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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu drohender Hinrichtung in Iran
Die drohende Hinrichtung der jungen Iranerin Zeinab Sekaanvand Lokran erfüllt mich mit größter Besorgnis.
Zeinab Sekaanvand Lokran war zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Taten erst 17 Jahre alt. Es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in ihrem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden.
Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Iran Zeinab Sekaanvand Lokran hinrichten, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Zeinab Sekaanvand Lokran ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.
Hintergrund:
Zeinab Sekaanvand Lokran wurde 2012 im Alter von 17 Jahren verhaftet. Sie gestand den Mord an ihrem Mann, den sie mit 15 Jahren geheiratet hatte und der sie physisch und psychisch misshandelt habe. Während des Gerichtsverfahrens im Oktober 2014 widerrief sie ihr Geständnis. Dennoch wurde sie zum Tode verurteilt. Berichte von Menschenrechtsorganisationen weisen auf erhebliche Verfahrensmängel einerseits und Misshandlungen seitens der sie vernehmenden Polizisten andererseits hin.
Im Jahr 2015 heiratete sie einen Mitgefangenen und wurde schwanger. Die Hinrichtung wurde bis nach der Entbindung aufgeschoben. Am 30.9.2016 brachte sie ein totgeborenes Kind zur Welt. Der Hinrichtungstermin wurde daraufhin auf den 13.10.2016 festgelegt.