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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 13.02.2026

13.02.2026 - Artikel

Forderungen nach Rücktritt der UN-Berichterstatterin Francesca Albanese

Frage

Ich wüsste gerne von Herrn Hinterseher vom Auswärtigen Amt die genaue Begründung dafür, dass sich der deutsche Außenminister der Forderung des französischen Kollegen angeschlossen hat, dass die UN-Berichterstatterin Francesca Albanese zurücktreten solle.

Hinterseher (AA)

Ich glaube, der Minister hat sich gestern sehr klar dazu geäußert. Das bezieht sich auf die Aussagen in Gänze. Ich glaube, die Äußerung enthält alles, was Sie benötigen, um sie zu interpretieren. Aber ich gebe sie hier gerne noch einmal wieder:

„Ich respektiere das System unabhängiger Berichterstatter der UN. Frau Albanese hat sich jedoch bereits in der Vergangenheit vielfach Ausfälle geleistet. Ich verurteile ihre jüngsten Aussagen über Israel. Sie ist in ihrer Position unhaltbar.“

Das bezieht sich auf Äußerungen in der jüngsten Vergangenheit, aber auch über die Zeit.

Zusatzfrage

Ich habe eine Nachfrage zu den Äußerungen aus der jüngsten Vergangenheit. Die UN-Berichterstatterin hat ja selbst noch einmal klargestellt, dass sie ein System und nicht Israel verantwortlich macht. Es geht ja um diese Passage mit „the enemy“. Das ist auch ein geschnittenes Video, das man im Netz finden kann. Deshalb wüsste ich gerne, ob es schon den Rahmen sprengt, wenn eine UN-Berichterstatterin in diesem Instagram-Post sagt ‑ ich kann es auch wörtlich zitieren ‑: the system that has enabled the genocide in Palestine, including the financial capital that funds it, the algorithms that obscure it and the weapons that enable it.

Überschreitet das die Grenze?

Hinterseher (AA)

Wie ich gerade dargelegt habe, ist dem Minister die Ganzheit dieser Aussagen bekannt. Darauf bezieht sich auch die Äußerung, und die Äußerung steht für sich.

Frage

Meine ursprüngliche Frage hat die Kollegin schon gestellt. Deswegen möchte ich fragen, ob Vertreter der israelischen Regierung auf die deutsche Regierung in Sachen dieses Videos zugekommen sind, das ja manipulativ geschnitten wurde.

Hinterseher (AA)

Wie gesagt, habe ich mich auf die Gänze der Aussagen bezogen, nicht auf ein manipuliertes Video oder auf sonstige kursierende Aussagen. Noch einmal: Es geht darum, dass Frau Albanese bereits in der Vergangenheit immer wieder Äußerungen und auch unhaltbare Unwahrheiten verbreitet hat, auch über Deutschland. Das hat die Bundesregierung zu jedem Zeitpunkt auch jeweils zurückgewiesen und kritisiert. Sie hat im Zusammenhang mit Israel ‑ es geht um den Gesamtkonnex ‑ von einem gemeinsamen Feind gesprochen. Israel taucht in diesem Kontext auf. Es geht also um den Gesamtkontext der Aussage unabhängig davon, was Frau Albanese im Nachgang dazu erklärt hat. Das ist die Einschätzung, und diese habe ich Ihnen gerade dargelegt.

Zusatzfrage

Ist die Bundesregierung daran interessiert, mit Frau Albanese über die Sachen direkt ins Gespräch zu kommen?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, ich habe dazu ausgeführt, was ich auszuführen habe. Es gab in der Vergangenheit Kontakt und immer wieder auch Kritik. Ich möchte noch einmal grundsätzlich anführen: Wir respektieren die Unabhängigkeit der Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Vereinten Nationen. Wir halten das grundsätzlich für eine wichtige Einrichtung. Allerdings ist in Bezug auf diese Aussagen gesagt, was zu sagen ist.

Frage

Der erwähnte Redebeitrag von Frau Albanese ist genau vier Minuten und fünf Sekunden lang. Die Bezugnahme auf Israel geschieht am Anfang, die Bezugnahme hinsichtlich des gemeinsamen Feindes ganz am Ende. Dazu würde mich interessieren: Hat sich der Außenminister tatsächlich den gesamten Redebeitrag der UN-Sonderberichterstatterin in transkribierter Form oder in Audioform angeschaut oder nur in Teilen?

