Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 16.03.2026
Internationaler Tag gegen Islamfeindlichkeit
Frage
Gestern, am 15. März, war der Internationale Tag gegen Islamfeindlichkeit. Weder Bundeskanzler Friedrich Merz, Außenminister Wadephul noch die Entwicklungsministerin haben dazu eine Erklärung abgegeben. Warum denn nicht?
Kornelius (BReg)
Ich glaube, die Haltung der Bundesregierung zu Religionsfeindlichkeit, zu Islamfeindlichkeit ist eindeutig. Die Bundesregierung setzt sich für religiöse Toleranz ein und hat insofern auch gegenüber Islamfeinden eine klare Position.
[…]
Vorsitzende Küfner
Herr Hinterseher, Sie haben auch noch eine Nachreichung?
Hinterseher (AA)
Ja, ich habe eine Nachreichung für einen Ihrer Kollegen: Tatsächlich hat sich zum Internationalen Tag zur Bekämpfung der Islamophobie der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der im Auswärtigen Amt ist, geäußert. Ich kann Ihnen gerne kurz den Text geben, den er gestern auf der Plattform X veröffentlicht hat:
„Heute ist der Internationale Tag zur Bekämpfung der Islamophobie. Muslimfeindlichkeit ist eine Form von Menschenfeindlichkeit. Sie ist entschieden abzulehnen. Lassen Sie uns gemeinsam gegen Hassrede gegen Musliminnen und Muslime und für respektvollen Umgang miteinander eintreten.“
[…]
Krieg Israels und der USA gegen Iran
Frage
Herr Kornelius, die vorherige Bundesregierung hat die EU-Mission Aspides unterstützt, und meines Wissens tut es die aktuelle Bundesregierung auch. Die Begründung damals und auch jetzt bei der Verlängerung des Mandats war das deutsche Interesse am Freihalten der Seewege. Warum spielt dieses Argument jetzt offensichtlich eine untergeordnete Rolle bei der Bewertung?
Kornelius (BReg)
Da würde ich aufs Auswärtige Amt verweisen.
Hinterseher (AA)
Dieses Argument spielt keine untergeordnete Rolle. Natürlich setzen wir uns für die Freiheit der Schifffahrt, für die Freiheit der Seewege ein.
Grundsätzlich kann ich noch mal etwas zu Aspides ausführen. Ich meine, der Außenminister hat sich gestern auch sehr klar dazu geäußert. Das Operationsgebiet von Aspides umfasst aktuell die Meerenge von Baab al-Mandab, die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer und im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf.
Die Straße von Hormus ist zwar ein Teil dieses Mandatsgebiets, hier ist aber die Operation nicht exekutiv tätig. Das heißt, es kann keine Anwendung von Waffengewalt geben. Das heißt, in einer Phase oder in einer Lage wie aktuell, in der es dort Kampfhandlungen gibt, ist es aus unserer Sicht nicht vertretbar, das dorthin auszudehnen.
Zusatzfrage
Wenn die ökonomischen Gründe für die Bundesregierung wichtig sind, heißt das dann im Umkehrschluss, dass bei einer Verschärfung der ökonomischen Lage die Entscheidung vielleicht noch einmal überdacht wird?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, der Außenminister hat gestern relativ klar dargelegt, dass wir von Israel und den Vereinigten Staaten zunächst einmal erfahren möchten, wann die militärischen Ziele im Iran erreicht sind. Er hat auch davon gesprochen, wie man dann in eine diplomatische Lösung, in Gespräche einsteigen kann und dass wir uns als Deutschland an dieser Stelle gerne dabei einbringen möchten, wie man in die nächste Phase kommt, nämlich eine Phase, in der die Sicherheitsarchitektur für die gesamte Region definiert werden muss, und zwar gemeinsam mit den Anrainerstaaten. Das wird es dann auch erfordern, dass man im Rahmen von Gesprächen mit Iran dazu kommt, das auszudefinieren.
[…]
Frage
Eine Frage ans Außenministerium: Würden Sie auch ausschließen, dass sich die Bundesrepublik im Rahmen des Aspides-Mandats daran beteiligt, ein Seelagebild oder ein Luftlagebild dort zu erstellen? Das wäre ja immerhin möglich, ohne dass vielleicht operative Kräfte dort tätig werden.
Hinterseher (AA)
Ich glaube, diese Frage wurde schon beantwortet. Es ist, glaube ich, vonseiten der Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen alles gesagt, was eine Ausdehnung dieses Mandats bzw. die Erfüllung im Rahmen oder außerhalb dieses Mandats liegend betrifft.
Auch dazu noch einmal: Wenn es einer Anpassung bedürfte, dann bedürfte es ja einer doppelten Anpassung, nämlich des Mandatsgebiets und auch noch des Bundestagsmandats.
