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Israelischer Gesetzentwurf zur nachträglichen Legalisierung von Außenposten im Westjordanland

07.12.2016 - Pressemitteilung

Zum Gesetzentwurf zur nachträglichen Legalisierung illegaler Außenposten im Westjordanland, der in Kürze in erster Lesung in der Knesset beraten werden soll, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (07.12.):

Wiederholt haben sich israelische Regierungen und auch Premierminister Netanjahu dazu verpflichtet, die auch nach ihrer Sicht illegalen Außenposten räumen zu lassen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, sie nachträglich zu legalisieren - und zwar auch dort, wo sie auf privatem palästinensischem Land errichtet sind.

Wir sind in hohem Maß besorgt über diese Entwicklung und haben Aussagen israelischer Regierungsmitglieder in der Debatte mit Befremden zur Kenntnis genommen. Ein solches Gesetz verstößt gegen internationales Recht.

Würde der Entwurf in dieser Form verabschiedet, wäre das Vertrauen in das Bekenntnis der israelischen Regierung zur Zwei-Staaten-Lösung nachhaltig erschüttert. Wir vertrauen darauf, dass intensive Beratungen stattfinden und das Gesetz in dieser Form nicht verabschiedet wird.

Hintergrund:

Am 05.12. hat die Knesset in einer Vorablesung einem Gesetz über die nachträgliche Legalisierung von Außenposten (sog. „Hasdara Bill“) zugestimmt, das an den Gesetzgebungsausschuss verwiesen wurde und drei parlamentarische Lesungen durchlaufen muss. Nach gegenwärtigem Entwurf könnten palästinensische Landeigentümer zur entschädigungspflichtigen Aufgabe ihres Eigentums gezwungen werden. Als Entschädigung sollen 125% des monetären Gegenwerts des Grundstücks ausbezahlt werden, die Rechtsmittel wären eingeschränkt. Der Entwurf versucht, rechtliche Bedenken zu entkräften, indem er statt von direkter Enteignung des betroffenen palästinensischen Privatlands von der Konfiszierung von Landnutzungsrechten spricht, was jedoch de facto einer Enteignung für nicht-öffentliche Zwecke gleichkäme und vom israelischen Generalstaatsanwalt Mandelblit ebenfalls als verfassungs- und völkerrechtswidrig bezeichnet wurde. Zusätzlich zu 31 Außenposten, die bereits legalisiert sind oder derzeit legalisiert werden, könnten durch das Gesetz über 50 weitere Außenposten mit ca. 4000 Wohneinheiten legalisiert werden.

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