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Aktuelle Reisewarnungen
Reisewarnungen und Teilreisewarnungen
- Afghanistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Armenien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Belarus: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Benin: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Côte d'Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Haiti: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Irak: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Iran: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Palästinensische Gebiete - Gazastreifen) (Reisewarnung)
- Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Libyen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Niger: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Philippinen: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Somalia: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Südsudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
- Togo: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Ukraine: Reisewarnung/Ausreiseaufforderung (Reisewarnung)
- Venezuela: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Zentralafrikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Was sind Reise- und Sicherheitshinweise?
Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig aktualisiert.
Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft.
Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder eine Region zu unterlassen. Sie werden in der Regel dann ausgesprochen, wenn allen Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Deutsche, die sich in diesem Land aufhalten, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt dem Auswärtigen Amt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Ausländische Gesetze und Rechtsvorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt davon Kenntnis erhält. Rechtsverbindliche Auskünfte, insbesondere auch zu Einreisebestimmungen, kann nur die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes erteilen. Um sicher zu gehen, sollten Sie sich vor Reiseantritt bei diesen Stellen informieren.
Das Auswärtige Amt rät Ihnen dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen bzw. Reisewarnungen enthaltenen Empfehlungen zu beachten. Bitte prüfen Sie diese, insbesondere bei längeren Aufenthalten, regelmäßig auf Aktualisierungen. Sie sollten bei Auslandsreisen immer einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abschließen. Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretungen werden Ihnen entsprechend den Vorschriften des Konsulargesetzes in Rechnung gestellt. Achtung: In Ländern oder Regionen, für die eine Reisewarnung besteht, kann das Auswärtige Amt in der Regel keine direkte konsularische Hilfe für deutsche Staatsangehörige leisten.
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