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EU und Japan setzen starkes Zeichen für freien und fairen Handel

01.02.2019 - Artikel

EU-Freihandelsabkommen mit Japan in Kraft: Ein gemeinsamer Wirtschafts- und Werteraum für über 600 Millionen Menschen

Am heutigen Freitag (01.02.) tritt das EU-Freihandelsabkommen mit Japan in Kraft: Ein gemeinsamer Wirtschafts- und Werteraum für über 600 Millionen Menschen

Es ist das bisher größte Freihandelsabkommen in der Geschichte der Europäischen Union: Durch die heute in Kraft tretende Vereinbarung mit Japan entsteht für über 600 Millionen Menschen ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, in dem mehr als ein Viertel des globalen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet wird.

Die Vereinbarung mit dem Wertepartner Japan zeigt, wie der Abbau von Handelsbarrieren mit hohen Nachhaltigkeitsstandards Hand in Hand gehen kann. Japan und die EU versichern sich gegenseitig die vorgegebenen Regelungen der Internationalen Arbeitsorganisation zum Arbeitsschutz einzuhalten. Auf der Grundlage starker Schutzgarantien werden auch der Datentransfer, der digitale Handel und der Austausch von Dienstleistungen wesentlich erleichtert.

Neben weitreichenden Verbesserungen für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt das Abkommen den regelbasierten, fairen und freien Handel insgesamt.

EU-Ratspräsident Donald Tusk, der japanische Ministerpräsident Shinzō Abe und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (v.l.) bei der Unterzeichnung des Economic Partnership Agreement in Tokio.
EU-Ratspräsident Donald Tusk, der japanische Ministerpräsident Shinzō Abe und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (v.l.) bei der Unterzeichnung des Economic Partnership Agreement in Tokio.© Jiji Press

Freiheit für Waren und Dienstleistungen, mehr Engagement für Klimaschutz

Das Abkommen erleichtert nicht nur den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Investitionen zwischen Japan und der EU. Es sieht ebenso Regeln für fairen Wettbewerb, Schutz geistigen Eigentums sowie Arbeitsstandards und Umweltschutz vor. So ist es etwa das erste Freihandelsabkommen, indem sich die Vertragspartner gegenseitig zusichern, die Vorgaben Pariser Klimaabkommens umzusetzen.

Gleiche Standards erleichtern Handel und schützen Konsumenten

Wesentliche Erfolge konnten auch bei sogenannten nicht-tarifären Handelsbarrieren erzielt werden. Unterschiedliche technische Vorschriften und Normen haben in der Vergangenheit EU-Exporte in manchen Bereichen um bis zu 30% verteuert.

Die EU und Japan haben sich nun in einer Vielzahl von Bereichen auf die Anerkennung internationaler Normen und Standards geeinigt sowie auf Mechanismen, um solche Handelsbarrieren künftig zu vermeiden. So können beispielsweise Kraftfahrzeuge, Arzneimittel und Medizintechnik künftig leichter exportiert werden. Dabei bleibt das Recht beider Seiten bewahrt, auch in Zukunft Regulierungen vorzunehmen.

Über das Abkommen hatten die EU und Japan fast fünf Jahre lang intensiv verhandelt. Im Dezember 2018 hat das EU-Parlament die Vereinbarung mit großer Mehrheit ratifiziert.

Links zum Weiterlesen:

Text des Freihandelsabkommens (englisch)

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