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50 Jahre UN-Menschenrechtspakte

07.10.2016 - Artikel

Außenminister Steinmeier hat aus diesem Anlass am 07.10. zu einer Konferenz eingeladen und den UN-Hochkommissar für Menschenrechte empfangen.

Ein Meilenstein im internationalen Recht - Vor 50 Jahren wurden die ersten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsabkommen verabschiedet. Außenminister Steinmeier hat aus diesem Anlass am 07.10. zu einer Konferenz eingeladen und den UN-Hochkommissar für Menschenrechte empfangen.

Außenminister Steinmeier bei seiner Festrede
Außenminister Steinmeier bei seiner Festrede© AA

„Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Nicht überall, aber viel zu oft und an viel zu vielen Orten dieser Welt“, stellte Außenminister Steinmeier gleich zu Beginn in seiner Rede klar. Für Feierstimmung anlässlich des Menschenrechts-Jubiläums gebe die krisengeschüttelte Welt von heute leider wenig Anlass, so Steinmeier. Umso wichtiger sei es, sich immer wieder der universellen Aufgabe zu vergewissern, sich weltweit für die Menschenrechte stark zu machen. Kurz vor seiner Rede hatte sich Steinmeier intensiv mit dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte Zeid Ra’ad al Hussein über die Lage in Syrien beraten. Mit ihrer Teilnahme an der Konferenz setzten beide ein Zeichen für das völkerrechtliche Fundament, das dem Einsatz für die Menschenrechte zu Grunde liegt.

Zeichen für Völkerrecht und Menschenrechte

Im Dezember 1966, mitten im kalten Krieg, stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York über das Ergebnis von 16 Jahren hartnäckiger Verhandlungen ab. In den Zeiten der Ost-West-Konfrontation war unermüdliche Arbeit nötig gewesen, um eine der Wohl wichtigsten Fragen für die Menschen rund um den Globus zu beantworten. Wie können die elementaren Rechte, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zustehen geschützt werden? Und welche Rechte sind es, die als universelle, unveräußerliche und unteilbare Menschenrechte festgeschrieben werden können?

Außenminister Steinmeier mit dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte Zeid Ra'ad al Hussein
Außenminister Steinmeier mit dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte Zeid Ra'ad al Hussein© AA

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beantwortete die Frage mit zwei völkerrechtlichen Verträgen: Dem internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte („Sozialpakt“) und dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte („Zivilpakt“). Der Sozialpakt garantiert vor allem Rechte, die der Einzelne gegenüber der Gemeinschaft einfordern kann, wie zum Beispiel das Recht auf soziale Sicherheit, Bildung, Arbeit und bestmögliche gesundheitliche Versorgung. Der Zivilpakt dagegen schützt die Abwehrrechte des Einzelnen vor Eingriffen in seine Freiheit und Würde. Dort sind beispielsweise das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und Sklaverei, die Religions- und die Meinungsfreiheit festgeschrieben.

Zivilisatorischer Fortschritt

Die 168 Staaten, die die Verträge bis heute ratifiziert haben, verpflichten sich, Ihren Bürgern die festgeschriebenen Rechte zu gewährleisten und müssen dies in regelmäßigen Berichten nachweisen. 114 Staaten haben außerdem ein Zusatzprotokoll unterzeichnet, dass es Bürgern ermöglicht, eine Verletzung ihrer Rechte direkt vor dem UN-Menschenrechtsausschuss geltend zu machen.

Die Einvernehmliche Verabschiedung der beiden UN-Pakte war ein großer zivilisatorischer Fortschritt – darüber waren sich die Diskussionsteilnehmer auf der Konferenz im Auswärtigen Amt einig. Eine weltweite Errungenschaft, die für Deutschland nicht verhandelbar ist, wie Außenminister Steinmeier klarstellte. „Wenn wir eine friedlichere und gerechtere Welt gestalten wollen, dann müssen wir die Achtung der Menschenrechte in den Mittelpunkt rücken“, so Steinmeier.

Zum Weiterlesen

Rede von Außenminister Steinmeier zum 50 Jahren Menschenrechtspakt

Deutsche Menschenrechtspolitik

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