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Auswärtiges Amt zur Vereinbarung über De-Eskalationszonen in Syrien

06.05.2017 - Pressemitteilung

Zur in der Nacht zum Samstag in Kraft getretenen Vereinbarung über De-Eskalationszonen in Syrien sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (06.05.):

Seit Mitternacht gilt die zwischen Russland, Iran und der Türkei getroffene Vereinbarung, die vorsieht, in Syrien De-Eskalationszonen zu schaffen.

Noch sind viele Details unklar. Wir hören auch besorgniserregende Berichte über Verstöße, die noch schwer zu verifizieren sind. Wenn es tatsächlich gelingen sollte, in den kommenden Tagen und Wochen die Kampfhandlungen in vier besonders umkämpften Teilen Syriens zu unterbinden, dann wäre das ein wichtiges Signal. Doch kann dies nur ein erster Schritt für eine effektive Waffenruhe in ganz Syrien sein.

Jede Initiative, die dazu führt, dass sich die Gewalt verringert und humanitäre Hilfe und Helfer nun endlich ungehinderten Zugang zu den notleidenden Menschen bekommen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Klar ist aber auch: Die Vereinbarung von Astana ist eine Verpflichtung. Alle Beteiligten sind jetzt umso mehr gefordert, das Ihre dazu zu tun, dass die Vereinbarung hält und eingehalten wird. Vor allem an Russland und Iran, auf deren Unterstützung das syrische Regime baut, liegt es, dazu beizutragen.

Und es braucht nun eine schnelle Rückkehr zu den innersyrischen Verhandlungen in Genf – damit das in Astana Erreichte in den Genfer Prozess unter Führung der Vereinten Nationen einfließen kann. Je enger es gelingt, beides zu verbinden, desto größer auch die Chance, dass das, wozu sich Russland, Iran und die Türkei verpflichtet haben, Bestand hat und daraus für die Menschen in Syrien echte Hoffnung erwachsen kann.

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