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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 14.07.2025

14.07.2025 - Artikel

Haft von Maja T. in Ungarn

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es geht um Maja T. Maja T. ist in Ungarn in Haft. Der Außenminister hat gesagt, er werde sich für bessere Haftbedingungen einsetzen. Da wäre die Frage an Sie, wann er das machen wird und wie optimistisch Sie in Bezug auf die Bemühungen Deutschlands sind.

Wagner (AA)

Vielen Dank für die Frage. - Wir haben ja zu dem Fall hier schon öfter Stellungen bezogen. Wir sind damit konsularisch befasst und betreuen Maja T. konsularisch.

In der Tat haben Sie ja schon auf das angespielt, was der Außenminister ‑ ich glaube, es war in einem Zeitungsinterview am Wochenende ‑ gesagt hat. Insofern stehen diese Worte des Außenministers auch für sich. Wir sind, wie gesagt, mit dem Fall befasst und befinden uns auch hochrangig im Gespräch mit der ungarischen Regierung darüber.

Frage

Herr Wagner, da würde ich gerne noch einmal nachfragen. Wann will denn der Minister selbst Gespräche darüber führen? Gibt es irgendeinen bestimmten Zeitpunkt in dieser Woche? Was genau möchte er erreichen?

Wagner (AA)

Der Minister hat ja nicht darauf abgestellt, dass er selbst diese Gespräche führt. Ich habe eben noch einmal gesagt: Wir sind hochrangig mit dem Fall befasst und setzen uns konsularisch ein.

Erst letzte Woche wurde Maja T. noch einmal von den Kolleginnen und Kollegen der Botschaft im Justizkrankenhaus besucht. Es gab ja jetzt eben auch Pressemeldungen, die die Beendigung ihres Hungerstreiks wohl vorerst in den Raum stellen. Das verifizieren wir gerade. Aber wir stehen eben mit der Familie und mit Maja T. selbst in Kontakt, und wie der Minister gesagt hat, thematisieren wir den Fall auch sehr hochrangig gegenüber der ungarischen Regierung. Diese Gespräche laufen.

Frage

Herr Wagner, heißt das, dass sich Herr Wadephul als Minister eben nicht persönlich einmischen wird? Das wäre ja die Konsequenz aus dem, was Sie gerade gesagt haben; nur, um das nicht falsch zu verstehen.

Wagner (AA)

Ich habe Sie ja auf das verwiesen, was der Minister gesagt hat, und würde Sie bitten, noch einmal genau nachzuschauen.

Medienberichte über Festnahmen von Afghanen in Pakistan

Frage

Eine Frage zum Stichwort der Aghanistan-Aufnahmeprogramme: Herr Wagner, in den vergangenen Wochen war hier schon Thema, dass unter anderem zwei Familien ‑ das hatten Sie bestätigt ‑ festgenommen und wieder freigelassen worden sind. Jetzt gab es Berichte, wonach in den vergangenen Tagen bis zu 150 Menschen mit Aufnahmezusage von den pakistanischen Sicherheitskräften festgenommen worden seien.

Welche Zahlen haben Sie? Was ist mit den Festgenommenen gegebenenfalls passiert? Hat es zum Beispiel Abschiebungen gegeben?

Wagner (AA)

Danke für die Frage. Auch ich habe dazu am Wochenende Berichterstattung gesehen. Es ist, denke ich, eine gute Gelegenheit, das hier ein bisschen einzuordnen.

Wir haben hier schon öfter auf die Situation afghanischer Staatsangehöriger in Pakistan rekurriert. Sie ist in der Tat seit ein paar Monaten, wenn nicht sogar Jahren grundlegend schlechter geworden, weil von der pakistanischen Regierung dort Aufenthaltsmaßnahmen vorgenommen werden. Das ist auch ein Thema, zu dem wir in einem guten, engen und konstruktiven Dialog mit der pakistanischen Regierung vor Ort sind. Das betrifft im Wesentlichen nicht die Personen, die in einer der vier Aufnahmelinien der deutschen Programme sind. Es ist pakistanisches Recht, dass Afghaninnen und Afghanen natürlich einen Aufenthaltstitel für Pakistan brauchen. Diese pakistanischen Visa gelten in der Regel nur eine kurze Frist. In der Tat ist es aber seit Jahresbeginn zu keinen Abschiebungen von Personen, die in den Aufnahmelinien der deutschen Programme sind, gekommen. In der Tat konnten wir bei etwaigen Verhaftungen in den letzten Monaten immer wieder sehr schnell erreichen, dass diese Personen freigelassen worden sind.

