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Covid-19-Reisewarnung für Länder außerhalb EU / Schengen verlängert – was das bedeutet

Grafik: Reise- und Sicherheitshinweisen anlässlich von Covid-19

Grafik zu Reisewarnungen und Reise- und Sicherheitshinweisen anlässlich Covid-19, © colourbox.de

12.06.2020 - Artikel

Die weltweite Reisewarnung wurde zum 15. Juni für die meisten EU-Mitgliedsstaaten, den Schengen-Raum und Großbritannien aufgehoben. Für andere Länder gilt sie vorerst bis einschließlich 31. August 2020. Was das für Reisende bedeutet.

Covid-19-Reisewarnung gilt bis 31. August fort

Die am 17. März ausgesprochene weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt für die meisten Länder vorerst bis zum 31. August weiter. Sie wurde nur für EU-Mitgliedsstaaten, den Schengen-Raum und Großbritannien ab dem 15. Juni weitgehend aufgehoben.

Reisewarnung, Reiseverbot, Reisebeschränkungen und Quarantänen

Eine Reisewarnung ist ein dringender Appell, entsprechende Reisen soweit wie möglich zu vermeiden. Sie stellt aber kein Verbot dar. Letztlich steht es Reisenden frei, selbstständig über ihre Reisen zu entscheiden – wohlwissend, dass Reisewarnungen nicht leichtfertig ausgesprochen werden.

Reisewarnungen sind keine Reiseverbote und Reisehinweise sind keine Reiseeinladung. –Außenminister Heiko Maas

Die Reisewarnung bezieht sich dabei auf Reisen von Deutschland ins Ausland. Beschränkungen bei der Einreise nach Deutschland sind hiervon nicht umfasst. Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen bei der Einreise nach Deutschland werden vom Bundesinnenministerium angeordnet von der Bundespolizei kontrolliert. Dies geschah anlässlich der Ausbreitung von Covid-19 auf Basis von entsprechenden EU-Empfehlungen.

Auch Quarantänevorschriften bestehen unabhängig von einer Reisewarnung. Quarantänevorschriften in Deutschland werden von den Bundesländern erlassen und hängen regelmäßig von der Pandemieentwicklung in dem Reiseland ab. Reisende sollten sich hierüber vor einer Reise bei den Behörden ihres Bundeslandes erkundigen. Auskunft zu den Quarantänevorschriften im Ausland finden Reisende in den Reise- und Sicherheitshinweisen oder den Vertretungen des Reiselandes in Deutschland.

Reisen in europäische Länder

Ab dem 15. Juni gilt voraussichtlich KEINE Reisewarnung mehr für:

  • Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern
  • Schengen-assoziierte Staaten:
    Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island
  • und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Das bedeutet nicht, dass jede Reise ohne Einschränkungen möglich ist. Einzelne Länder können weiterhin Einreisen beschränken oder eine Quarantäne bei Einreise vorsehen. Für Finnland, Norwegen, Schweden und Spanien verzögert sich aus diesen Gründen die Aufhebung der Reisewarnung. Von Reisen nach Großbritannien, Irland und Malta wird abgeraten. Auch darüber hinaus sollten Reisende besondere Vorsicht walten lassen und sich vorab über die Reise- und Sicherheitshinweise über die Situation in ihrem Reiseland zu informieren. Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Reise entscheiden Reisende nach wie vor selbst.

Überschreitet in einem Land die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tagen zusammengenommen die Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern, kann eine Reisewarnung auch wieder ausgesprochen werden.

Neben der Situation im Gastland sollten Reisende auch die Vorschriften zu deutschen Reisebeschränkungen beim der Bundesinnenministerium oder der Bundespolizei sowie zu möglichen Quarantänevorschriften Ihres Bundeslandes bei Rückkehr informieren. Auch sollten Reisende besonders auf einen gültigen Krankenversicherungsschutz während der der Reise achten. Übliche Reisevorbereitungen wie die Gültigkeit und Notwendigkeit des Reisepasses oder Personalausweises werden hierdurch natürlich nicht abgelöst.

Reisen in andere Länder und mögliche vorzeitige Aufhebungen

Für Reisen in andere Länder gilt die bislang weltweite Reisewarnung fort- vorerst bis einschließlich 31. August. Eine vorzeitige Aufhebung für einzelne Länder ist aber möglich. Voraussetzungen hierfür sind eine positive Pandemieentwicklung, ein stabiles Gesundheitssystem, stimmige Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten. Wenn eine solche Aufhebung möglich ist, wird die Reisewarnung entsprechend angepasst.

Wir werden die Reisewarnung auch vor September immer wieder auf den Prüfstand stellen, immer mit der Sicherheit der Reisenden als zentralem Kriterium. Dort - und nur dort - wo das Gesamtpaket aus positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten das zulässt, können wir möglicherweise schon früher von einer Reisewarnung zu Reisehinweisen zurückkehren. – Außenminister Heiko Maas

Wortlaut der weltweiten Reisewarnung

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