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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum internationalen Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung
Keine Tradition und keine Kultur könne die Praxis der Genitalverstümmelung rechtfertigen, sagte der Menschenrechtsbeauftragte Christoph Strässer zum Internationalen Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar.
Anlässlich des internationalen Tages gegen die weibliche Genitalverstümmelung erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (06.02.):
Die weibliche Genitalverstümmelung ist und bleibt eine schwere Menschenrechtsverletzung. Laut UNICEF leben 130 Millionen Mädchen und Frauen mit den Folgen des Eingriffs. Wenn der rückläufige Trend anhält, werden bis 2050 noch weitere 63 Millionen Mädchen verstümmelt werden. Dies zeigt, dass wir unsere Anstrengungen vervielfachen müssen. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass viele Staaten die Verstümmelung unter Strafe gestellt haben. Trotzdem bestehen die Eingriffe in der Praxis leider weiter. Dabei erschüttert mich besonders, dass ausgebildete Ärzte den Eingriff vornehmen. Ich verurteile dies auf Schärfste, denn klar ist, dass auch eine Verstümmelung unter ärztlicher Aufsicht eine Gewalttat ist.
Keine Tradition und keine Kultur kann diese Praxis rechtfertigen. Und es kann kein Bestandteil einer Kultur sein, ihre Töchter zu misshandeln. Deshalb sage ich denen, die es weiterhin tun: Lasst es sein! Und ich sage den Staaten, die es weiterhin tolerieren: Unterbindet es! Am Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung gilt meine besondere Anerkennung all denen, die sich für den gesellschaftlichen Wandel gegen die Verstümmelung einsetzen. Sie kämpfen unermüdlich für die Zukunft unserer Gesellschaft – dafür danke ich Ihnen.
Hintergrund:
Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen sind weltweit etwa 130 Millionen Frauen und Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung („female genital mutilation“, FGM) betroffen; jedes Jahr kommen etwa drei Millionen junge Mädchen dazu. Bei weiblicher Genitalverstümmelung werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder vollständig entfernt. In besonders gravierenden Fällen wird die Vagina vernäht und nur eine kleine Öffnung belassen.
Die weibliche Genitalverstümmelung wird in 28 Ländern Afrikas, aber auch im Süden der Arabischen Halbinsel und in einigen Ländern Asiens praktiziert. Infolge von Migration ist FGM inzwischen auch in Europa und Nordamerika, auch in Deutschland, verbreitet. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und Ausdruck von Diskriminierung und Gewalt gegen das weibliche Geschlecht. Daher setzt sich die Bundesregierung innerhalb und außerhalb Deutschlands mit Nachdruck für die Beseitigung dieser Praxis ein.
Siehe auch: UNICEF, Female Genital Mutilation/Cutting: What might the future hold?, New York, 2014.