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Außenminister Steinmeier zur Annahme des Wahlrechtsreform-Berichts durch das Europaparlament
Zur Annahme des Berichts zur Europäischen Wahlrechtsreform durch das Plenum des Europaparlaments sagte Außenminister Steinmeier heute (12.11.):
„Ich freue mich, dass das Europäische Parlament gestern eine Reform des Europawahlrechts auf den Weg gebracht hat. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer stärkeren Sichtbarkeit der Europawahlen und zur Modernisierung des Wahlrechts.
Besonders bedeutsam ist die Empfehlung der Europaabgeordneten zur Schaffung verbindlicher europaweiter Mindesthürden – in einem Korridor zwischen drei und fünf Prozent – zum Einzug in das EU-Parlament, wie es in den meisten Mitgliedstaaten üblich ist.
Bei den letzten Wahlen zum EU-Parlament zogen – wegen des Fehlens von Mindesthürden – auch aus Deutschland zahlreiche einzelne Populisten und Extremisten in das Parlament ein.
Die EU ist in ihrer sprachlichen, kulturellen und sozialen Vielfalt auf konstruktive Abgeordnete angewiesen, die nicht ausschließlich extremistische und destruktive Einzelagenden verfolgen. Ich werde mich im Rat dafür stark machen, dass die europäische Mindesthürde geltendes Recht wird.“