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Auswärtiges Amt zu Gesetzentwurf zur nachträglichen Legalisierung von Außenposten
Zur Entscheidung des israelischen Ministerkomitees für Gesetzgebung am 13.11. erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (15.11.):
Ungeachtet der Anordnung des israelischen Obersten Gerichtshofs, den Siedlungsaußenposten Amona bis spätestens 25. Dezember 2016 zu räumen, hat das Ministerkomitee für Gesetzgebung einen Gesetzentwurf zur nachträglichen Legalisierung von Außenposten beschlossen und an die Knesset zur Beratung weitergeleitet.
Der israelische Generalstaatsanwalt hat klargestellt, dass er den Gesetzentwurf für verfassungs- und völkerrechtswidrig hält. Sollte der Entwurf in der derzeitigen Fassung Gesetz werden, wäre der Weg zur Legalisierung einer Vielzahl weiterer illegaler Außenposten, die sich auf palästinensischem Privatland befinden, frei.
Wir verfolgen diese Entwicklungen mit größter Sorge. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Wir vertrauen daher darauf, dass das Gesetz so nicht verabschiedet wird.
Hintergrund:
Nach einem Urteil des israelischen Obersten Gerichtshofs muss der nach israelischem Recht illegale Siedlungsaußenposten Amona bis spätestens 25. Dezember 2016 geräumt werden, da er auf palästinensischem Privatland liegt. Die Bewohner von Amona, dem größten Außenposten im Westjordanland mit rund 250 Bewohnern, lehnen eine Umsiedlung bislang ab.
Ende Oktober hat die Regierung beim Obersten Gerichtshof eine erneute Verschiebung der Räumung bis Juli 2017 beantragt, diese wurde abgelehnt. Am 13. November 2016 beschloss das Ministerkomitee für Gesetzgebung mit den Stimmen der anwesenden Minister einstimmig einen Gesetzentwurf zur nachträglichen Legalisierung von Außenposten, der auch auf Amona Anwendung finden würde. Demnach könnten palästinensische Landeigentümer zur entschädigungspflichtigen Aufgabe ihres Eigentums gezwungen werden. Der Gesetzentwurf wird nun der Knesset zur weiteren Behandlung zugeleitet.