Hinterseher (AA)

Wie ich gerade ausgeführt habe, hat er ihn sich in Gänze angesehen. Zwischen diesen beiden Aussagen liegen auch keine vier Minuten. Das ist falsch.

Zusatzfrage

Das habe ich auch nicht gesagt. Ich habe gesagt, auf Israel wird am Anfang Bezug genommen. Aber das hat die Kollegin ja auch schon ausgeführt.

Was mich dann noch interessiert, ist: Unter anderem hat der französische staatliche Auslandssender France 24 bereits einen Faktencheck erstellt, der relativ umfassend darstellt, dass diese Aussage, die ihr unterstellt wird, mit „Israel als gemeinsamer Feind der Menschheit“ so nicht getroffen wurde. Haben das Auswärtige Amt und der Außenminister von diesem Faktencheck Kenntnis, und widerspricht der Außenminister dann diesem Rückschluss unter anderem von France 24, die sagen: „Diese Aussage, die ihr zugesprochen wird, hat so einfach nicht stattgefunden“?

Hinterseher (AA)

Das war jetzt kompliziert. Aber das bezieht sich ja darauf, was ich schon gesagt habe. Ja, er hatte Kenntnis von der ganzen Aussage und bezieht sich auf die Gänze der Aussage. Das ist alles, was dazu zu sagen ist. Natürlich ist uns die Berichterstattung dazu bekannt, was Sie gerade ausgeführt haben. Auch diese Berichterstattung ist uns bekannt.

Zusatz

Es handelt sich um einen historischen Eingriff in die Unabhängigkeit der UN-Berichterstatterin. Das habe ich so verstanden.

Hinterseher (AA)

War das eine Frage?

Zusatz

Das war eine Frage, ja.

Hinterseher (AA)

Ich habe gerade dazu ausgeführt.

Reise der Bundestagspräsidentin in den Gazastreifen

Frage

Mich interessiert, wie die Bundesregierung die Reise der Bundestagspräsidentin in den Gazastreifen beurteilt.

An das AA und das BMZ habe ich die Frage: Hat es in dieser Hinsicht einmal Reiseüberlegungen gegeben? Wenn ja, was sprach dagegen, ähnlich vorzugehen?

Hille (BReg)

Sie kennen die Gepflogenheiten. Sie wissen, dass es sich bei der Bundestagspräsidentin und dem Bundestag um ein anderes Verfassungsorgan handelt. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich von dieser Stelle aus diesen Besuch und all das, was sich medial darum rankt, nicht kommentieren werde.

Hinterseher (AA)

Ich habe dem Ganzen nichts hinzuzufügen. Das sind Reisevorhaben anderer Verfassungsorgane, die sich vor Ort ein Bild machen möchten. Wir würden das nicht zusätzlich kommentieren. Ich glaube, die Bundestagspräsidentin hat sich ausführlich zu ihrer Reise geäußert.

Geiger (BMZ)

Ich schließe mich meinen beiden Vorrednern an.

Frage

Dazu interessiert mich, ob die Reise mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt abgesprochen war. Dazu direkt die Nachfrage: War das für die deutsche Außenpolitik in dieser Beziehung dienlich?

Hille (BReg)

Nach meinem Verständnis schließen auch diese Fragen sozusagen einen Kommentar ein. Wie ich gerade gesagt habe, kommentieren wir die Reisepläne anderer Verfassungsorgane nicht. Das, wonach Sie gerade gefragt haben, gehört genauso mit dazu.

Hinterseher (AA)

Ich kann gerne noch ergänzen: Das ist eine Reise, bei der sich der Bundestag oder die Bundestagsverwaltung mit der Knesset abgestimmt hat. Grundsätzlich unterstützen natürlich die Auslandsvertretungen ‑ so verhält es sich bei Reisen des Bundestages grundsätzlich ‑ bei der logistischen Durchführung.

Frage

Wenn Sie die Reise der Bundestagspräsidentin nicht kommentieren wollen, dann einmal ganz grundsätzlich gefragt: Würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn in Zukunft häufiger Politiker in den Gazastreifen reisen könnten, um sich ein Bild zu machen?

Hille (BReg)

Das Wörtchen „würde“ macht es schon deutlich: Es handelt sich um eine hypothetische Frage. Sie wissen, wie wir mit hypothetischen Fragen umgehen.

