drei bis vier Jahre den Arbeitsplatz und das Land, in dem sie leben. Dies stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, bietet jedoch auch eine einmalige Chance auf ein abwechslungsreiches und spannendes Berufs- und Familienleben.

Das Auswärtige Amt unterstützt die Beschäftigten in der Rotation und ihre Familienangehörigen auf vielfältigste Weise. Dabei profitiert es von jahrzehntelanger Erfahrung mit Mobilität im In- und Ausland. Einige Beispiele:

  • Zur Vorsorge gegen besondere gesundheitliche Gefährdungen seiner Beschäftigten und ihrer Familien unterhält das Auswärtige Amt einen eigenen Gesundheitsdienst.
  • Seit über 50 Jahren besteht die Familien- und Partnerorganisation FFD im Auswärtigen Amt. Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden des FFD befassen sich mit den Anliegen, die sich aus der Mobiliät des diplomatischen Berufs ergeben können und leistet Hilfe und Unterstützung. www.ffd-im-aa.de
  • Das Sozialwerk des Auswärtigen Amts (http://sozialwerk-aa.de/) engagiert sich seit 1961 für die Beschäftigten und für deren Familien. Sein breitegefächertes Angebot umfasst u.a. Familienurlaube, Kinder- und Jugendreisen, Sprachferien, Jugendaustausch und Ferien für Menschen mit Behinderung.
  • In der Kindertagesstätte des Auswärtigen Amts in Berlin können bis 120 Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung betreut werden. Dabei wird besonders auf die Bedürfnisse von Kindern eingegangen, die aus dem Ausland zurückkehren.
  • Die Bediensteten und Partner oder Partnerinnen können vor der Versetzung eine einwöchige Reise zur Wohnungssuche (Wohnungsbesichtigungsreise) unternehmen.
  • Spezielle Ansprechpersonen unterstützen die Bediensteten und Ihre Familien vor Ort und geben auch Hilfestellungen bei der Erledigung von Formalitäten.
  • Bedienstete und ihre Familienangehörigen können vor der Versetzung und/oder nach Ankunft am ausländischen Dienstort Sprachunterricht erhalten und an postenvorbereitenden Seminaren teilnehmen.

Die Fürsorge des Auswärtigen Amts endet nicht mit Bezug der eigenen vier Wände am ausländischen Dienstort, es unterstützt die Beschäftigten und ihre Familie auch während des Auslandsaufenthalts auf vielfältige Art, zum Beispiel:

  • Die Kosten für die Wohnung am neuen Dienstort wird erforderlichenfalls bezuschusst
  • eventuell anfallende Schulgebühren für Kinder werden grundsätzlich übernommen
  • Angehörige der Kernfamilie werden in der Entlohnung/Besoldung berücksichtigt
  • Die Beschäftigten und ihre Familien können einmal jährlich nach Deutschland reisen
  • Kinder, die sich nicht am Dienstort befinden, können auf amtliche Mittel jährliche Besuchsreisen unternehmen
  • Auch Haustiere begleiten ihre Familien in aller Regel ins Ausland.

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