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Erklärung des Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe zum Internationalen Tag des Folteropfers
Zum Internationalen Tag des Folteropfers erklärte Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, heute (26.06.):
„Meist unbemerkt von den Augen der Weltöffentlichkeit werden tagtäglich unzählige Menschen auf der Welt Opfer von Folter. Folter ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern weitverbreitet und wird in vielen Ländern routinemäßig und zum Teil sogar systematisch angewandt.
Gefoltert wird nicht nur in Polizeigewahrsam oder in Gefängnissen, zum Beispiel um Geständnisse zu erpressen. Wenn Patienten in medizinischen oder psychiatrischen Einrichtungen auf unzureichender Grundlage für unzurechnungsfähig erklärt und gegen ihren Willen und unter Anwendung von Zwang behandelt oder “ruhig gestellt„ werden, kann es sich ebenfalls um Folter oder folterähnliche Praktiken handeln. Folteropfer gibt es daher in vielen Ländern der Welt auch in Krankenhäusern oder in der Psychiatrie und sogar in Flüchtlingsunterkünften, Alten- oder Kinderheimen. Dies gilt nicht nur für Diktaturen oder Entwicklungsländer, sondern zum Teil auch für demokratische und entwickelte Staaten.
Die internationale Gemeinschaft muss noch große Anstrengungen unternehmen, um Folter in all ihren Ausprägungen auszumerzen. Ein wichtiger Schritt hierzu wäre, dass endlich alle Staaten die UN-Konvention gegen Folter und ihr Zusatzprotokoll ratifizieren und umsetzen. Wichtig ist insbesondere auch, dass Folteropfer umfassend betreut und unterstützt werden. Dazu gehört auch eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Täter.“