Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Bewerbung und Auswahlverfahren für den höheren Auswärtigen Dienst

07.02.2023 - Artikel

Hinweise zum Auswahlverfahren

Auswahlverfahren: Aktuelles und Termine

Für den Einstellungstermin im Juli 2023 sucht das Auswärtige Amt 50 - 80 Attaché(e)s als Beamt*innen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst. Bewerbungen werden in der bis zum 25.07.2022, 13:00 Uhr MESZ ausschließlich über die Online-Bewerbungsmaske entgegen genommen.

Für das Auswahlverfahren 2022/2023 sind die folgenden Termine vorgesehen (Änderungen vorbehalten):

  • Bewerbungszeitraum: 04.07. bis 25.07.2022
  • Schriftliches Verfahren: 06. und 19.09.2022
  • Mündliches Verfahren voraussichtlich: 17.11. bis 15.12.2022 und 11. bis 31.01.2023
  • Geplanter Einstellungstermin: 03.07.2023

Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens wird komplett digital in zwei Teilen und an zwei verschiedenen Tagen durchgeführt.

Im ersten Teil prüfen wir Ihre Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache. Französisch kann hier durch Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch ersetzt werden. Ebenso interessieren uns Ihre Kenntnisse in Völker-, Europa- und Staatsrecht, Wirtschaft sowie Geschichte und Politik.

Diejenigen Bewerber*innen, die alle Abschnitte bestehen und in der Rangfolge der erzielten Ergebnisse am besten abschneiden, werden zum zweiten Termin eingeladen.

Im zweiten Teil bitten wir Sie, eine Position zu einem außenpolitisch, europapolitisch oder außenwirtschaftspolitisch relevanten Thema schriftlich darzustellen und argumentativ zu unterlegen.

Einen psychologischen Eignungstest führen wir in diesem Jahr nicht durch.

Diejenigen Bewerber*innen, die nach Auswertung aller schriftlichen Abschnitte aufgrund der Rangfolge der erzielten Ergebnisse in die engere Wahl kommen, werden vom Auswahlausschuss zum mündlichen Teil des Verfahrens eingeladen.

Hinweise zum schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens für den höheren Auswärtigen Dienst

Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens

Auch der mündliche Teil des Auswahlverfahrens wird in zwei Teilen durchgeführt.

Der erste Teil besteht aus einem Kurzinterview (10 Minuten) vor dem Auswahlausschuss und einem Rollenspiel und findet digital (per Webex) statt.

Diejenigen Bewerber*innen, die in der Rangfolge der erzielten Ergebnisse am besten abschneiden, werden zum zweiten Termin eingeladen.

Der zweite Teil ist – so die Pandemie-Entwicklung es zulässt – in Präsenz geplant und setzt sich zusammen aus einem Interview mit dem Auswahlausschuss, einem Einzelgespräch mit dem psychologischen Fachpersonal, die den Ausschuss beraten, und einem Plädoyer von etwa fünf Minuten.

In den Interviews verschafft sich der Ausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von der Motivation für Ihre Bewerbung. Auch Fragen zum politischen Verständnis werden regelmäßig gestellt.

Im Rollenspiel versetzen wir Sie in eine Situation aus dem Berufsleben im höheren Auswärtigen Dienst. Sie führen ein 10minütiges Gespräch vor dem Ausschuss. Das Plädoyer, für dessen Vorbereitung Ihnen 30 Minuten zur Verfügung stehen, halten Sie in möglichst freier Rede. Es werden außenpolitisch, europapolitisch oder außenwirtschaftspolitisch relevante Themen zur Wahl gestellt. Im Anschluss an den Vortrag stellt der Auswahlausschuss Ihnen einige Rückfragen zum gewählten Thema.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im mündlichen Teil des Auswahlverfahrens für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Benachrichtigung.

Diese steht noch unter dem Vorbehalt, dass auch die Gesundheitsuntersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts und die Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem positiven Ergebnis führen. Was unter „gesundheitlicher Eignung“ zu verstehen ist, haben wir für Sie in der Rubrik „Fragen und Antworten“ ausführlich erläutert.

Wegbeschreibung zur Akademie Auswärtiger Dienst PDF / 378 KB

Wegbeschreibung zur Avenue Jean Mermoz

Informationen für schwerbehinderte Bewerber*innen

Das Auswärtige Amt berücksichtigt die besondere Situation schwerbehinderter Bewerber*innen. Von ihnen wird bei der Einstellung nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Uneingeschränkte gesundheitliche Einsetzbarkeit an allen Dienstorten wird von ihnen nicht gefordert. Vielmehr genügt je nach Art der Behinderung Einsetzbarkeit in gemäßigten Klimazonen oder an Dienstorten mit ausreichender ärztlicher Versorgung. Hinsichtlich der sonstigen Eignung, insbesondere der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gilt uneingeschränkt das Leistungsprinzip im Wettbewerb mit anderen, nichtbehinderten Bewerber*innen.

Schwerbehinderte Bewerber*innen lädt das Auswärtige Amt gemäß § 165 SGB IX zum mündlichen Teil des Verfahrens ein, wenn sich nicht ihre offensichtliche Nichteignung für den höheren Dienst erwiesen hat. Die Messinstrumente des Auswärtigen Amts für die gemäß Stellenausschreibung geforderten Kriterien „überdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit“ und „gute Sprachkenntnisse“ sind die Kenntnistests (Fachprüfungen in den Bereichen Völker-, Europa- und Staatsrecht, Wirtschaft, Geschichte und Politik) sowie zwei Sprachtests. Offensichtliche Nichteignung gemäß § 165 SGB IX liegt dann vor, wenn in den Kenntnistests oder in einem der beiden Sprachtests kein besseres Ergebnis als „ungenügend“ oder in der politischen Analyse kein besseres Ergebnis als „mangelhaft “erzielt wird.

Zur Klärung weiterer Einzelfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Akademie Auswärtiger Dienst telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung, Kontaktdaten finden Sie nachstehend.

Weitere Informationen

Die Muster aus vergangenen Jahren sollen Ihnen Hinweise geben, wie Sie sich anhand der angegebenen Fachliteratur am besten vorbereiten können. Mehr

Verwandte Inhalte

Wenn Sie noch Fragen haben:

Wenn Sie noch Fragen haben: Sonja Rogoll de Lazo

030 5000 1145

Nachricht schreiben
nach oben