Hinterseher (AA)

Ich kann vielleicht ganz grundsätzlich ausführen: Natürlich setzen wir uns auch auf allen Kanälen immer wieder dafür ein, dass allen politischen Amtsträgerinnen und Amtsträgern, aber auch Journalistinnen und Journalisten Zugang in den Gazastreifen gewährt wird. Das haben wir in der Vergangenheit getan, und das werden wir auch in der Zukunft tun.

Frage

Herr Hinterseher, das Auswärtige Amt wirbt ja schon seit Längerem darum, dass Journalistinnen und Journalisten in den Gazastreifen einreisen können. Sehen Sie da eine Bewegung aufseiten der israelischen Seite?

Hinterseher (AA)

Ich habe Ihnen hier keine neue Bewegung darzubieten oder anzukündigen. Aber das ist natürlich etwas, wofür wir wiederholt eintreten. Ich kann vielleicht auch darauf hinweisen, ohne jetzt das Thema wechseln zu wollen, dass es bei der Münchner Sicherheitskonferenz auch ein Treffen der Media Freedom Coalition gibt. Im Rahmen dieser Media Freedom Coalition haben wir sehr stark darauf gedrungen, dass dem stattgegeben wird.

Nahostkonflikt

Frage

Zu Gaza insgesamt: Herr Hinterseher, wie laufen aktuell die Arbeiten an der Umsetzung von Phase zwei des Friedensplans und mit diesem Friedensrat von Herrn Trump? Ist die Bundesregierung da in irgendeiner Art und Weise involviert? Können Sie dazu etwas sagen?

Hinterseher (AA)

Ich kann natürlich in ganz grundsätzlicher Form ausführen, dass wir weiterhin versuchen, diesen Prozess so eng wie möglich zu begleiten, und dass wir natürlich auch die Herausforderungen sehen, vor denen dieser Einstieg in die Phase zwei, der jetzt teilweise vollzogen wurde, weiterhin steht. Nach wie vor steht eine Entwaffnung der Hamas aus. Das ist übrigens eine der Grundvoraussetzungen, um diese temporäre Besatzung und diese temporäre Teilung des Gazastreifens in grüne und rote Zone und die gelbe Linie dann auch auf Dauer zu Ende zu bringen. Denn es darf sich aus unserer Sicht natürlich nur um eine temporäre Besatzung handeln. Diesen Punkt wollte ich jetzt an dieser Stelle auch noch einmal machen. Ansonsten ist natürlich die humanitäre Versorgung im Gazastreifen nach wie vor schlecht, und wir drängen darauf, dass es dort zu Verbesserungen kommt.

Bei dieser Verzahnung zwischen erster und zweiter Phase gibt es immer wieder kleine Hoffnungszeichen. Allerdings ist der ganze Prozess mitnichten so weit, dass man von großen Fortschritten sprechen kann.

Angeblicher Einsatz von Glyphosat durch die israelische Armee im Süden des Libanon

Frage

Es geht an die andere Front: die Linie zum Libanon. Es gibt Berichte über den angeblichen Einsatz von Glyphosat durch die israelische Armee im Süden des Libanon. Haben Sie darüber eigene Erkenntnisse, und sehen Sie das vielleicht als Anlass für einen Kommentar?

Hinterseher (AA)

Ich kann dazu ausführen, dass wir, weil Sie danach fragen, zunächst keine eigenen Erkenntnisse haben. Uns liegen natürlich die entsprechenden Berichte über diesen mutmaßlichen Einsatz von Pflanzengiften im Süden des Libanon vor. Wir nehmen die Meldungen, die es dazu gibt, sehr ernst.

Klar ist, dass jede Maßnahme, die dort zum Einsatz kommt, im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht stehen muss. Maßnahmen, die die Zivilbevölkerung gefährden und zivile Lebensgrundlagen dauerhaft zerstören ‑ so etwas wäre zum Beispiel der Einsatz von Pflanzengiften ‑, sind nicht akzeptabel. Gerade angesichts der fragilen Lage in Südlibanon ist es entscheidend, weitere Eskalationen zu vermeiden. Deshalb rufen wir natürlich alle Parteien auf, das Waffenruheabkommen einzuhalten und natürlich das Völkerrecht und den Schutz der Zivilbevölkerung zu achten.

