Ich benötige eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde/Sterbeurkunde/Heiratsurkunde) bzw. ein notarielles/gerichtliches Dokument aus dem Ausland. Wie kann ich diese beschaffen?
Informationen zu den Möglichkeiten der Beschaffung von Urkunden, notariellen und gerichtlichen Dokumenten etc. aus dem Ausland erhalten Sie über die Webseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Falls die zuständige Auslandsvertretung diese Informationen ausnahmsweise nicht online anbietet oder für den Fall, dass Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte direkten Kontakt zur zuständigen deutschen Auslandsvertretung auf.
Die Beschaffung von Dokumenten in Zusammenhang mit genealogischen Nachforschungen gehört nicht zu den Aufgaben der deutschen Auslandsvertretungen. Hinweise und Hilfestellung kann möglicherweise die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände e.V. geben.
Bitte beachten Sie, dass die Beschaffung von Urkunden, notariellen und gerichtlichen Dokumenten etc. durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung nur dann erfolgt, wenn diese nicht auf zumutbare Weise durch Sie selbst oder durch einen privaten örtlichen Dienstleister beschafft werden können und die Auslandsvertretung nach örtlichem Recht in dieser Hinsicht tätig werden darf. Zudem dürfen Urkunden bzw. sonstige Dokumente nur für deutsche Staatsangehörige beschafft werden.
Der Antragsteller muss darüber hinaus ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde bzw. des Dokumentes nachweisen und in der Lage sein, detaillierte Angaben (vollständige Namen der Beteiligten, Ort, Datum, wenn möglich Registernummer des Personenstandsfalls) zu machen.
Die Beschaffung von Personenstandsurkunden durch eine deutsche Auslandsvertretung ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Gebühren in Höhe von € 87,36 bis € 115,38 gem. Zif. I.1.2.1 der Besonderen Gebührenverordnung AA - AABGebV und Auslagen (z.B. Gebühren der örtlichen Behörden, Portokosten etc.) sind vom Antragsteller zu erstatten. Bei Beschaffung von Personenstandsurkunden in einem Drittland werden Gebühren gem. Zif. I.1.2.2 AABGebV nach Zeitaufwand berechnet.
Das Auswärtige Amt selbst verfügt nicht über Informationen zur Beschaffung von Personenstandsurkunden aus dem Ausland und kann Ihnen darüber hinaus leider auch nicht bei deren Beschaffung behilflich sein. Auch die Weiterleitung von Schreiben an die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder eine ausländische Stelle durch das Auswärtige Amt ist nicht möglich, da der amtliche Kurierweg zwischen dem Auswärtigen Amt und seinen Auslandsvertretungen ausschließlich der Beförderung der amtlichen Korrespondenz gemäß den Wiener Übereinkommen über diplomatische bzw. konsularische Beziehungen dient und Dritten nicht offen steht. Bitte versenden Sie Ihre Anfragen deshalb auf dem regulären Postweg bzw. mit einem privaten Kurierdienst.