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FAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten
Außenminister Wadephul in der Sitzung des Krisenstabes der Bundesregierung im Auswärtigen Amt (02.03.2026) © Photothek Media Lab
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns zurzeit im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen in der Region am Häufigsten erreichen.
I. FAQ zum Aufenthalt in der Region
1.Ich bin in der Region - was soll ich tun?
- Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein, halten Sie den Eintrag aktuell, hinterlegen Sie auch Ihre telefonische Erreichbarkeit. Denken Sie insbesondere daran, das Datum Ihrer Rückreise nachzubessern.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land Ihres Aufenthalts.
- Vor Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird gewarnt: Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.
2. Kann ich aufgrund der Waffenruhe nun wieder sicher Urlaub an einem Reiseziel im Nahen und Mittleren Osten machen?
Bitte prüfen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseziel. Die Reise- und Sicherheitshinweise werden fortlaufend aktualisiert.
Für viele Staaten im Nahen und Mittleren Osten besteht weiterhin eine Reisewarnung. Diese gilt auch für Transitaufenthalte zum Weiterflug in andere Staaten.
3. Ich will ausreisen - was soll ich tun?
Bitte informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten. Gegenwärtig sind noch immer einige Lufträume geschlossen. Über wichtige neue Entwicklungen, inklusive über Ausreisemöglichkeiten, informieren wir mit Landsleutebriefen. Die Landsleutebriefe werden über ELEFAND versandt.
4. Gilt die Reisewarnung auch, wenn ich nur am Flughafen in einem Land mit Reisewarnung umsteige?
Eine Reisewarnung gilt ohne Ausnahmen für alle Reisezwecke, auch für Transitreisen.
5. Mein Flug wurde storniert, wie komme ich nach Deutschland zurück?
Bitte kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und schauen nach möglichen Ausreisealternativen. Nutzen Sie ggf. auch Flugangebote mit einem oder mehreren Umstiegen.
In Ländern mit gesperrtem Luftraum müssen Sie selbst abwägen, ob Sie Ihren Aufenthalt an einem sicheren Ort verlängern oder sich auf einen Weg über Land machen, dessen Gefahren Sie – und wir - nicht kennen.
6. Aufgrund des Konfliktes ist meine Flugverbindung gestrichen, und ich sitze in einem Land außerhalb der Konfliktregion (Thailand, Sri Lanka, Vietnam…) fest. Was kann ich tun?
- Bitte nutzen Sie bestehende kommerzielle Ausreisemöglichkeiten, sofern es diese in Ihrem Aufenthaltsland derzeit gibt. Bitte kontaktieren Sie dafür zuerst Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren sich nach möglichen Ausreisemöglichkeiten.
- Prüfen Sie darüber hinaus auch weitere kommerzielle Ausreiseoptionen anderer Anbieter, da es aufgrund der hohen Nachfrage zu Engpässen bei verschiedenen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften kommen kann. Sofern Sie keine direkten Verbindungen finden, ziehen Sie bitte auch Verbindungen, die einen oder mehrere Umstiege erfordern, in Betracht.
- Beachten Sie bitte mögliche Transitbestimmungen an Umsteigeflughäfen. Informationen hierzu und zu vielen weiteren wichtigen Aspekten finden Sie in den fortlaufend aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweisen. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Reisewarnungen ohne Ausnahmen für alle Reisezwecke gelten, auch für Transitreisen.
- Wir bitten zudem deutsche Staatsangehörige im Ausland, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, zu registrieren.
7. Mein Reiseveranstalter/meine Airline meldet sich nicht. Was kann ich tun?
Wir bitten Sie, sich direkt und unmittelbar an Ihren Reiseveranstalter / Ihre Fluggesellschaft zu wenden, auch wenn Sie es bereits in der Vergangenheit versucht haben.
Prüfen Sie bei Flugausfällen und -verschiebungen auch alternative kommerzielle Flugangebote. Nutzen Sie ggf. auch Angebote mit einem oder mehreren Umstiegen.
8. Ich habe einen deutschen Aufenthaltstitel, jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Hilft mir eine der deutschen Auslandvertretungen?
Wenden Sie sich bitte an die Vertretung des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben, und erkundigen sich dort über Ihre Reisemöglichkeiten in der Region.
9. Mir sind im Zusammenhang mit meinen Bemühungen, die Konfliktregion zu verlassen, Kosten für Unterkunft und zusätzliche Flüge entstanden. Wer erstattet mir diese Mehrkosten?
