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Voraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst

08.02.2023 - Artikel

Das Anforderungsprofil im höheren Auswärtigen Dienst und Voraussetzungen für eine Bewerbung.

Im höheren Auswärtigen Dienst erwarten Sie interessante Perspektiven. Sie meistern anspruchsvolle Aufgaben aus dem breiten Aufgabenfeld der deutschen Außen- und Europapolitik, arbeiten mit interessanten Menschen zusammen und lernen nebenbei die Welt kennen. Als Teil des Auswärtigen Amts gestalten Sie deutsche Außenpolitik aktiv mit.

Die Erwartungen sind hoch: Erfolgreiche Bewerber*innen bringen hervorragende intellektuelle Qualifikationen, überdurchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse, ausgeprägte soziale und interkulturelle Kompetenz und eine robuste Verfassung mit. Sie sind weltoffen, politisch denkend und haben Freude daran, Deutschland in der Welt zu vertreten.

Darüber hinaus müssen die Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss ein Hochschulstudium mindestens mit einem Master oder gleichwertigem Abschluss abgeschlossen sein.
  • Sie müssen Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sein (der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit neben der deutschen stellt in der Regel jedoch kein Hindernis dar).
  • Es müssen mindestens sehr gute Kenntnisse in Englisch (vergleichbar Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und in Französisch oder einer der folgenden Fremdsprachen: Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch (jeweils entsprechend dem Niveau B2/C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachgewiesen werden.

    Bitte beachten Sie: Grundlagenkenntnisse in Französisch sind zwar Einstellungsvoraussetzung, nicht aber Voraussetzung für eine Bewerbung.
    Für den Fall, dass Sie Ihr Auswahlverfahren mit einer der anderen genannten Zweitsprachen mit Erfolg abschließen, müssen Sie vor Ihrer Einstellung noch einen Französisch-Grundlagentest absolvieren.
  • Sie müssen über überdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit und ausgeprägtes politisches Verständnis verfügen.
  • Sie benötigen eine widerstandsfähige Gesundheit und müssen Ihre gesundheitliche Eignung („Tropentauglichkeit“) durch eine ärztliche Untersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts feststellen lassen.
  • Sie müssen sich nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens und vor Beginn des Vorbereitungsdienstes einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterziehen. Diese schließt ggf. auch Ihre*n Partner*in mit ein. Den Text des SÜG finden Sie hier.
  • Es muss Ihre Bereitschaft zur Dienstleistung sowohl im Auswärtigen Amt in Berlin und Bonn, als auch an jeder anderen deutschen Auslandsvertretung („uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft“) gegeben sein.

Das Auswärtige Amt wirbt um Bewerber*innen aller Studienrichtungen und Berufserfahrungen. Besonderer Bedarf besteht an Volljurist*innen und Volkswirt*innen.

Das Auswärtige Amt hat daneben auch Interesse an Bewerber*innen mit den für die Außenpolitik relevanten Sprachkenntnissen und Kenntnissen über andere Kulturen.

Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Die Vielfalt unserer Gesellschaft soll sich auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln.

Das Auswärtige Amt möchte den Anteil von Frauen in den Bereichen erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Frauen werden daher ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Qualifikation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.

Das Auswärtige Amt berücksichtigt schwerbehinderte Bewerber*innen bei gleicher Eignung vorrangig und verweist auf die gesetzlichen Vorgaben des SGB IX. Wichtige ergänzende Erläuterungen zum Anforderungsprofil finden Sie hier.

Lebenslange Flexibilität

Vielleicht wird Ihr Dienstort einmal New York, Rio oder Tokio sein. Aber Sie müssen auch damit rechnen, in ein Krisengebiet oder an einen Dienstort entsandt zu werden, der Ihnen aufgrund schwieriger Lebens- und Arbeitsbedingungen zunächst weniger attraktiv erscheint. Der ständige Postenwechsel stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiter*innen und ihre Angehörigen.

Wägen Sie die Vor- und Nachteile für sich und Ihre Familie sorgfältig gegeneinander ab. Der Auswärtige Dienst ist darauf angewiesen, dass seine Beschäftigten und deren Familienangehörige ohne Vorbehalt den das gesamte Berufsleben bestimmenden Wechsel unterschiedlichster Posten akzeptieren.

Das Auswärtige Amt ist zwar bemüht, den dienstlichen Neigungen und persönlichen Wünschen sowie den beruflichen und schulischen Belangen der Familienangehörigen entgegenzukommen; vorrangiges Ziel jeder Versetzungsplanung ist jedoch die bestmögliche Arbeitsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes.

Bei der Entscheidung, im Auswärtigen Dienst zu arbeiten, handelt es sich daher um eine Berufs- und Lebensentscheidung. Diese Entscheidung muss von den Familien der Beschäftigten mitgetragen werden.

Deshalb: Nehmen Sie sich die Zeit und schauen Sie sich die verschiedenen Beiträge auf dieser Webseite in aller Ruhe an.

Wenn Sie nach der Lektüre noch Fragen haben, stehen die Kolleg*innen des Ausbildungsteams zur Ihrer Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Bevor Sie sich bewerben ...

...nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten und beantworten die Fragen in der folgenden Selbsteinschätzung. Der Fragebogen kann Ihnen bei der Entscheidung behilflich sein, ob der höhere Auswärtige Dienst für Sie das Richtige ist.

Das Ergebnis ist nur für Sie bestimmt und wird nicht erfasst.

Selbsteinschätzung - bitte vor Bewerbung durchführen PDF / 16 KB

Noch Fragen?!

Eine Übersicht von Antworten auf Fragen, die von Bewerber*innen häufig zum höheren Auswärtigen Dienst gestellt werden, finden Sie hier:

Fragen und Antworten

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