Die Zahlen, die in der Berichterstattung kursieren, sind deutlich höher als die Zahlen, die ich kenne. Ich rede eher über einen niedrigen zweistelligen Bereich von Personen, bei denen es zu einer Verhaftung kam. Durch unseren engen und konstruktiven Dialog mit den pakistanischen Stellen konnte aber erreicht werden, dass die Personen wieder freigelassen worden sind. Zur Abschiebung ist es nicht gekommen.

Wir tun eine ganze Menge, um diese Personen vor Ort über den Dienstleister der Bundesregierung zu betreuen. Wie gesagt, ist auch die deutsche Botschaft dort sehr engagiert.

Zusatzfrage

Meine Nachfrage richtet sich an Sie, im Zweifelsfall aber auch an das Innenministerium. Vergangene Woche gab es eine Gerichtsentscheidung in einem ersten Fall, Stichwort Visavergabe. Die Bundesregierung hat, meine ich, maximal zwei Wochen Zeit, um dagegen Beschwerde einzulegen.

Gibt es schon eine Entscheidung, wie man mit diesem Gerichtsentscheid umgehen wird?

Wagner (AA)

Bevor die Kollegin vom BMI ergänzt, noch einmal den Disclaimer ‑ Sie kennen ihn schon ‑: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass diese Programme, wo möglich, eingestellt werden. Die Prüfungen laufen derzeit noch.

Zu dem Umgang mit dem Urteil habe ich hier nichts Neues zu verkünden. Wir prüfen es derzeit weiterhin.

Beylage-Haarmann (BMI)

Ich habe keine Ergänzungen.

[…]

Frage

Herr Wagner, eine Nachfrage zu den Gästehäusern, in denen afghanische Flüchtlinge zum Teil untergebracht werden: Haben Sie in den Gesprächen der deutschen Seite mit der pakistanischen Seite erreichen können, dass die Polizeiaktionen eingestellt werden, oder ist unabsehbar, ob sie weitergehen?

Wagner (AA)

Das ist ein hoheitliches Vorgehen Pakistans in Pakistan. Das ist sein gutes Recht. Letztlich gilt pakistanisches Recht, und Pakistan ist dafür verantwortlich, wie es mit Menschen auf seinem Staatsgebiet umgeht.

Aber noch einmal: Wir stehen in engem und konstruktivem Austausch darüber, wie mit den Menschen, die in den Aufnahmelinien der Programme, die es gibt ‑ ‑ ‑ Sie kennen das Bundesaufnahmeprogramm, das Menschenrechts­programm, das Ortskräfteprogramm etc. Dazu stehen wir in einem engen Kontakt und konnten, wie gesagt, in den Einzelfällen, in denen es in den letzten Monaten zu Festnahmen gekommen war, immer wieder eine sehr schnelle Freilassung erreichen.

Frage

Herr Wagner, Sie haben die unterschiedlichen Aufnahmeprogramme erwähnt. Ich weiß, dass Sie persönlich in den vergangenen Monaten in der RegPK immer wieder gesagt haben, dass die Position des Auswärtigen Amtes die ist, dass die Zusagen rechtsverbindlich sind.

Zur Klarstellung: Bezieht sich diese Aussage auf alle diese Programme?

Wagner (AA)

Ja. Diese Aufnahmeprogramme sind nach Recht und Gesetz gestrickt. Sie kennen die Verfahren. Es sind sehr langwierige und mehrstufige Verfahren unter Beteiligung der Sicherheitsbehörden. Insofern steht diese Aussage von uns weiterhin. Es gibt auch eine gerichtliche Überprüfung, die Sie ja selbst ins Spiel gebracht haben.

Zugleich gilt aber auch, dass sich die Regierung das Ziel gesetzt hat, diese Aufnahmeprogramme, wo möglich, zu beenden. Die Prüfung, wie man das mit diesen Parametern erreichen kann, läuft, wie gesagt.

Afghanische Botschaft in Berlin

Frage

Herr Wagner, eine Lernfrage: Afghanische Medien berichten, dass Deutschland den Taliban bereits die volle Kontrolle über die afghanische Botschaft in Berlin erteilt habe. Stimmt das?

Wagner (AA)

Auch hierzu muss ich vielleicht ein bisschen weiter ausholen, aber so verkürzt: Nein.

Wir haben hier schon dargelegt, dass wir keine Beziehungen völkerrechtlicher Natur zu Regierungen unterhalten, sondern zu Staaten. Die Beziehungen Afghanistans zu Deutschland bestehen auch nach dem Fall Kabuls und der Übernahme durch die Taliban weiter. Es gibt eine afghanische Botschaft in Berlin, aber es gibt keine Neuakkreditierung von von den Taliban benannten Diplomatinnen und Diplomaten nach dem Fall Kabuls. Insofern ist das in der Verkürzung nicht richtig.

Zusatzfrage

Aber bekommen auch Sie mit, dass sich etwas an der Botschaft tut? Ich habe von meinen Quellen, dass dort Nichttalibanafghanen herausgedrängt und durch talibantreue Afghanen ersetzt werden, hier in Berlin.