Für eine mögliche Geltendmachung zusätzlicher Kosten für Ihren Aufenthalt (z.B. Hotelunterkunft, Flugumbuchungen, usw.) wenden Sie sich als Pauschalreisende bitte an Ihren Reiseveranstalter. Wenn Sie als Individualreisende nur einen Flug gebucht haben, können Sie bei Ihrer Fluggesellschaft anfragen, ob Ihr Flug direkt umgebucht werden kann oder ob Ihre Fluggesellschaft ggf. durch eine Neubuchung (z.B. bei einer anderen Fluggesellschaft) entstehende Mehrkosten erstattet. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der jeweiligen Airline bzw. des jeweiligen Reiseveranstalters.
10. Ich bin in den VAE und mein Visum läuft bald aus. Wie verhalte ich mich?
Die Regierung der VAE hat angekündigt, auf die sonst üblichen Strafgebühren für Überziehungen des Aufenthalts in den VAE zu verzichten, wenn diese der Luftraumschließung geschuldet sind.
11. Wie verhalte ich mich bei einem Raketenalarm?
Bei Ertönen der Warnsirenen
- im Gebäude:
Auf direktem Weg in den Luftschutzraum oder Luftschutzbunker begeben. Wenn nicht verfügbar, begeben Sie sich ins Treppenhaus.- 3-stöckiges Gebäude = Begeben Sie sich ins 2. Stockwerk (stabilster Teil des Gebäudes).
- Gebäude mit mehr als 3 Stockwerken = Kein Aufenthalt im Erdgeschoss oder den obersten beiden Stockwerken.
Vorsicht Splittergefahr: Niemals im Eingangsbereich eines Gebäudes aufhalten.
- im Freien:
Schutz im nächsten Gebäude suchen; wenn nicht vorhanden, flach auf den Boden legen und den Kopf mit den Händen schützen. - im Fahrzeug:
Am Straßenrand anhalten, aus dem Fahrzeug steigen, ins nächste Gebäude oder unter den nächsten Unterstand begeben. Wenn dies nicht möglich ist, flach auf den Boden legen und den Kopf mit den Händen schützen. Wenn das Aussteigen aus dem Fahrzeug nicht möglich ist, am Straßenrand halten.
Verweilen Sie unbedingt 10 Minuten nach Ende des Alarms am Schutzort!
12. Wie verhalte ich mich in Israel bei einem Raketenalarm? Wo finde ich in Israel Informationen zum nächsten Schutzraum?
Sollten Sie sich in Israel befinden, bitten wir Sie, die Warn-App des Home Front Command oder “Red Alert„ auf dem Handy zu installieren (Echtzeit-Warnungen zum aktuellen Standort) und sich mit den Verhaltenshinweisen bei Raketenbeschuss vertraut zu machen. Sie sollten insbesondere immer den Weg zum nächsten Schutzort (Shelter, Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, Innenräume) kennen und diesen (ggf. zusammen mit hilfsbedürftigen Familienmitgliedern) üben. Je nach Aufenthaltsort stellen die Städte Hinweise zu den öffentlich verfügbaren Schutzräumen im Internet auch auf Englisch ein. Während eines Raketenalarms werden auf der App des Home Front Commands (https://www.oref.org.il/en) nochmal alle Informationen zu Verhaltenshinweisen und Schutzräumen in der Nähe zur Verfügung gestellt.
13. Ich erreiche den Bereitschaftsdienst der Botschaft nicht; was kann ich tun?
Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es zu Wartezeiten bei Anrufen bei den Bereitschaftsdiensten der Auslandsvertretungen kommen. Bitte versuchen Sie es ggf. erneut. Die Rufnummern der Bereitschaftsdienste finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Auslandsvertretung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Bürgerservice des Auswärtigen Amts zu kontaktieren. Dieser ist gewöhnlich Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr und zwischen 13.00 und 15.00 Uhr unter der Rufnummer 030 5000 2000 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass es auch beim Bürgerservice aufgrund des hohen Anrufaufkommens zu Wartezeiten kommen kann.
14. Meine Familienangehörigen sind nicht deutsch. Ist die Ausreise nach Deutschland möglich?
Eine Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige aus Drittstaaten nur mit gültigem Visum möglich. Ob Familienangehörige mit einer anderen Staatsangehörigkeit ein Visum benötigen, können Sie auf dieser Übersicht überprüfen. Evtl. können Ihre Angehörigen zunächst auch in einen sicheren Drittstaat visumsfrei einreisen.
