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Menschenrechtsbeauftragter begrüßt die Aufhebung des Todesurteils gegen den iranischen Blogger Soheil Arabi

29.06.2015 - Pressemitteilung

Anlässlich der Aufhebung des Todesurteils gegen den iranischen Fotografen und Blogger Soheil Arabi erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, heute (29.06.):

Ich freue mich über die Entscheidung des Obersten Revolutionsgerichts in Teheran, das Todesurteil gegen Soheil Arabi aufzuheben. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Doch nach wie vor sitzen Soheil Arabi sowie zahlreiche weitere Journalisten und Blogger wegen friedlicher Meinungsäußerung in iranischen Gefängnissen ein. Viele von ihnen müssen mehrjährige Haftstrafen verbüßen, während zahlreiche weitere, erst kürzlich Inhaftierte noch auf ihr Gerichtsverfahren warten.

Ich appelliere darum an die iranische Justiz, die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu achten und all jene freizulassen, die nur verhaftet oder verurteilt wurden, weil sie dieses Recht für sich beansprucht haben!

Hintergrund:

Der 30-jährige Soheil Arabi, Fotograf, wurde im November 2013 wegen kritischer Facebook-Kommentare festgenommen. Am 30. August 2014 wurde er durch das Teheraner Strafgericht wegen „Beleidigung des Propheten“ zum Tode verurteilt. In einem anderen Verfahren soll er am 3. September 2014 ebenfalls wegen seiner Facebook-Äußerungen vom Teheraner Revolutionsgericht wegen „Beleidigung des Religionsführers“ und „Propaganda gegen das Regime“ zu 3 Jahren Haft verurteilt worden sein. Der Oberste Gerichtshof bestätigte am 24. November 2014 das Todesurteil. Der Fall löste internationale Proteste aus, als bekannt wurde, dass sein Urteil an die Vollzugsbehörde zur Vollstreckung der Todesstrafe übermittelt worden sei.

Iran befindet sich im aktuellen Pressefreiheit-Index von Reporter ohne Grenzen auf Platz 173 von 180 Staaten. Im Mai 2015 sollen sich 16 Journalisten und 27 Online-Aktivisten und Blogger in Haft befunden haben.

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