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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zu Hinrichtung von junger Iranerin

14.10.2015 - Pressemitteilung

Anlässlich der Meldungen über die erfolgte Hinrichtung der 23-jährigen Iranerin Fatemeh Salbehi erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, heute am Rande der Globalkonsultationen des World Humanitarian Summit in Genf (14.10.):

Ich bin zutiefst schockiert, dass Iran gestern die junge Iranerin Fatemeh Salbehi hingerichtet hat.

Fatemeh Salbehi war zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Tat erst 17 Jahre alt. Ihre Hinrichtung ist damit ein völlig inakzeptabler Bruch des Völkerrechts!

Sowohl die VN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert - verbieten die Hinrichtung zum Tatzeitpunkt Minderjähriger.

Ich appelliere mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Falle Minderjähriger von ihrer Verhängung gänzlich abzusehen.

Hintergrund:

Fatemeh Salbehi wurde im Alter von 16 Jahren mit einem erheblich älteren Verwandten verheiratet. Sie wurde 2010 durch das Provinzgericht Fars zum Tode verurteilt, weil sie im April 2009 ihren Ehemann ermordet haben soll. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil wenige Monate später.

Auch nachdem im Jahr 2013 im Zuge der Reform des iranischen Strafrechts ein Überprüfungsverfahren durchgeführt wurde, wurde das Urteil aufrechterhalten. Zahlreiche Berichte von Menschenrechtsorganisationen weisen auf erhebliche Verfahrensmängel hin.

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