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Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung
Hier finden Sie Informationen über die Visabestimmungen, eine Staatenliste zur Visumpflicht bei Einreise nach Deutschland sowie Antragsformulare zum Download. Auch die Bestimmungen des Schengener Übereinkommens und seine Entstehung werden hier erklärt.
- Visumpflicht - Wer benötigt ein Visum?
- Zuständigkeit zur Visumerteilung - Wo beantrage ich das Visum?
- Arten von Visa - Welches Visum benötige ich?
- Visumgebühren - Was kostet die Beantragung des Visums?
- Bearbeitungsdauer - Wie lange dauert das Visumverfahren?
- Antragsverfahren - Wie gehe ich vor?
- Rechtsvorschriften zur Visumerteilung (Auswahl)
- Weitere Informationen
Visumpflicht - Wer benötigt ein Visum?
Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum.
Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten, sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft mit der Visa-VO die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.
Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie hier überpüfen:
Staatenliste zur Visumpflicht
Zuständigkeit zur Visumerteilung - Wo beantrage ich das Visum?
Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland.
Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz haben. Eine Übersicht über die Auslandsvertretungen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass sachlich die Auslandsvertretung desjenigen Schengen-Staates zuständig ist, in dessen Hoheitsgebiet Ihr alleiniges oder hauptsächliches Reiseziel liegt. Bei einer deutschen Auslandsvertretung können Sie Ihren Visumantrag also vor allem dann stellen, wenn Sie nach Deutschland reisen wollen.
Die Zentrale des Auswärtigen Amts wird bei der Entscheidung über einzelne Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst.
Arten von Visa - Welches Visum benötige ich?
Welches Visum Sie beantragen müssen, hängt vom Reisezweck und von der geplanten Dauer des Aufenthalts ab.
Grundsätzlich beantragen Sie für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen ein Schengen-Visum.
Für längerfristige Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum.
Visumgebühren - Was kostet die Beantragung des Visums?
Die Bearbeitungsgebühr beträgt für Schengen-Visa grundsätzlich 80 Euro, für nationale Visa (zum längerfristigen Aufenthalt) 75 Euro.
Ausnahmen sind möglich, siehe hierzu unser Gebühren-Merkblatt:
Bearbeitungsdauer - Wie lange dauert das Visumverfahren?
Schengen-Visa
Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen bis zu 14 Arbeitstage, um über einen Antrag für ein Schengen-Visum zu entscheiden. Während der Hauptreisezeiten können Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann. Sie können das Schengen-Visum bis zu sechs Monate und in der Regel maximal 15 Tage vor der geplanten Reise beantragen, den Termin können Sie aber auch schon davor vereinbaren.
Nationale Visa
Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt berechtigt, müssen Sie je nach Aufenthaltszweck mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen.
Antragsverfahren - Wie gehe ich vor?
Schengen-Visa
Den Visumantrag reichen Sie grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung oder beim zuständigen Antragsannahmezentrum an Ihrem Wohnort ein. Wenn Sie in den letzten 59 Monaten bereits Fingerabdrücke für die Beantragung eines Schengen-Visums abgegeben haben, müssen Sie ggf. nicht erneut persönlich erscheinen.
Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn auf über die Voraussetzungen und die bei Beantragung des Visums vorzulegenden Unterlagen informieren.
Das Visumantragsformular für ein Schengen-Visum können Sie online ausfüllen. Bitte bringen Sie dann den Ausdruck mit zur Antragstellung.
Alternativ erhalten Sie das Formular bei Antragstellung kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung (in der ortsüblichen Sprachfassung). Eine deutsch-englische Fassung finden Sie hier. Bitte nutzen Sie die Sprachfassung, die von der Auslandsvertretung, bei der Sie den Antrag stellen, verwendet wird. Antragsformulare können Sie auch kostenlos von der Internetseite der zuständigen Auslandsvertretung herunterladen.
Nationale Visa
Den Visumantrag reichen Sie grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung oder beim zuständigen Antragsannahmezentrum an Ihrem Wohnort ein.
Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn auf über die Voraussetzungen und die bei Beantragung des Visums vorzulegenden Unterlagen informieren.
Das Formular erhalten Sie bei Antragstellung kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung (in der ortsüblichen Sprachfassung). Die hier abrufbaren Formulare (s. unten) können Sie ebenfalls verwenden, bitte nutzen Sie dann die Sprachfassung, die von der Auslandsvertretung, bei der Sie den Antrag stellen, verwendet wird. Antragsformulare können Sie auch kostenlos von der Internetseite der zuständigen Auslandsvertretung herunterladen.
Rechtsvorschriften zur Visumerteilung (Auswahl)
- Schengener Durchführungsübereinkommen PDF / 174 KB
(Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen) - Schengener Grenzkodex Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15.03.2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen
Aufenthaltsgesetz vom 30. Juli 2004, (BGBl. I, Nr. 41, S.1952)
Aufenthaltsverordnung (AufenthV) vom 25. November 2004 (BGBl. I, Nr. 62, S. 2945)
Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern vom 30. Juli 2004 (FreizügigkeitsG/EU) (BGBl. I, Nr. 41, S.1986)
Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
(Beschäftigungsverordnung – BeschV) vom 22. November 2004 (BGBl. I, Nr. 62, S. 2937)„D-Visum-Verordnung“
VERORDNUNG (EU) Nr. 265/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. März 2010 zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt- Visumhandbuch PDF / 10 MB Zusammenstellung der Erlasslage im Auswärtigen Amt zur Visumvergabe mit den wesentlichen Weisungen und Erläuterungen zur Anwendung der Vorschriften des nationalen und europäischen Visumrechts durch die deutschen Auslandvertretungen
Die genannten Bundesgesetzblätter können beim Verlag des Bundesgesetzblattes, Postfach 13 20, 53003 Bonn oder unter www.bgbl.de, die Gemeinsamen Ministerialblätter können durch den Carl Heymanns Verlag KG, Gereonstraße 18-32, 50670 Köln, oder durch den Buchhandel bezogen werden. Das Amtsblatt der Europäischen Union ist beim Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2, rue Mercier, L-2985 Luxembourg, erhältlich. Diese sind auch über EUR-Lex abrufbar.
Weitere Informationen

Welches Visum brauche ich für Deutschland?
Ich möchte nach Deutschland reisen, um dort meinen Urlaub zu verbringen, eine Messe zu besuchen, zu studieren, zu arbeiten oder zu meiner Familie nachzuziehen.
Welches Visum muss ich beantragen?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Familienzusammenführung zu in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen:
Wir haben für Sie einen Katalog der häufigsten Bürgeranfragen zusammengestellt. Hier finden Sie u.a. Antworten auf oft gestellte Fragen zum Thema
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Antragsformular für nationales Visum (deutsch-englisch) PDF / 485 KB / nicht barrierefrei
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Antragsformular für nationales Visum (deutsch-arabisch) PDF / 680 KB / nicht barrierefrei
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Antragsformular für nationales Visum (deutsch-türkisch) PDF / 499 KB / nicht barrierefrei
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Antragsformular für nationales Visum (deutsch-chinesisch) PDF / 552 KB / nicht barrierefrei
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Antragsformular für nationales Visum (deutsch-russisch) PDF / 641 KB / nicht barrierefrei
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Antragsformular für nationales Visum (deutsch-spanisch) PDF / 539 KB / nicht barrierefrei
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Antragsformular für nationales Visum (deutsch-französisch) PDF / 492 KB / nicht barrierefrei
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Antragsformular für nationales Visum (deutsch-portugiesisch) PDF / 508 KB / nicht barrierefrei