15. Können meine Angehörigen ein Notfallvisum erhalten?
Wir bitten um Verständnis, dass die Kapazitäten unserer Visastellen derzeit begrenzt sind. Bitte prüfen Sie auch die Ausreise Ihrer Angehörigen in einen sicheren Drittstaat, in den sie evtl. visumsfrei einreisen können. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den einzelnen Webseiten der verschiedenen deutschen Botschaften.
16. Ich habe geplant, in Kürze nach Ägypten oder in die Region in den Urlaub zu fliegen. Ist das möglich?
Wie sich die Lage entwickelt, ist gegenwärtig nicht absehbar. Halten Sie mit Ihrer Fluggesellschaft / Ihrem Reisebüro Kontakt und sehen sich regelmäßig die Reise- und Sicherheitshinweise (www.diplo.de/r) an. Ob eine Reise bei ausdrücklicher Reisewarnung vor dem Reiseziel storniert werden kann, ist eine reiserechtliche Frage, die Sie bitte direkt mit Ihrem Reiseanbieter besprechen sollten. Wir weisen darauf hin, dass Lufträume unangekündigt gesperrt werden können, was nicht nur die Anreise, sondern insbesondere auch Ihre Ausreise stark beeinträchtigen kann.
II. FAQ zum Aufenthalt in Iran
1. Ich möchte aus Iran auf dem Landweg ausreisen.
Informationen zu Ausreisemöglichkeiten auf dem Landweg aus Iran finden Sie au der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran.
Entscheiden Sie in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation, ob Sie an Ihrem Wohnort bzw. derzeitigen Aufenthaltsort ausreichend sicher sind oder aufgrund der angespannten Lage eine Ausreise auf dem Landweg in Erwägung ziehen wollen. Bitte beachten Sie, dass sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann. Eine Lagebewertung oder Gefährdungseinschätzung für Ihre persönlichen Umstände und individuelle Wegstrecke können wir für Sie nicht vornehmen. Setzen Sie sich bei Bewegungen keinen zusätzlichen Risiken aus.
2. Kann ich weiterhin bei der Visastelle in Teheran einen Visumsantrag stellen?
Das Personal der Botschaft Teheran wurde aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage temporär ins Ausland verlegt. Konsularische Hilfe kann nicht gewährleistet werden. Aufgrund der volatilen Lage kann derzeit leider keine zuverlässige Vorhersage gemacht werden, wann mit einer Wiederaufnahme des Dienstbetriebs zu rechnen ist. Das Auswärtige Amt prüft die Situation vor Ort fortlaufend und steht hierzu mit der Botschaft in engem Austausch. Grundsätzlich gilt: Visa sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen. Für iranische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran ist dies die Deutsche Botschaft Teheran. Es ist zu empfehlen, die Webseite der Botschaft Teheran regelmäßig einzusehen. Dort werden die jeweils aktuellen Informationen zum Betrieb der Visastelle zeitnah eingestellt.
3. Ich habe in Teheran einen Antrag auf Ausstellung eines Visums zur Familienzusammenführung gestellt. Wird mir das Visum angesichts der aktuellen Entwicklung jetzt bald erteilt?
Die Visastelle der Botschaft Teheran ist vorübergehend geschlossen. Bereits eingereichte Visumanträge werden derzeit so weit wie möglich bearbeitet.
4. Welche deutsche Auslandsvertretung übernimmt die Zuständigkeit zur Visumserteilung von Botschaft Teheran?
Das Personal der Botschaft Teheran wurde aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage temporär ins Ausland verlegt. Für die Bearbeitung von Visumsanträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) iranischer Staatsangehöriger, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben und ein Schengen-Visum für eine Reise nach Deutschland beantragen wollen, ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran zuständig. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich iranische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in Iran derzeit aufgrund der aktuellen Situation in einem anderen Land aufhalten.
Für die Bearbeitung von Visumsanträgen zum langfristigen Aufenthalt (nationale Visa) iranischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran ist grundsätzlich ebenfalls die Deutsche Botschaft Teheran weiterhin zuständig. Das gilt auch für afghanische Staatsangehörige. Das Auswärtige Amt prüft die Situation vor Ort sowie Alternativen zur Antragstellung in Teheran für diese Fälle fortlaufend. Es wird empfohlen, die Webseite der Deutschen Botschaft Teheran regelmäßig einzusehen. Dort werden die jeweils aktuellen Informationen zur Beantragung eines nationalen Visums zeitnah eingestellt.
Iranische Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben und ein Visum (Schengen-Visum oder nationales Visum) zur Einreise nach Deutschland benötigen, können ihren Antrag weiterhin bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem Land außerhalb Irans beantragen.