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Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes zur Verurteilung von Alexej Nawalny
Zur Verurteilung des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes heute (08.02.):
Mit Besorgnis nehmen wir zu Kenntnis, dass die Verurteilung gegen den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny aus dem Jahr 2013 zu fünf Jahren Bewährungsstrafe heute bestätigt wurde. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte das Urteil von 2013 als politisch motiviert bezeichnet und die willkürliche Auslegung der russischen Strafgesetze kritisiert.
Auch bei diesem Verfahren bleiben Zweifel hinsichtlich der Gewährleistung des Rechts auf ein faires Verfahren gemäß der EMRK bestehen. Die Bundesregierung erinnert in diesem Zusammenhang an die Verpflichtung Russlands zur Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Alexej Nawalny muss auch künftig die Möglichkeit haben, am politischen Leben in Russland teilzunehmen.