US-Sanktionen gegen Kuba

Frage

Eine Frage an Herrn Hinterseher vom Auswärtigen Amt: Aus Kuba gibt es viele Berichte über die zunehmend dramatische Situation. Es herrscht extreme Not. Die Situation hat sich verschärft, seit die USA die Öllieferungen aus Venezuela verhindern. Plant die Bundesregierung humanitäre Hilfe oder irgendeine Form der politischen Unterstützung?

Vor allen Dingen: Wie bewertet die Bundesregierung den Druck aus Washington auf Kuba?

Hinterseher (AA)

Wir sehen natürlich die Energiekrise in Kuba. Wir beobachten die sich seit längerer Zeit verschärfende Energieknappheit in Kuba mit großer Sorge. Sie verschärft sich seit mehreren Jahren, was natürlich Auswirkungen auf die Nahrungsmittelsicherheit, auf die Gesundheitsversorgung und auch auf die Wirtschaft hat. Deshalb leistet die Bundesregierung über das Rote Kreuz und über die Vereinten Nationen ‑ genauer gesagt über den Central Emergency Response Fund der Vereinten Nationen ‑ sowie bilateral humanitäre Hilfe.

Die Antwort auf Ihre Frage ist also: Wir leisten bereits humanitäre Hilfe und haben das durch Hilfsgüterlieferungen auf kubanisches Ersuchen zuletzt auch im Dezember getan.

Zusatzfrage

Können Sie noch spezifizieren, in welchem Umfang?

Hinterseher (AA)

Ich müsste Ihnen nachreichen, wie der Umfang insgesamt ist. Ich weiß, dass die letzte Lieferung eine sechsstellige Zahl war.

Zusatzfrage

Die zweite Frage war: Wie bewerten Sie das Vorgehen Washingtons?

Hinterseher (AA)

Das führt vielleicht noch einmal zu einer grundsätzlicheren Frage; denn das betrifft ja auch die Frage des US-Embargos gegen Kuba allgemein. Sie wissen, dass seit den Sechzigerjahren des 20. Jahrhunderts ein Handelsembargo der USA gegen Kuba besteht. Sie wissen auch, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen jährlich eine Resolution einbringt, die ein Ende dieses Handelsembargos fordert. Diese Resolution wird durch eine sehr große Zahl von VN-Mitgliedstaaten unterstützt, darunter auch Deutschland. Deutschland stimmt bei der Resolution seit Jahrzehnten gemeinsam mit anderen europäischen Staaten mit Ja. Wir setzen uns natürlich dafür ein, dass das US-Embargo aufgehoben wird. Aber noch einmal: Es handelt sich eben um US-Sanktionen, die von der US-Regierung im dortigen Verfahren geändert und aufgehoben werden müssten.

Frage

Die zusätzliche Sanktionierung zeigt sich jetzt ja in Form eines absoluten Ölembargos via extraterritorialen Sanktionen. Dazu würde mich noch einmal die völkerrechtliche Einschätzung der Bundesregierung und auch des Wirtschaftsministeriums interessieren, die extraterritoriale Sanktionen bisher als völkerrechtswidrig bezeichnet haben. Tun Sie das dann auch jetzt, in diesem Fall des ausgeweiteten Ölembargos?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, dazu hatten wir uns hier auch schon vor einer Woche oder so geäußert. Aber ich kann das gern für Sie oder für Ihre Kamera wiederholen: Es obliegt nicht dem Auswärtigen Amt, Handelsbeziehungen zwischen anderen Staaten völkerrechtlich zu prüfen.

Unsere grundsätzliche Haltung, nämlich dass das Völkerrecht den Rahmen für jede Maßnahme bilden muss, habe ich hier klargemacht. Wie ich gerade auch schon länglich ausgeführt habe, bevor Sie Ihre Frage gestellt haben, beobachten wir die humanitäre Lage in Kuba mit größter Sorge und unterstützen deshalb Kuba auch mit humanitärer Hilfe, so wie andere Staaten eben auch. Aus unserer Sicht ist es auch begrüßenswert, dass Präsident Trump, aber auch der stellvertretende kubanische Außenminister vergangene Woche Gespräche bestätigt haben; denn das bietet aus unserer Sicht einen Ausweg aus dieser Situation.

