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FAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten
Sitzung des Krisenstabes der Bundesregierung im Auswaertigen Amt zum Konflikt zwischen Israel und dem Iran. Berlin, 14.06.2025. Fotografiert im Auftrag des Auswaertigen Amtes © Photothek Media Lab
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns zurzeit im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen in der Region am Häufigsten erreichen.
1. Ich bin in der Region - was soll ich tun?
Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein (https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin), halten Sie den Eintrag aktuell, hinterlegen Sie auch Ihre telefonische Erreichbarkeit. Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land Ihres Aufenthalts.
2. Ich will ausreisen - was soll ich tun?
Bitte informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten. Es kann zu Sperrungen der verschiedenen Lufträume kommen. Über wichtige neue Entwicklungen informieren wir mit Landsleutebriefen. Die Landsleutebriefe werden über ELEFAND (https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin) versandt. .
3. Ich habe einen deutschen Aufenthaltstitel, jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Hilft mir eine der deutschen Auslandvertretungen?
Wenden Sie sich an die Vertretung des Landes, dessen Nationalität Sie haben, und erkundigen Sie sich über Ihre Reisemöglichkeiten in der Region.
4. Mein Flug wurde storniert, wie komme ich nach Deutschland zurück?
Bitte kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und schauen nach möglichen Ausreisealternativen. In Ländern mit gesperrtem Luftraum müssen Sie selbst abwägen, ob Sie Ihren Aufenthalt an einem sicheren Ort verlängern oder sich auf einen Weg über Land machen, dessen Gefahren Sie – und wir - nicht kennen.
5. Wird es eine Rückholaktion geben?
Bitte nutzen Sie bestehende kommerzielle Ausreisemöglichkeiten, sofern es diese in Ihrem Aufenthaltsland derzeit gibt. Informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten.
6. Wie verhalte ich mich bei einem Raketenalarm?Bei Ertönen der Warnsirenen
Bei Ertönen der Warnsirenen
- Im Gebäude: Auf direktem Weg in den Luftschutzraum oder Luftschutzbunker begeben. Wenn nicht verfügbar, begeben Sie sich ins Treppenhaus.
- 3-stöckiges Gebäude = Begeben Sie sich ins 2. Stockwerk (stabilster Teil des Gebäudes).
- Gebäude mit mehr als 3 Stockwerken = Kein Aufenthalt im Erdgeschoss oder den obersten beiden Stockwerken.
- Vorsicht Splittergefahr: Niemals im Eingangsbereich eines Gebäudes aufhalten.
- Im Freien: Schutz im nächsten Gebäude suchen; wenn nicht vorhanden, flach auf den Boden legen und den Kopf mit den Händen schützen.
- Im Fahrzeug: Am Straßenrand anhalten, aus dem Fahrzeug steigen, ins nächste Gebäude oder unter den nächsten Unterstand begeben. Wenn dies nicht möglich ist, flach auf den Boden legen und den Kopf mit den Händen schützen. Wenn das Aussteigen aus dem Fahrzeug nicht möglich ist, am Straßenrand halten.
Verweilen Sie unbedingt 10 Minuten nach Ende des Alarms am Schutzort!
7. Ich mache mir Sorgen um Angehörige. Was kann ich tun?
Deutsche Angehörige, die sich in der Region aufhalten, sollen sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND (https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin ) eintragen, den Eintrag aktuell halten, den Anweisungen der lokalen Behörden folgeleisten und die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land ihres Aufenthalts beachten.
Gruppenreisende können sich über ihre Reiseveranstalter an die zuständige Botschaft wenden.
Wir empfehlen, eine Kontaktperson in der Familie zu bestimmen, die Verbindung hält und Informationen innerhalb einer Familie bündelt und weitergibt.
Ausländische Angehörige sollten sich an die Botschaft Ihres Heimatlandes wenden.
8. Haben Sie konkrete Hinweise, wie ich mich jetzt verhalten soll?
• Lokale Medien eng verfolgen;
• den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten;
• sich mit den Verhaltenshinweisen bei Raketenbeschuss vertraut machen, insbesondere den Weg zum nächsten Schutzort (Shelter, Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, Innenräume) kennen und diesen (ggf. zusammen mit hilfsbedürftigen Familienmitgliedern) üben;
9. Meine Familienangehörigen sind nicht deutsch. Ist die Ausreise nach Deutschland möglich?
Eine Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige aus Drittstaaten häufig nur mit gültigem Visum möglich. Ob Familienangehörige mit einer anderen Staatsangehörigkeit ein Visum benötigen, können Sie auf dieser Übersicht überprüfen. Ggf. können Ihre Angehörigen zunächst auch in einen sicheren Drittstaat (bspw. die Türkei) visumsfrei einreisen.
10. Können meine Angehörigen ein Notfallvisum erhalten?
Wir bitten um Verständnis, dass die Kapazitäten unserer Visastellen begrenzt sind. Bitte prüfen Sie aber auch die Ausreise Ihrer Angehörigen in einen sicheren Drittstaat, in den sie evtl. visumsfrei einreisen können. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den einzelnen Webseiten der verschiedenen deutschen Botschaften.
11. Ich habe geplant, nächste Woche in die Region in den Urlaub zu fliegen. Geht denn das?
Wie sich die Lage entwickelt, ist gegenwärtig nicht absehbar. Halten Sie mit Ihrer Fluggesellschaft / Ihrem Reisebüro Kontakt und sehen sich regelmäßig die Reise- und Sicherheitshinweise (www.diplo.de/r) an. Schließlich und endlich kann Ihnen niemand die Entscheidung abnehmen, ob Sie Ihre Reise wie gebucht antreten wollen oder nicht. Ob eine Reise bei ausdrücklicher Reisewarnung vor dem Reiseziel storniert werden kann, ist eine reiserechtliche Frage, die Sie bitte direkt mit Ihrem Reiseanbieter besprechen. Wir weisen darauf hin, dass Lufträume unangekündigt gesperrt werden können, was nicht nur die Anreise, sondern insbesondere auch Ihre Ausreise stark beeinträchtigen kann.