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Menschenrechtsbeauftragter zum Hausarrest gegen iranische Oppositionsführer Karroubi und Moussavi

13.02.2015 - Pressemitteilung

Anlässlich des vierten Jahrestages des Hausarrests der iranischen Oppositionsführer Karroubi und Moussavi erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, heute (13.02.):

Seit dem 14.02.11 stehen die iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi, Mir Hossein Moussavi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard unter Hausarrest. Ein Gerichtsverfahren wurde bis heute nicht eröffnet. Der Hausarrest entbehrt somit jeglicher rechtsstaatlichen Grundlage.

Ich fordere die iranische Führung auf, den Hausarrest nach nunmehr vier Jahren endlich aufzuheben.

Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Rechte all seiner Bürger zu achten und zu schützen. Fortgesetzter willkürlicher Freiheitsentzug ist ein eindeutiger Verstoß hiergegen!

Hintergrund:

Die beiden iranischen Oppositionspolitiker Mir Hossein Moussavi und Mehdi Karroubi waren 2009 im Präsidentschaftswahlkampf gegen den damaligen Amtsinhaber Ahmadinejad angetreten. Im Zuge der sich nach der Verkündung des Wahlergebnisses formierenden Protestbewegung („Grüne Bewegung“) wurden sie zu deren Repräsentanten stilisiert. Nachdem ihre Bewegungsfreiheit bereits zuvor erheblich eingeschränkt worden war, wurden sie sowie Moussavis Ehefrau Zahra Rahnavard am 14.02.11 unter Hausarrest gestellt. Bis heute wurde keine formale Anklage durch die iranischen Justizbehörden erhoben, der Hausarrest jedoch aufrechterhalten.

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