Zusatz
Aber das Mandatsgebiet ist doch in Aspides enthalten.
Hinterseher (AA)
Ja, aber ich hatte gerade ausgeführt: das exekutive Mandat.
Zusatz
Ja, aber ein Lagebild wäre ja kein exekutives Mandat.
Hinterseher (AA)
Ja, da ist aber dann die nachgelagerte Frage: Inwiefern begibt man sich dort in Gefahr? Ich glaube, dann kommen wir zurück auf die ursprüngliche Aussage, nämlich dass Deutschland in keiner Form beabsichtigt, sich an diesem Krieg zu beteiligen.
Frage
Außenminister Wadephul hat am 15. März im „Bericht aus Berlin“ im Kontext des Irankriegs erklärt: Wir in der Bundesregierung stehen zum Völkerrecht. - Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, ob nach Ansicht der Bundesregierung die in den letzten zwei Wochen erfolgte verifizierte Bombardierung ziviler Infrastruktur im Iran, wie Schulen, Kraftwerke, Entsalzungsanlagen, Krankenhäuser und Rundfunkanstalten, durch die USA und Israel denselben völkerrechtlichen Maßstäben unterliegen wie vergleichbare aktuelle Konfliktgebiete.
Hinterseher (AA)
Ja, wir stehen in jedem Fall für das Völkerrecht. Diese Aussage steht und ist richtig. Zu allen anderen Themen, glaube ich, habe ich hier am Freitag schon ausgeführt.
Zusatzfrage
Hat die Bundesregierung Kenntnis von zivilen Opfern der US-israelischen Angriffe, und plant sie, diese ebenso öffentlich zu thematisieren, wie sie das regelmäßig bei zivilen Opfern zum Beispiel im Ukrainekrieg tut? Wenn ja, was wären die Gründe, es in diesem Fall nicht zu tun?
Hinterseher (AA)
Auch das war Teil der Regierungspressekonferenz am Freitag. Ich würde Ihnen raten, dazu noch einmal ins Protokoll zu schauen.
Zuruf
Ich habe das Protokoll gelesen. Das wurde dort nicht so … (akustisch unverständlich).
Hinterseher (AA)
Doch!
[…]
Frage
Herr Hinterseher, Sie sagten, es gebe keine Kampfhandlungen. Ist die Verlegung von Minen, Seeminen nach der Definition eine Kampfhandlung?
Herr Kornelius, Sie sprachen vom ewigen Krieg, in den man nicht hineinschlittern dürfe. Ist die Befürchtung eines ewigen Krieges tatsächlich eine, die die Bundesregierung hat?
Hinterseher (AA)
Könnten Sie die Frage noch einmal wiederholen? Ich hatte verstanden, dass Sie sagten, es gebe keine Kampfhandlungen.
Zusatzfrage
Sie sagten, es gebe derzeit keine Kampfhandlungen; deshalb könnten sich im Rahmen dieser Aspides-Mission auch die Deutschen nicht wehren. Ist das Verlegen von Seeminen eine Kampfhandlung oder nicht?
Hinterseher (AA)
Ich habe, glaube ich, nicht gesagt, dass es keine Kampfhandlungen in der Straße von Hormus oder im Persischen Golf gebe, denn das wäre falsch. Es gibt tagtäglich Kampfhandlungen, gerade im Persischen Golf. Insofern verstehe ich die Frage nach wie vor nicht.
Zusatzfrage
Also noch einmal: Ist das Verlegen von Seeminen für Sie eine Kampfhandlung? Oder ist das keine?
Hinterseher (AA)
Ich kann Ihnen jetzt keine Definition einzelner Tätigkeiten dort geben, denn das geht dann immer auch sehr schnell in eine rechtliche Auslegung. Deswegen weiß ich an dieser Stelle nicht, ob es per se schon eine Kampfhandlung darstellt, etwas zu verminen. Wenn es dazu etwas gibt, würde ich es Ihnen nachreichen.
[…]
Aktienbesitz von Mitgliedern der Bundesregierung
Frage
Der Rüstungskonzern Rheinmetall hat letzte Woche erklärt, dass der Konzernumsatz bedingt durch Ukraine- und Irankrieg dieses Jahr um 40 Prozent auf 14 Milliarden Euro steigen wird. Vor dem Hintergrund, um bei sicherheits- und vertragspolitischen Entscheidungen mögliche Interessenkonflikte nachvollziehbar zu machen, würde mich interessieren, ob die Vertreter der Bundesregierung, die im Nationalen Sicherheitsrat sitzen wie etwa Kanzler, Innen-, Verteidigungs‑, Außen-, Wirtschafts-, Justiz-, Entwicklungs- und Digitalminister, Aktien von Rheinmetall oder anderen Rüstungsunternehmen besitzen. Wenn ja, in welchem Umfang? Ich bitte alle angefragten Häuser um eine kurze Stellungnahme. Fangen wir beim Kanzler an.