[…]

Zusatzfrage

Ich habe noch eine Verständnisfrage. ‑ Wir hatten dieses Thema schon letzte Woche; damit haben Sie recht. Allerdings sind Sie dabei ebenso ausgewichen wie heute. Meine Frage ist ja relativ simpel zu beantworten: Sind extraterritoriale Sanktionen der USA gegenüber anderen souveränen Staaten, die etwa Öl nach Kuba liefern wollen, völkerrechtskonform oder völkerrechtswidrig? Das haben Sie weder letzte Woche noch diese Woche bisher klar beantwortet, obwohl das eine relativ einfache Ja-Nein-Frage ist.

Hinterseher (AA)

Doch, zu unserer Haltung habe ich hier sowohl letzte Woche als auch diese Woche ‑ soeben und auch zuvor ‑ ausgeführt.

Noch einmal: Es ist gut, dass Gespräche zwischen den USA und Kuba angekündigt wurden und dass es dadurch womöglich zu einer politischen Lösung dieser Situation kommen kann. Wir begrüßen, dass das Ganze auf diplomatischem Wege gelöst werden soll. Ansonsten habe ich gerade auch sehr länglich zu unserer Haltung gegenüber dem US-Embargo gegen Kuba ausgeführt.

Frage

Daran anschließend: Sieht die Bundesregierung in diesem Embargo mit der jetzigen Verschärfung möglicherweise einen Fall für die internationale Gerichtsbarkeit? Wäre sie bereit, sich entsprechenden Initiativen anzuschließen.

Hinterseher (AA)

Ich habe Ihnen aktuell nichts darzubieten, was ich hierzu einbringen könnte.

Zusatzfrage

Eine kleine Nachfrage zum Verständnis: Warum hält sich die Bundesregierung so gesehen an dieses Embargo, wenn sie auf UN-Ebene ständig dagegen stimmt? Warum respektieren Sie in diesem Sinne dieses Embargo?

Hinterseher (AA)

Ich weiß nicht, ob Sie mich richtig verstanden haben und ob ich dazu ausgeführt hatte. Meines Wissens habe ich das gerade nicht getan.

[…]

Vorsitzende Buschow

Es gibt noch eine Nachlieferung aus dem Auswärtigen Amt.

Hinterseher (AA)

Meine Nachlieferung ist eher eine Servicenachlieferung. Ich hatte vorhin zu humanitärer Hilfe ausgeführt ‑ ich glaube, Sie hatten danach gefragt ‑ und kann das noch ein bisschen einordnen.

Die EU hat im November 2025 im Rahmen ihres Katastrophenschutzverfahrens ein internationales Hilfeleistungsersuchen aus Kuba gesteuert. Es gab ja Ende Oktober den verheerenden Hurrikan Melissa. Da bat Kuba um Shelter, Nahrungsmittelhilfe, Solaranlagen, Wasserfilter. Diesem Hilfeersuchen ist dann auch teilweise die Bundesregierung nachgekommen, indem sie Wasserfilter und Isomatten im Wert von 100 000 Euro aus der Vorhaltung des THW bereitgestellt und nach Kuba geliefert hat.

Darüber hinaus ‑ ich glaube, dazu hatte ich schon ausgeführt ‑ haben wir über den Central Emergency Response Fund der UN Hilfen in Höhe von vier Millionen US-Dollar geleistet. Über den Disaster Response Emergency Fund der Internationalen Föderation des Roten Kreuzes wurden nach Kenntnis des Auswärtigen Amts bis zu eine Million Schweizer Franken zur Verfügung gestellt. Über die Botschaft Havanna wurden gemeinsam mit der Nichtregierungsorganisation CARE zusätzlich Nahrungsmittelpakete für betroffene Bevölkerung in einer Gemeinde bereitgestellt.

Das nur als Überblick über die Maßnahmen, die Deutschland dort in Bezug auf humanitäre Hilfe für die Bevölkerung in Kuba geleistet hat.

Frage

Plant die Bundesregierung ob der aktuellen Situation eine Aufstockung oder weitere Maßnahmen konkret zum aktuellen Zustand, zur aktuellen Lage?

Hinterseher (AA)

Weil die Frage jetzt wieder neu kommt: Ich kann Ihnen aktuell nichts darbieten, was die Steuerung und vor allem die Planung weiterer Hilfslieferungen angeht. Sollte es da etwas geben, würde ich Ihnen das gerne nachliefern.

