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Menschenrechtsbeauftragter betroffen über Nawalny-Urteil

30.12.2014 - Pressemitteilung

Anlässlich des heutigen Urteils gegen den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (30.12.) in Berlin:

Ich bin betroffen über das Verfahren und den erneuten Schuldspruch gegen den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny und seinen Bruder Oleg Nawalny. Die Entscheidung des Gerichts ist ein weiterer Schlag gegen die kritische Zivilgesellschaft in Russland. Es ist Aufgabe der russischen Regierung, rechtsstaatliche Prozesse und die Unabhängigkeit der Gerichte zu gewährleisten.

Alexej Nawalny versucht auf gewaltlose und friedliche Weise, von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen. Die Teilnahme am politischen Leben muss ihm weiterhin ermöglicht werden.

Ich fordere die russische Regierung auf, der Kritik von Menschenrechtsorganisationen an diesem Verfahren nachzugehen und friedliche öffentliche Proteste gegen das Urteil zuzulassen.

Schutz der Menschenrechte

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