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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum Tag der Menschenrechte

09.12.2015 - Pressemitteilung

Zum Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (09.12.):

„Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen – damals noch in Paris, nicht am heutigen Sitz der Vereinten Nationen in New York. Dies ist eine gute Gelegenheit, an die Universalität der Menschenrechte zu erinnern. Wir müssen die Universalität der Menschenrechte weiterhin entschlossen betonen und dürfen uns nicht auf eine Diskussion über angebliche bestehende regionale Ausprägungen der Menschenrechte einlassen. Damit zeigen wir uns nicht tolerant, sondern wir spielen das Spiel derjenigen, die die Menschenrechte verletzen. Denn sie sind es, die die Menschenrechte zu relativieren versuchen. Opfer von Menschenrechtsverletzungen hingegen betonen gerade deren Universalität.

Universalität bedeutet: Menschenrechte gelten überall und für alle, gleichermaßen. Universalität bedeutet auch: Menschenrechte gelten gleichermaßen im Ausland wie in Deutschland. Das betone ich auf meinen Reisen im Ausland immer wieder.

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, im Ausland nicht mit erhobenem Zeigefinger aufzutreten. In Deutschland haben wir gute Gesetze. Aber zu lange haben wir geglaubt, dass es ausreicht, diese Gesetze einzuhalten, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Derzeit erleben wir die größte Flüchtlingsbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg, vielleicht die größte Flüchtlingsbewegung überhaupt. Diese Ereignisse schärfen unseren Blick: Immer häufiger stehen wir vor Situationen, in denen die Menschenrechte nicht automatisch dadurch gewahrt sind, dass nur die Gesetze eingehalten werden, etwa bei der Registrierung und bei der Unterbringung der Flüchtlinge.

Nicht überall dort, wo Menschenrechte verletzt werden, entstehen Fluchtbewegungen – noch nicht. Auch gibt es Menschen, die vor Naturkatastrophen und materieller Not flüchten. Aber selten war der direkte Zusammenhang zwischen Menschenrechtsverletzungen und Fluchtbewegungen so deutlich wie in diesem Jahr.

Ich möchte, dass Menschen ihre Heimat nicht gegen ihren Willen verlassen müssen, dass Menschenrechte überall und von allen geachtet werden. Dabei denke ich nicht nur an Kriege: Deutschland ist in besonderer Weise auf eine internationalisierte Wirtschaft angewiesen – für den Export, aber auch bei Lieferketten, die Voraussetzung zur Belieferung unserer Märkte sind. Eine globalisierte Wirtschaft ist aber nur dann nachhaltig, wenn auch die Menschenrechte gewahrt bleiben.

Deshalb setze ich mich besonders für den “Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte„ ein. Sein Ziel ist die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese besagen, dass Staaten in der Pflicht sind, Menschenrechte zu schützen. Unternehmen müssen sie jedoch achten, das heißt, dafür Sorge tragen, dass sie durch ihre Geschäftstätigkeit keine Menschenrechte verletzen. Außerdem muss es für Geschädigte einen Weg geben, Ausgleich zu erlangen.

Zahlreiche Anhörungen für Experten und Betroffene haben in diesem Jahr unter Federführung des Auswärtigen Amtes stattgefunden. Ich bin zuversichtlich, dass es im kommenden Jahr gelingen wird, den “Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte„ zu verabschieden. Mit diesem positiven Ausblick gehe ich ins das neue Jahr.“

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