Kornelius (BReg)
Das ist mir nicht bekannt.
Zusatzfrage
Der Außenminister?
Hinterseher (AA)
Das ist mir auch nicht bekannt.
[…]
EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru
Frage
Laut jüngsten Aussagen des Anwalts des vom Rat der Europäischen Union mit Zustimmung der Bundesregierung sanktionierten deutschen Journalisten und Staatsbürgers Hüseyin Doğru, dem alle Konten eingefroren wurden, sind selbst Lebensmittelspenden an ihn, etwa in Form von Brot, strafbar. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auch Brotspenden an einen EU-sanktionierten Journalisten strafbewehrt sind? Wenn ja: Hält sie dies für verhältnismäßig? Die Frage geht im Zweifel an das Auswärtige Amt und auch an das Wirtschaftsministerium, das meines Wissens für die Durchsetzung des Bereitstellungsverbots verantwortlich ist.
Hinterseher (AA)
Ich will vielleicht einmal den Einstieg machen, um das Ganze vielleicht noch einmal darzustellen.
Es geht, wie Sie sagen, um Sanktionen der Europäischen Union, die einstimmig beschlossen wurden. Personen, die mitunter wegen Desinformation sanktioniert sind, benutzen systematisch russische Narrative, die unsere Informationsräume in Europa beschädigen, und zwar mit dem bewussten Ziel, unsere Gesellschaften zu destabilisieren. Diese Schäden an Informationsräumen nehmen wir nicht hin. Deswegen hat sich die Europäische Union diese Möglichkeit der Sanktionierung gegeben. Weil sie immer wieder auf Journalisten abheben: Diese Äußerungen sind eben gerade nicht von journalistischen Standards getragen. Das Signal ist relativ klar: Wer hier als Sprachrohr des Kremls oder Handlanger russischer Aggression agiert, der muss im Zweifel auch mit Konsequenzen auf europäischer Ebene rechnen.
Vielleicht auch noch einordnend, weil Sie schon einmal eine Frage danach stellten: Es gibt dagegen Rechtsmittel, es gibt Möglichkeiten, man kann den Rechtsweg dagegen beschreiten. Sie hatten, glaube ich, kürzlich erst die Frage nach Frau Bolotowa, geborene Tokarewa, gestellt, die jetzt eben auf Grundlage eines EuGH-Urteils entlistet wurde. Das heißt, es gibt diesen Rechtsweg und man hat die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Das wird von den Mitgliedsstaaten in der turnusmäßigen Überprüfung auch befolgt. Sie können sich also sicher sein, dass Deutschland sich immer für die Umsetzung von EuGH-Urteilen einsetzt.
Zum konkreten Fall habe ich Ihnen hier nichts mitzuteilen, was die Sanktionsdurchsetzung angeht. Vielleicht mag das Wirtschaftsministerium dazu aber etwas ergänzen.
Ungrad (BMWE)
Ich stimme dem, was der Sprecher des Auswärtigen Amts gesagt hat, vollumfänglich zu. Ich habe aber keine Ergänzungen und keine weiteren Erkenntnisse.
Zusatzfrage
Herr Doğru ist Vater von drei Kindern, davon zwei Neugeborene. Derzeit sind von der Bundesbank im Zuge der Sanktionierung lediglich 506 Euro monatlich genehmigt. Mit dieser Summe soll er seine Existenz und die seiner Familie sichern. Allein die Kosten für Windeln und Feuchttücher belaufen sich auf rund 150 Euro im Monat. Da würde mich interessieren: Was können Bundesbürger tun, ohne strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten, um Babywindeln an die Familie Doğru zu spenden? Könnte man das etwa über das Auswärtige Amt laufen lassen, und dieses leitet dann die Windelspenden an den Sanktionierten weiter?
Hinterseher (AA)
In diesen Sanktionen sind ja explizit humanitäre Ausnahmen vorgesehen. Das heißt, für Transaktionen zu humanitären Zwecken oder zur Sicherstellung von Grundbedürfnissen gibt es Ausnahmen. Ich kenne die Aussagen nicht, die Sie gerade beschreiben. Das ist eine Einzeleinschätzung und ich kann das nicht beurteilen. Ich kann aber sagen, dass die Sanktionen als solche diese Ausnahmemöglichkeiten vorsehen. Insofern überrascht mich diese Aussage.
Auch die Bundesbank kann im Zweifel entsprechende Zahlungen genehmigen. All das ist möglich. Das vielleicht nur noch als ergänzende Einordnung.