Vorläufige Bemerkungen der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit zum Abschluss ihres Besuchs in Deutschland

Frage

Noch einmal zurück zur Causa UN-Sonderberichterstatterin, aber eine andere: Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Irene Khan, hat jüngst ihren zweiwöchigen Besuch in Deutschland abgeschlossen. Ihr Fazit ‑ ich zitiere ganz kurz ‑: Die Meinungsfreiheit in Deutschland schwindet zunehmend. ‑ In diesem Zusammenhang bezeichnet sie mehrere Maßnahmen der Bundesregierung als unverhältnismäßig und nicht im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards. Wie gehen der Kanzler sowie die Minister für Inneres und Justiz mit dieser Kritik der UN‑Sonderberichterstatterin um?

Hille (BReg)

Wir haben das zur Kenntnis genommen.

Kaminski (BMI)

Dem schließe ich mich an.

Zusatzfrage

Frau Khan fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, klarer juristischer zu definieren, was überhaupt als Extremismus gelte. Das Label führe sonst zu Stigmatisierung und Selbstzensur. Plant die Bundesregierung zumindest, dieser Forderung der UN-Sonderberichterstatterin nachzukommen? Die Frage geht im Zweifel auch an Herrn Hille, falls er gerade zugehört hat.

Hille (BReg)

Ich kann noch einmal sagen, dass wir das zur Kenntnis genommen haben. Ich weise aber darauf hin, dass die Sonderberichterstatterin auch positive Dinge erwähnt. Dazu kann Herr Hinterseher uns noch etwas weiterhelfen. Wir wollen Ihnen helfen, nicht immer nur die negativen Dinge zu sehen.

Hinterseher (AA)

Ich kann gern noch bei der Einordnung helfen. ‑ Sie wissen, dass das Amt der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit ein wichtiges Instrument für die Erfassung der Lage der Meinungsfreiheit weltweit ist. Ich beziehe mich jetzt natürlich auf die Dinge, die sie mit Bezug auf die Außenpolitik gesagt hat. Ich glaube, zunächst einmal ist wichtig, dass sie sich von ihrem Besuch in Deutschland hochzufrieden gezeigt hat. Sie wurde auch auf Bundes‑ und Landesebene hochrangig wahrgenommen, und das zeigt natürlich auch den hohen Stellenweg, den wir als Bundesregierung dem Besuch und ihrer Tätigkeit einräumen. Die vorläufigen Beobachtungen ‑ ich glaube, das muss man auch hinzufügen: Es sind eben vorläufige Beobachtungen; es gibt in der Folge dann einen Bericht ‑ haben wir zur Kenntnis genommen.

Die Sonderberichterstatterin lobt ausdrücklich Deutschlands weltweiten Einsatz für Meinungsfreiheit. Konkret hat sie dabei vor allem Deutschlands Engagement für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Medienschaffende erwähnt, unter anderem auch aus Belarus und Russland, sowie die Zusammenarbeit mit anderen Staaten beim Schutz der Medienfreiheit weltweit. Ich habe heute schon einmal zu unserem Engagement für die Media Freedom Coalition, bei der wir aktuell noch den Vorsitz innehaben, ausgeführt. Das wurde erwähnt. Als ein Beispiel führt sie auch den Digital Services Act an ‑ ich denke, das ist ein positiver Gedanke, den man auch in der Europäischen Union sehen sollte ‑, den sie als sehr positives Instrument zum Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit sieht.

Dies als grundsätzliche Einordnung.

Zusatzfrage

Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass es ein guter Ansatz ist, die kritischen Punkte der UN-Sonderberichterstatterin einfach mit „das nehmen wir zur Kenntnis“ beiseitezuwischen und hier ausschließlich die aus Sicht der Bundesregierung positiven Aspekte wiederzugeben? Ihren Vortrag, Herr Hinterseher, hätte man auch dialektischer gestalten können.

Hinterseher (AA)

Wir nehmen es doch sehr ernst, vor allem die Arbeit der Sonderberichterstatterin und die Eingaben. Aber ich habe gerade darauf hingewiesen, dass es ein vorläufiger Bericht ist. Wir wollen uns natürlich auch den ganzen Bericht zu Gemüte führen und die darin gemachten Vorschläge ansehen. Deshalb greift es zu diesem Zeitpunkt vielleicht ein bisschen zu kurz, nur negative Aspekte herauszugreifen. Ich habe daher, um nicht Schlagseite zu bekommen, auch die positiven Aspekte herausgegriffen. Aber wir warten natürlich den Gesamtbericht ab, um ihn uns dann anzusehen.

