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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu drohender Hinrichtung in Iran
Die für den 10.05.2017 geplante Hinrichtung des jungen Iraners Peyman Barandah erfüllt mich mit größter Besorgnis.
Peyman Barandah war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten erst 15 Jahre alt. Es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden. Drei Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund der Änderungen im iranischen Jugendstrafrecht sind ohne Begründung abgelehnt worden.
Sowohl die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Peyman Barandah hingerichtet werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Peyman Barandah ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.