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Menschenrechtsbeauftragte Kofler: Große Sorge über drohende Hinrichtung in Iran

30.01.2017 - Pressemitteilung

Die Nachricht, dass die Hinrichtung des jungen Iraners Hamid Ahmadi unmittelbar bevorstehen könnte, erfüllt mich mit sehr großer Sorge.

Er war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten erst 17 Jahre alt, und es gibt beträchtliche Zweifel, dass das Verfahren rechtsstaatlichen Prinzipien genügt hat.

Sollte das Todesurteil an Hamid Ahmadi vollstreckt werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts: Iran hat sowohl die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, die beide die Hinrichtung von Menschen verbieten, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.

An die iranischen Justizbehörden richte ich den nachdrücklichen Appell, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen: Hamid Ahmadi muss die Möglichkeit eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens haben – ohne dass die Todesstrafe verhängt wird.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab.


Hintergrund:
Der heute 25jährige Hamid Ahmadi wurde 2009 zum Tode verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in einer Auseinandersetzung zwischen fünf Jugendlichen einen von ihnen mit Stichverletzungen getötet zu haben. An der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens bestehen erhebliche Zweifel. Im Juni 2015 wurde vor dem Hintergrund des neuen iranischen Jungendstrafrechts eine Wiederaufnahme des Verfahrens erwirkt. Im Dezember 2016 wurde Hamid Ahmadi jedoch erneut zum Tode verurteilt.

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