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Außenminister Gabriel nimmt US-Anti-Dumping Verfahren gegen deutsche Stahlunternehmen mit Unverständnis zur Kenntnis

31.03.2017 - Pressemitteilung

Außenminister Gabriel sagte heute (31.03.) zum US-Anti-Dumping Verfahren gegen deutsche Stahlunternehmen:

Die Entscheidung des US-Wirtschaftsministeriums im Anti-Dumping Verfahren gegen die Salzgitter AG und die Dillinger Hütte kann ich nur mit großem Unverständnis zur Kenntnis nehmen. Denn: Trotz unseres Einsatzes und der mehrfachen Intervention der Europäischen Union hat das US-Wirtschaftsministerium in dem Verfahren WTO-widrige Berechnungsmethoden angewandt mit dem Ziel, US-Wettbewerbern in der Stahlindustrie zu schaden. Die US-Industrie soll geschützt werden, indem man die bessere deutsche Stahlindustrie benachteiligt.

Die Entscheidung ist auch deshalb so bedeutsam, weil es sich um das erste Anti-Dumping-Verfahren im Stahlbereich unter der neuen Administration handelt. Die US-Regierung ist offenbar bereit, amerikanischen Unternehmen unfaire Wettbewerbsvorteile gegen europäische und andere Unternehmen zu verschaffen, auch wenn das gegen internationales Handelsrecht verstößt.

Die WTO-Regeln sind das Rückgrat der Internationalen Handelsordnung. Sie bewusst zu verletzen ist ein gefährlicher Schritt. Die USA greifen in diesem Verfahren auf wettbewerbsverzerrende Methoden zurück, die nicht den WTO-Regeln entsprechen. Dies können wir Europäer nicht akzeptieren. Die EU muss nun prüfen, ob auch sie Klage bei der WTO erhebt. Dies unterstütze ich sehr. Wir müssen gegenüber der US-Regierung klar Stellung beziehen, für fairen Wettbewerb und gegen buchhalterische Tricks, die unsere hart arbeitende und außergewöhnliche Qualität produzierende und deshalb international wettbewerbsfähige deutsche Stahlindustrie benachteiligen. Wenn sich die USA mit unfairem Wettbewerb durchsetzen würden, würden danach auch andere Industriezweige der gleichen Gefahr unterliegen.

Hintergrund:

Am 30. März hat das US-Wirtschaftsministerium in einem Verfahren gegen Unternehmen aus Österreich, Belgien, Frankreich, Italien und gegen die Salzgitter AG (Niedersachsen) und Dillinger Hütte (Saarland) Dumping Raten festgesetzt („final determination“). Deutschland und die für Handelsfragen zuständige Kommissarin Cecilia Malmström hatten sich im Vorfeld dafür eingesetzt, als Berechnungsgrundlage anerkannte WTO-Regeln und Standards einzuhalten. Das US-Wirtschaftsministerium hat andere Berechnungsstandards zur Anwendung gebracht. Den Unternehmen steht nun der Rechtsweg offen.

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