Sanktionierung natürlicher Personen durch die EU

Frage

Herr Hinterseher, erstreckt sich das Engagement der Bundesregierung, das sie gerade erwähnt haben, zum Beispiel auch auf die Ebene des Ministerrats auf EU-Ebene, von dem Sanktionen gegen natürliche Personen, die sich journalistisch betätigen oder die wegen Meinungsäußerungen sanktioniert werden, einstimmig beschlossen werden müssen?

Hinterseher (AA)

Ich weiß nicht, ob Sie damit auf das Desinformationssanktionsregime der Europäischen Union abstellen. Da würde ich eine sehr klare Trennung vollziehen wollen zwischen Presse- und Meinungsfreiheit, die wir sehr hochhalten, und Personen, die genau das zu unterlaufen versuchen, und vor allem staatlichen Akteuren, die dahinterstehen und versuchen, die Presse- und Meinungsfreiheit in Europa als Ganzes zu unterlaufen. Das Ganze mit Kosten zu versehen, nämlich mit Sanktionen, das ist Teil unserer Politik. Das ist gewollt.

Da bin ich Ihnen auch dankbar. Ich bin übrigens auch Ihnen dankbar dafür, dass Sie immer wieder bekannt machen, dass es diese Sanktionen gibt und dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Denjenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist.

Zusatzfrage

Eine Nachfrage zu dieser Dankbarkeit: Erstreckt sich das auch auf Kosten von Menschen, die dann von Obdachlosigkeit und Verhungern bedroht sind, weil sie nicht mehr wirtschaftlich tätig werden können wie zum Beispiel ein deutscher Staatsbürger, der aktuell davon betroffen ist?

Hinterseher (AA)

Die Sanktionen sehen immer auch humanitäre Ausnahmen vor. Übrigens steht auch immer der gerichtliche Weg offen. Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deswegen gibt es Sanktionen. Sie sind im Vorfeld bekannt. Auch die Konsequenz des Handelns ist also im Vorfeld bekannt. Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Wir als freiheitliche Gesellschaft akzeptieren Desinformation nicht.

Frage

Herr Hinterseher, Sie haben heute wie so oft noch einmal betont, der gerichtliche Weg stehe denjenigen offen, die unter EU-Sanktionen litten. Es gibt mehrere rechtskräftige Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die die Listung russischer und Schweizer Staatsbürger für rechtswidrig erklärten und sie auch aufgehoben haben. Doch der Rat der Europäischen Union hat diese Urteile jedes Mal mit Zustimmung Deutschlands ignoriert und listet diese Personen bis zum heutigen Tag.

Mit welcher Begründung trägt die Bundesregierung diese seit Jahren anhaltende faktische Missachtung gerichtlicher Urteile des EuGH durch den Rat politisch mit?

Hinterseher (AA)

Ich denke, das ist sehr kleinteilig. Ich habe, ehrlich gesagt, auch die genauen Details Ihrer Fragestellung nicht verstanden. Ich denke, eine Antwort müsste ich Ihnen nachreichen. Vielleicht könnten Sie es auch noch aufschreiben. Dann könnten wir uns dazu vielleicht verhalten.

[…]

Zusatzfrage

In einem der vom EuGH mehrmals rechtskräftig aufgehobenen Sanktionsfällen ‑ es ist der Fall Maja Tokarewa ‑ erfolgte die Listung ausschließlich wegen ihrer Eigenschaft als Tochter eines Sanktionierten, „close family members“. Auch diese Maßnahme wurde mit deutscher Stimme im Rat beschlossen.

Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese fortgesetzte Form der faktischen Sippenhaft, und wieso sieht sie darin keinen Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien, wenn also Sanktionierung wirklich nur auf Basis von Familienmitgliedschaft erfolgt? Können Sie uns das noch erläutern?

Hinterseher (AA)

Ich denke, auch dafür gilt mein Angebot von eben. Ich denke, das ist auch ein sehr detaillierter Fall, den wir uns dann gern ansehen wollen. Sie sind herzlich eingeladen, uns dazu eine schriftliche Frage zu stellen. Dann sehen wir uns das an, und Sie erhalten natürlich eine Antwort von uns.

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