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Menschenrechtsbeauftragte zu jüngsten Entscheidungen zur Todesstrafe

11.11.2016 - Pressemitteilung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, erklärte heute (11.11.):

In dieser Woche sind gleich mehrere Entscheidungen zur Todesstrafe gefallen, die mich mit Sorge erfüllen:

Bei einem Volksentscheid in Kalifornien konnten sich die Befürworter der Todesstrafe erneut durchsetzen. Die letzte Abstimmung fand 2012 statt. Der Prozentsatz der Befürworter hat zugenommen, die Beteiligung an der Abstimmung war diesmal kleiner.

In Nebraska haben sich die Bürger dafür ausgesprochen, die Todesstrafe nur ein Jahr nach ihrer Abschaffung wieder einzuführen; in Oklahoma gab es eine Entscheidung für die Aufnahme eines Zusatzartikels in die Verfassung über die Beibehaltung der Todesstrafe.

In Japan wurde heute die siebzehnte Hinrichtung seit Amtsantritt von Präsident Abe Ende 2012 durchgeführt, auf Grundlage der Entscheidung eines Schöffengerichts.

Ich bedauere diese Entscheidungen.

Sowohl in den USA als auch in Japan gibt es eine offene zivilgesellschaftliche Diskussion über die Abschaffung der Todesstrafe. Ich begrüße diese Diskussion; sie ist ein wichtiger Ansatzpunkt für Dialog.

Mir ist bewusst, dass den Todesurteilen häufig schwerste Straftaten vorausgegangen sind, die großes Leid bei den Opfer und ihren Angehörigen verursacht haben. Ich bin aber der Ansicht, dass es Aufgabe des Staates ist, jedes menschliche Leben zu schützen, auch das der Täter. Ich bin überzeugt, dass Sühne und Abschreckung auf anderem Weg erreicht werden können. Deshalb lehne ich die Todesstrafe als unmenschliche und grausame Strafe unter allen Umständen ab.

Hintergrund:

  • In Kalifornien wurden am 08.11.2016 zwei Gesetzesvorschläge zur öffentlichen Entscheidung gebracht: Prop. 62 (Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Haft) wurde mit 54% zu 46% der abgegebenen Stimmen abgelehnt, Prop. 66 (Beschleunigung der Verfahrensdauer bis zur Hinrichtung) wurde mit 51% zu 49% der Stimmen angenommen. Während sich 2012 noch 48% von 12,4 Millionen Wählern für die Abschaffung der Todessprache aussprachen, waren es dieses Mal nur noch 46% von insgesamt 8,5 Millionen Wählern.
  • In Nebraska wurde die Beibehaltung des Gesetzes über die Abschaffung der Todesstrafe aus dem Jahr 2015 durch Referendum 426 mit 61% der Stimmen abgelehnt. Damit wird in Nebraska die Todesstrafe bereits ein Jahr nach ihrer Abschaffung wieder eingeführt.
  • In Japan ist am 11.11.2016 eine zum Tode verurteilte Person hingerichtet worden. Es handelt sich um einen 45-Jährigen, der wegen Raubmordes an drei Personen zum Tode verurteilt worden war. Er war 2011 in erster Instanz durch ein Schöffengericht zum Tode verurteilt worden. Damit wurde zum zweiten Mal ein Verurteilter auf Grundlage eines Urteils durch ein Schöffengericht hingerichtet. Seit Einführung des Schöffengerichtssystems 2009 wurden 28 Todesurteile durch Schöffengerichte ausgesprochen, davon sind 14 rechtskräftig. Insgesamt befinden sich derzeit 129 rechtskräftig zum Tode verurteilte Häftlinge in japanischen Gefängnissen.

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