Wagner (AA)

Das kann ich so nicht bestätigen. Bei Akkreditierungen von Diplomatinnen und Diplomaten muss die Bundesregierung zustimmen. Wir haben ein Interesse daran, dass die afghanische Botschaft in Deutschland funktionsfähig ist, einfach auch deshalb, weil es dabei auch um konsularische Dienstleistungen für die große afghanische Diaspora in Deutschland geht. Aber nach dem Fall Kabuls gab es keine Akkreditierung von von Taliban benannten Diplomaten an der Botschaft in Berlin.

[…]

Frage

Minister Dobrindt hat gesagt, er könne es sich ganz gut vorstellen, mit Talibanvertretern in Berlin zu sprechen. Es wäre gut, wenn es Ansprechpartner gäbe, auch unterhalb der Ebene der diplomatischen Vertretung.

Wen kann man sich vorstellen? Wer wäre für den Minister Talibanansprechpartner hier in Berlin, mit dem er verantwortlich über Lösungen sprechen könnte?

Beylage-Haarmann (BMI)

Das möchte ich ein bisschen einordnen. Wir arbeiten intensiv an der Umsetzung des klaren Auftrages aus dem Koalitionsvertrag, Rückführungen nach Afghanistan zu ermöglichen. Die dafür erforderlichen Schritte werden geprüft. Herr Minister selbst sprach von Gesprächen auf technischer Ebene, die er sich vorstellen könnte.

Wagner (AA)

Ich darf vielleicht ergänzen. ‑ Das ist nichts Überraschendes. Wir haben immer wieder bestätigt, dass wir mit dem De-facto-Regime, mit der De-facto-Regierung in Kabul natürlich auf technischer Ebene in Kontakt stehen. Wir erkennen sie nicht als die offizielle Regierung Afghanistans an. Wie gesagt, erkennen wir nur Staaten an. Aber natürlich gibt es vor allen Dingen über das Verbindungsbüro in Doha einen Kontakt auf technischer Ebene, weil Deutschland Interessen hat. Dabei geht es um Themen der Menschenrechtslage in Afghanistan. Es geht aber auch um andere Themen von Interesse, etwa Drogen- und Terrorismusbekämpfung. Insofern ist es nichts Neues, dass es diese technischen Kontakte gibt.

Zusatzfrage

Ich habe aber nach Berlin gefragt. Deshalb möchte ich gern die Nachfrage stellen. Ein wörtliches Zitat des Ministers in der Berichterstattung lautet:

„Wenn jetzt Taliban, Afghanen hier Vertreter herschicken […], dann kann das unterhalb auch einer diplomatischen Anerkennung funktionieren. Und ich hätte kein Problem, wenn wir einen Ansprechpartner hier vor Ort haben für Probleme, die wir lösen wollen.“

Also noch einmal: Wer ist aus Sicht des Ministeriums Verhandlungspartner der afghanischen Talibanregierung mit Prokura, mit denen der Minister in Verhandlungen treten wird?

Beylage-Haarmann (BMI)

Ich habe meinen Ausführungen nichts hinzuzufügen.

Nahostkonflikt

Frage

Meine Frage geht zunächst an das Auswärtige Amt; es geht um Gaza. Der ehemalige israelische Premierminister Ehud Olmert hat die Pläne der israelischen Regierung für ein Lager auf den Ruinen von Rafah für mindestens 600 000 Palästinenser als “concentration camp” bezeichnet, also als Konzentrationslager. Die israelische Regierung spricht von einer humanitären Stadt.

Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne? Welchen Charakter hätte ein solches Lager?

Wagner (AA)

Ich nehme an, Sie spielen auf den von Verteidigungsminister Katz gemachten Vorstoß an. Klar ist, glaube ich, dass das allen Prinzipien, die wir für eine Nachkriegsordnung in Gaza immer wieder ins Spiel gebracht haben, widerspricht und deshalb abzulehnen ist.

Im Übrigen hat sich der Außenminister ‑ das war, glaube ich, Gegenstand seiner Gespräche mit dem israelischen Kollegen auch in Wien ‑, auch in der Pressekonferenz dazu eingelassen. Der israelische Außenminister hat noch einmal sehr deutlich gemacht, dass das nicht Ziel der israelischen Regierung ist.

Zusatzfrage

Herr Kornelius, der Kanzler hat gestern im ARD-Sommerinterview erklärt, die Palästinenser aus dem Gazastreifen hätten ein Recht darauf, dort zu leben, wo sie sind. Wenn sie genötigt würden, sich in einem Lager aufzuhalten, das sie auch nicht verlassen könnten, würde das dann dem freien Aufenthalts- und Bewegungsrecht entsprechen, oder lehnt auch der Kanzler die Einrichtung eines solchen Lagers grundsätzlich ab?

