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Ausbildung und Karriere

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Das Auswärtige Amt bildet seinen Nachwuchs im mittleren, gehobenen und höheren Dienst selbst aus. Die Plätze werden in jährlichen Auswahlverfahren vergeben.

Studieren in Europa, Wohnen in Amerika, mit Diplomat*innen aus der Mongolei in Australien diskutieren – und das alles an einem Tag: In der Akademie Auswärtiger Dienst, deren Seminar- und Unterkunftsgebäude die Namen der Kontinente tragen, ist dies möglich. Das Auswärtige Amt bildet seinen Nachwuchs im mittleren, gehobenen und höheren Dienst selbst aus. Die Plätze werden in jährlichen Auswahlverfahren vergeben.

Einstellungsvoraussetzungen für alle drei Laufbahnen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, gesundheitliche Eignung („Tropentauglichkeit“), Zustimmung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung und die weltweite Versetzungsbereitschaft.

Alle Angehörigen des Auswärtigen Dienstes können an den weltweit über 230 deutschen Auslandsvertretungen und im Auswärtigen Amt in Berlin eingesetzt und mit jeder Aufgabe ihrer Laufbahn betraut werden (Generalistenprinzip). Alle drei bis vier Jahre wechselt der Einsatzort und das Fachgebiet (Rotation) – New York, Rio, Togo eben. Oder doch lieber Nouakchott? Für alle Laufbahnen suchen wir weltoffene, flexible Menschen mit hoher sozialer und interkultureller Kompetenz und bleibender Neugier auf fremde Länder und Kulturen.

Die Bildungsvoraussetzungen und Tätigkeiten unterscheiden sich je nach Laufbahn:

Im mittleren Dienst arbeitet man z.B. als Zahlstellenverwalter*in, zuständig für die Kassen- und Buchführung an einer Botschaft oder einem Generalkonsulat, als Bürosachbearbeiter*in an einer Pass- und Visastelle oder in der Verwaltung, als Registrator*in (zuständig für die Akten- und Schriftgutverwaltung und das Informationsmanagement) und als IT-Betreuer*in. Spezifische Voraussetzungen sind Mittlere Reife oder ein vergleichbarer Abschluss und gute Kenntnisse in Englisch.

Im gehobenen Dienst ist man Sachbearbeiter*in im Rechts- und Konsularbereich, in der inneren Verwaltung (Personalwesen, Budgetverantwortung), in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll, Politik und Entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Spitzenpositionen sind Leiter*in des Rechts- und Konsularreferats oder der inneren Verwaltung einer deutschen Auslandsvertretung. Spezifische Voraussetzungen sind Hochschul- oder Fachhochschulreife und gute Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Amtssprache der Vereinten Nationen (Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch oder Chinesisch). Wer im Auswahlverfahren Französisch durch eine andere der genannten Sprachen ersetzt hat, muss vor Ausbildungsbeginn zusätzlich Grundwissen in Französisch nachweisen.

Im höheren Dienst arbeitet man als Referent*in an einer Auslandsvertretung oder in der Zentrale in Berlin in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Presse- und Öffentlichkeits-arbeit, Rechts- und Konsularwesen. Man wirkt mit bei der praktischen Ausgestaltung der deutschen Außenpolitik, erfüllt Leitungsaufgaben und trägt Personalverantwortung. Spitzenämter im Ausland sind Botschafter*in oder Generalkonsul*in, in der Zentrale: Referats- oder Abteilungsleiter*in. Spezifische Voraussetzungen sind ein mindestens mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium und sehr gute Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Amtssprache der Vereinten Nationen (Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch oder Chinesisch). Wer im Auswahlverfahren Französisch durch eine andere der genannten Sprachen ersetzt hat, muss vor Ausbildungsbeginn zusätzlich Grundwissen in Französisch nachweisen.

Fremdsprachenassistent*innen sind zuständig für das Büro- und Sekretariatsmanagement, Reise- und Terminplanung, IT-Betreuung, einfache Übersetzungen sowie protokollarische Tätigkeiten. Mündliche und schriftliche Kommunikation, in Deutsch und in einer oder mehreren Fremdsprachen, gehören zum Berufsbild. Daher sind sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse sowie sehr gute Kenntnisse einer weiteren, dienstlich benötigten Fremdsprache (Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Arabisch oder Chinesisch) Einstellungsvoraussetzungen. Bewerben können sich Staatsangehörige jedes EU-Mitgliedsstaates, die mindestens über die Mittlere Reife verfügen. Vorzugsweise sollte man eine Ausbildung zum/zur Europasekretär*in (oder vergleichbarer Abschluss) absolviert und einschlägige Berufserfahrung gesammelt haben.

Ausführliche Informationen und aktuelle Hinweise – zu Vortragsveranstaltungen, laufenden Bewerbungsverfahren etc. – gibt es auf www.diplo.de/Ausbildung-Karriere.

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