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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Urteil gegen indonesischen Gouverneur wegen Blasphemie

09.05.2017 - Pressemitteilung

Mit Sorge habe ich das Urteil des Distriktgerichts Nord-Jakarta gegen Gouverneur Basuki Tjahaja Purnama vom 9. Mai zur Kenntnis genommen, mit dem der Angeklagte in einem Blasphemieverfahren zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Die Anwälte von Gouverneur Basuki Tjahaja Purnama, in Deutschland besser bekannt unter seinem Rufnamen Ahok, haben Berufung angekündigt.

Als das Land mit der größten muslimischen Bevölkerung weltweit, das sich zu Demokratie, religiöser Toleranz und Pluralismus bekennt, genießt die Republik Indonesien in der Bundesrepublik und weltweit hohes Ansehen. Ich rufe die Politik, die Gesellschaft und die Institutionen Indonesiens dazu auf, diese Tradition fortzusetzen. Dabei erinnere ich an die Selbstverpflichtung Indonesiens, alle Rechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte anzuerkennen und zu fördern, zu denen insbesondere die Recht auf freie Meinungsäußerung und auf freie Religionsausübung gehören.

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