Kornelius (BReg)

Dieses Lager ist nicht eingerichtet; vielmehr ist das eine Äußerung eines Koalitionsmitgliedes aus der israelischen Regierung. Ich darf nur darauf verweisen, dass wir aus dieser Richtung schon sehr viele Äußerungen gehört haben. Aber selbstverständlich schließt sich der Bundeskanzler der Meinung an, die die Bundesregierung insgesamt hat, dass ein solches Lager nicht akzeptabel wäre. Eine zwangsweise Umsiedlung ist genauso inakzeptabel. Das ist völkerrechtswidrig, und der Bundeskanzler hat sich jetzt schon mehrfach sehr, sehr besorgt über die Situation und über die humanitäre Lage im Gazastreifen geäußert, auch gestern noch einmal im Sommerinterview. Es geht darum, dass für Gaza, für die Palästinenser dort eine Zukunftsperspektive entwickelt werden muss ‑ eine Perspektive, bei der diese Menschen sich auch in Eigenverantwortung und in Selbstverwaltung um ihre Angelegenheiten kümmern können. Das schließt das Einrichten einer solchen Stadt ‑ oder wie auch immer Sie es nennen wollen ‑ aus.

Wagner (AA)

Vielleicht kann ich das noch ergänzen. ‑ Es gab auch eine Äußerung des Energieministers des israelischen Kabinetts, der, glaube ich, davon sprach, dass Gaza eine Stadt der Ruinen bleiben soll. Auch das ist natürlich eine vollkommen inakzeptable und zu verurteilende Einlassung.

Frage

Herr Kornelius, Sie sagten gerade, der Kanzler sei gegen Zwangsumsiedlung. Die Israelis wollen ja bzw. benennen das als eine freiwillige Umsiedlung der Palästinenser aus Gaza. Ist der Kanzler auch dagegen? Denn er hat gestern im Interview auch gesagt, die Palästinenser hätten Anspruch darauf, auch einen Platz zu haben, an dem sie leben können. Das würde ja auch zu israelischen Gedankenspielen passen, dass die Palästinenser irgendwo anders ‑ Zypern, Ägypten, andere Teile der Welt ‑ hinkommen könnten. Verstehe ich den Kanzler da richtig, dass ihm erst einmal zweitrangig ist, wo die Palästinenser leben?

Kornelius (BReg)

Da verstehen Sie den Kanzler falsch. Sie interpretieren zu viel in diese Aussage hinein.

Zusatzfrage

Aber der Gazastreifen, Ostjerusalem und die Westbank sind ja palästinensisches Gebiet; das ist der Platz, den die Palästinenser auf dieser Welt haben. Habe ich den Kanzler da richtig verstanden?

Kornelius (BReg)

Der Bundeskanzler hat gesagt, dass eine zwangsweise Umsiedlung inakzeptabel und völkerrechtswidrig ist. Der Charakter dieser Stadt, über die wir gerade gesprochen haben, entspricht dieser Vorstellung und wird insofern abgelehnt.

Zusatzfrage

Was ist denn mit der freiwilligen Umsiedlung, so wie die Israelis das benennen?

Kornelius (BReg)

Der Bundeskanzler hat sich nicht zu freiwilligen Umsiedlungen geäußert. Er hat sich dazu geäußert, dass die Palästinenserinnen und Palästinenser eine Zukunftsperspektive brauchen, die ihnen Eigenverantwortung und Selbstverantwortung ermöglicht. Das ist innerhalb des Gazastreifens möglich.

[…]

Frage

Herr Kornelius, der Kanzler hat gestern erklärt, ihm gefalle schon seit Wochen nicht, was die israelische Regierung tue. „Nicht mehr gefallen“ oder „gefallen“ ist, finde ich, eine eigenartige Kategorie in der politischen Bewertung. Können Sie sagen, welche politischen Ereignisse und Entwicklungen aus den letzten Wochen dem Kanzler gefallen?

Kornelius (BReg)

Ich glaube, die Worte des Kanzlers stehen für sich, und wir haben dieses Thema vorhin schon behandelt. Deswegen habe ich da jetzt nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Ich habe explizit nicht nach Israel gefragt ‑ das war in der Tat ein Thema ‑, sondern danach, welche politischen Ereignisse aus den letzten Wochen auf dieser für mich neuen Bewertungsskala dem Kanzler gefallen?

Kornelius (BReg)

Ich glaube, jetzt driften wir in den Bereich des Feuilletons ab. Insofern möchte ich den großen Katalog dessen, was dem Bundeskanzler gefällt, nicht öffnen; denn sonst würden wir heute gar nicht mehr fertig. Dem Kanzler gefällt sehr viel.

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